SozialversicherungLaufende Zahlung

Zuschuss der Rentenversicherung zur Krankenversicherung (für freiwillig oder privat versicherte Rentner)

Bist du als Rentner freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert, zahlt dir die Rentenversicherung auf Antrag einen Zuschuss – 2026 bis zu 8,75 % deiner Rente.

Kurz gesagt

Zuschuss der Rentenversicherung zur Krankenversicherung: Bist du als Rentner freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert, zahlt dir die Rentenversicherung auf Antrag einen Zuschuss – 2026 bis zu 8,75 % deiner Rente.

Art
Laufende Zahlung
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Deutsche Rentenversicherung – am besten zusammen mit dem Rentenantrag
Frist
Zusammen mit dem Rentenantrag stellen, damit der Zuschuss mit der Rente beginnt. Später gestellt gelten die Regeln für den Rentenbeginn entsprechend (§ 108 SGB VI).
Rückwirkend
eingeschränkt: Beginn wie bei Renten (§ 108 Abs. 1 SGB VI) – bei spätem Antrag erst ab Antragsmonat
Status
aktiv
Stand
03.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Der Antrag ist ein kurzes Formular (R0820). Am einfachsten kreuzt du ihn gleich im Rentenantrag mit an. Die kostenlose Rentenberatung der DRV hilft dir dabei.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

  1. 1
  2. 2
    Einreichen: Per Post

    R0820 ausfüllen, R0821 von deiner Krankenversicherung bestätigen lassen und beides an deinen Rentenversicherungsträger schicken oder in einer Beratungsstelle abgeben. Die DRV bietet auch das Hochladen von Unterlagen über ihre Website an.

    Ein formloses Schreiben an die DRV sichert den Antragszeitpunkt; R0820/R0821 reichst du nach.

  3. 3
    Unsere Vorlage nutzen

    Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.

    Formloser Antrag (sichert den Monat) · Word ↓

Worum geht’s?

Pflichtversicherte Rentner bekommen den halben Krankenkassenbeitrag automatisch. Bist du dagegen freiwillig in der gesetzlichen Kasse oder privat versichert, musst du den Zuschuss selbst beantragen. Freiwillig Versicherte bekommen die Hälfte von 14,6 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags ihrer Kasse, bezogen auf die Rente. Privat Versicherte bekommen 7,3 % plus die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags (2026: 1,45 %), also 8,75 % der Rente – höchstens aber die Hälfte deiner tatsächlichen Prämie. Zur Pflegeversicherung gibt es keinen Zuschuss.

Wer bekommt Zuschuss der Rentenversicherung zur Krankenversicherung?

  • Du beziehst eine gesetzliche Rente (z. B. Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Witwen- oder Waisenrente)
  • Du bist freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder bei einem privaten Krankenversicherer unter deutscher bzw. EU/EWR/Schweizer Aufsicht versichert
  • Du bist nicht gleichzeitig irgendwo gesetzlich pflichtversichert (z. B. über einen Job oder die KVdR)

Wie viel gibt es?

Freiwillig gesetzlich versichert: (14,6 % + Zusatzbeitrag deiner Kasse) ÷ 2 × Bruttorente. Privat versichert: (14,6 % + durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %) ÷ 2 = 8,75 % der Bruttorente, höchstens die Hälfte deiner tatsächlichen Krankenversicherungsprämie (ohne Pflegeversicherung).

Beispiel: DRV-Beispiel 2026: Privat versichert, Renten zusammen 2.050 €, Prämie 325 €. 8,75 % wären 179,38 €, begrenzt auf die halbe Prämie: 162,50 € Zuschuss im Monat.

Werte: 2026 (allgemeiner Beitragssatz 14,6 %, durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %)

So beantragst du Zuschuss der Rentenversicherung zur Krankenversicherung

Zuständig: Deutsche Rentenversicherung – am besten zusammen mit dem Rentenantrag

Frist: Zusammen mit dem Rentenantrag stellen, damit der Zuschuss mit der Rente beginnt. Später gestellt gelten die Regeln für den Rentenbeginn entsprechend (§ 108 SGB VI).

Rückwirkend: eingeschränkt: Beginn wie bei Renten (§ 108 Abs. 1 SGB VI) – bei spätem Antrag erst ab Antragsmonat

Das brauchst du:

  • Antrag R0820
  • Bescheinigung der Krankenversicherung über Beitrag/Prämie (R0821)
  • Rentenversicherungsnummer

Dauer: einige Wochen

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • DRV-Servicetelefon 0800 1000 4800
  • Auskunfts- und Beratungsstellen der DRV
  • Versichertenberater und Versichertenälteste der DRV

Kombinieren

Gut kombinierbar mit: Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben, Kostenlose Rentenberatung & Kontenklärung der DRV

Bei mehreren gesetzlichen Renten wird der Zuschuss aus der Summe berechnet, aber nur zu einer Rente gezahlt. Ein Arbeitgeberzuschuss zur PKV neben der Rente ändert den Zuschuss nicht. Bist du freiwillig gesetzlich und zusätzlich privat versichert, gibt es nur den Zuschuss für die gesetzliche Versicherung.

Was sich ändert

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2027 laut Fachpresse unverändert 2,9 % – Bekanntmachung im Bundesanzeiger (30.10.2026) prüfen.

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 03.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Zuschuss der Rentenversicherung zur Krankenversicherung

Wie viel Zuschuss der Rentenversicherung zur Krankenversicherung gibt es 2026?
Freiwillig gesetzlich versichert: (14,6 % + Zusatzbeitrag deiner Kasse) ÷ 2 × Bruttorente. Privat versichert: (14,6 % + durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %) ÷ 2 = 8,75 % der Bruttorente, höchstens die Hälfte deiner tatsächlichen Krankenversicherungsprämie (ohne Pflegeversicherung).
Wer hat Anspruch auf Zuschuss der Rentenversicherung zur Krankenversicherung?
Du beziehst eine gesetzliche Rente (z. B. Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Witwen- oder Waisenrente). Du bist freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder bei einem privaten Krankenversicherer unter deutscher bzw. EU/EWR/Schweizer Aufsicht versichert. Du bist nicht gleichzeitig irgendwo gesetzlich pflichtversichert (z. B. über einen Job oder die KVdR).
Wo beantrage ich Zuschuss der Rentenversicherung zur Krankenversicherung?
Deutsche Rentenversicherung – am besten zusammen mit dem Rentenantrag.
Gibt es Zuschuss der Rentenversicherung zur Krankenversicherung auch rückwirkend?
eingeschränkt: Beginn wie bei Renten (§ 108 Abs. 1 SGB VI) – bei spätem Antrag erst ab Antragsmonat
Kann ich Zuschuss der Rentenversicherung zur Krankenversicherung mit anderen Leistungen kombinieren?
Kombinierbar mit: Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben, Kostenlose Rentenberatung & Kontenklärung der DRV.

Passt oft dazu