Amtsdeutsch, einfach erklärt.
Regelbedarf, Bedarfsgemeinschaft, Pauschbetrag: Die 35 wichtigsten Begriffe rund um Förderungen, Sozialleistungen und Steuern – in einem Satz, ohne Fachchinesisch.
A
- Außergewöhnliche Belastung (außergewöhnliche Belastungen, zumutbare Belastung)
Zwangsläufige, ungewöhnlich hohe Kosten wie Krankheitskosten. Absetzbar ist der Teil oberhalb der „zumutbaren Belastung“, die vom Einkommen und Familienstand abhängt.
Mehr: Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung →
B
- Bedarfsgemeinschaft
Alle Personen in einem Haushalt, deren Einkommen und Vermögen in der Grundsicherung zusammen betrachtet werden – in der Regel Partner und unverheiratete Kinder unter 25.
Mehr: Grundsicherungsgeld →- Beistandschaft
Das Jugendamt vertritt dein Kind kostenlos, um Vaterschaft zu klären oder Unterhalt durchzusetzen. Du behältst das Sorgerecht.
Mehr: Beistandschaft des Jugendamts →- Beratungshilfe
Anwaltliche Beratung für Menschen mit wenig Geld gegen eine Eigenbeteiligung von 15 €. Den Berechtigungsschein gibt es beim Amtsgericht.
Mehr: Beratungshilfe →- Bescheid
Die schriftliche Entscheidung einer Behörde über deinen Antrag. Er nennt Betrag, Zeitraum und enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung, wie du widersprechen kannst.
Mehr: Bescheid prüfen & Widerspruch einlegen →- Bewilligungszeitraum
Zeitraum, für den ein Bescheid gilt. Danach musst du rechtzeitig einen Weiterbewilligungsantrag stellen, sonst endet die Zahlung.
E
- Effizienzhaus (Effizienzhaus-Stufe, EH 40, EH 55)
KfW-Standard für energiesparende Gebäude. Die Zahl zeigt den Energiebedarf im Vergleich zu einem Referenzgebäude – ein Effizienzhaus 40 braucht nur 40 % davon.
Mehr: Sanierung zum Effizienzhaus →- Einspeisevergütung
Fester Betrag pro Kilowattstunde, den Betreiber einer Solaranlage für Strom erhalten, den sie ins Netz einspeisen.
Mehr: Einspeisevergütung für Solarstrom →
F
- Förderkredit (zinsgünstiger Kredit)
Darlehen einer Förderbank (z. B. KfW, NRW.BANK) mit günstigem Zins, oft beantragt über die Hausbank. Anders als ein Zuschuss muss er zurückgezahlt werden.
- Freibetrag (Freibeträge)
Betrag, der steuerfrei bleibt oder bei einer Sozialleistung nicht als Einkommen zählt.
G
- Grad der Behinderung (GdB)
Maß für die Auswirkungen einer Behinderung von 20 bis 100. Ab GdB 50 gilt man als schwerbehindert und erhält einen Schwerbehindertenausweis.
Mehr: Schwerbehindertenausweis / GdB-Feststellung in NRW →- Grundsicherungsgeld (Bürgergeld)
Seit 1. Juli 2026 der Name der Grundsicherung für Arbeitsuchende (früher Bürgergeld, davor Hartz IV / Arbeitslosengeld II). Zuständig ist das Jobcenter.
Mehr: Grundsicherungsgeld →- Günstigerprüfung
Automatischer Vergleich des Finanzamts: Ist für dich das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger? Gleiches gibt es bei Kapitalerträgen mit niedrigem Steuersatz.
Mehr: Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung →
K
- Kosten der Unterkunft (KdU)
Miete und Heizkosten, die Jobcenter oder Sozialamt zusätzlich zum Regelbedarf übernehmen – in „angemessener“ Höhe, die jede Stadt selbst festlegt.
Mehr: Kosten der Unterkunft und Heizung →
L
- Lohnersatzleistung (Lohnersatz)
Zahlung, die das Gehalt ersetzt, wenn du nicht arbeiten kannst – z. B. Krankengeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld.
M
- Mehrbedarf (Mehrbedarfe)
Zuschlag zum Regelbedarf für besondere Lebenslagen, z. B. Schwangerschaft, Alleinerziehende, Behinderung, kostenaufwändige Ernährung, Schulbücher oder einen Härtefall. Muss meist ausdrücklich beantragt oder angegeben werden.
Mehr: Mehrbedarf für Alleinerziehende →- Merkzeichen
Zusätze im Schwerbehindertenausweis (z. B. G, aG, H, Bl, RF), die weitere Nachteilsausgleiche wie Freifahrt oder Parkerleichterung öffnen.
Mehr: Nachteilsausgleiche nach GdB →- Mietstufe (Mietenstufe)
Einstufung jeder Gemeinde in Stufen von I bis VII nach dem örtlichen Mietniveau. Sie bestimmt, bis zu welcher Miete Wohngeld rechnet.
Mehr: Wohngeld →- Mindestunterhalt (Düsseldorfer Tabelle)
Untergrenze des Kindesunterhalts, gestaffelt nach Alter. Die Düsseldorfer Tabelle zeigt, wie viel Unterhalt je nach Einkommen des Zahlenden üblich ist.
Mehr: Beistandschaft des Jugendamts →
P
- Pauschbetrag (Pauschale)
Fester Betrag, den das Finanzamt ohne Einzelnachweis abzieht – etwa der Arbeitnehmer-Pauschbetrag oder der Behinderten-Pauschbetrag.
Mehr: Arbeitnehmer-Pauschbetrag →- Pfändungsfreigrenze (P-Konto, Pfändungsschutz)
Teil des Einkommens, der bei Schulden nicht gepfändet werden darf. Auf einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bleibt dieser Betrag automatisch geschützt.
Mehr: Pfändungsschutzkonto →- Pflegegrad (Pflegegrade)
Einstufung der Pflegebedürftigkeit von 1 bis 5 durch den Medizinischen Dienst. Vom Pflegegrad hängen Pflegegeld, Sachleistungen und weitere Hilfen ab.
Mehr: Pflegegeld →- Progressionsvorbehalt
Steuerfreie Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Arbeitslosengeld I oder Krankengeld werden nicht besteuert, erhöhen aber den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Deshalb ist dann eine Steuererklärung Pflicht.
R
- Rechtsanspruch
Sind die Voraussetzungen erfüllt, muss die Leistung gezahlt werden – unabhängig von Budgets. Das Gegenteil sind Förderprogramme, bei denen der Topf leer sein kann.
- Regelbedarf (Regelbedarfs, Regelsatz)
Monatlicher Pauschalbetrag in der Grundsicherung für den Alltag – Essen, Kleidung, Strom, Körperpflege, Telefon. Die Höhe hängt von Alter und Haushaltslage ab (Regelbedarfsstufen 1–6).
Mehr: Grundsicherungsgeld →
S
- Sanierungsfahrplan (iSFP)
Individueller Plan einer Energieberatung, in welchen Schritten ein Haus saniert werden sollte. Bei Zuschüssen für Einzelmaßnahmen kann er den Fördersatz erhöhen.
Mehr: Energieberatung für Wohngebäude mit Sanierungsfahrplan →- Schonvermögen
Vermögen, das bei einer Sozialleistung nicht angerechnet wird und das du behalten darfst, etwa ein angemessenes Auto oder Altersvorsorge.
Mehr: Schonvermögen in der Grundsicherung →- Sonderausgaben
Private Ausgaben, die das Steuerrecht trotzdem begünstigt, z. B. Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge, Spenden oder Kirchensteuer.
Mehr: Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben →
T
- Tilgungszuschuss
Teil eines Förderkredits, den du nicht zurückzahlen musst – ein Zuschuss, der direkt mit dem Kredit verrechnet wird.
U
- Überprüfungsantrag (§ 44 SGB X)
Antrag, einen bereits bestandskräftigen Sozialleistungsbescheid noch einmal prüfen zu lassen. War er falsch, gibt es eine Nachzahlung – in der Grundsicherung in der Regel für bis zu ein Jahr rückwirkend.
Mehr: Bescheid prüfen & Widerspruch einlegen →
V
- Vorrangige Leistung (vorrangig)
Leistung, die zuerst beantragt werden muss, bevor Grundsicherung gezahlt wird – z. B. Kindergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Unterhaltsvorschuss.
W
- Werbungskosten
Ausgaben für den Job – Arbeitsweg, Arbeitsmittel, Fortbildung, Homeoffice. Sie mindern das zu versteuernde Einkommen, sobald sie über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegen.
Mehr: Arbeitsmittel & Fortbildungskosten absetzen →- Widerspruch
Einspruch gegen einen Bescheid, meist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe. Er ist kostenlos und braucht keine besondere Form – ein Brief mit Unterschrift genügt.
Mehr: Bescheid prüfen & Widerspruch einlegen →- Wohnberechtigungsschein (WBS)
Nachweis, dass du eine öffentlich geförderte Sozialwohnung mieten darfst. Es gelten Einkommensgrenzen; ausgestellt wird er von der Stadt.
Mehr: Wohnberechtigungsschein →
Z
- Zu versteuerndes Einkommen (zvE)
Das Einkommen nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben, Freibeträgen und Belastungen. Auf diese Zahl wird die Einkommensteuer berechnet – sie steht im Steuerbescheid.