Glossar

Amtsdeutsch, einfach erklärt.

Regelbedarf, Bedarfsgemeinschaft, Pauschbetrag: Die 35 wichtigsten Begriffe rund um Förderungen, Sozialleistungen und Steuern – in einem Satz, ohne Fachchinesisch.

A

Außergewöhnliche Belastung (außergewöhnliche Belastungen, zumutbare Belastung)

Zwangsläufige, ungewöhnlich hohe Kosten wie Krankheitskosten. Absetzbar ist der Teil oberhalb der „zumutbaren Belastung“, die vom Einkommen und Familienstand abhängt.

Mehr: Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung →

B

Bedarfsgemeinschaft

Alle Personen in einem Haushalt, deren Einkommen und Vermögen in der Grundsicherung zusammen betrachtet werden – in der Regel Partner und unverheiratete Kinder unter 25.

Mehr: Grundsicherungsgeld →
Beistandschaft

Das Jugendamt vertritt dein Kind kostenlos, um Vaterschaft zu klären oder Unterhalt durchzusetzen. Du behältst das Sorgerecht.

Mehr: Beistandschaft des Jugendamts →
Beratungshilfe

Anwaltliche Beratung für Menschen mit wenig Geld gegen eine Eigenbeteiligung von 15 €. Den Berechtigungsschein gibt es beim Amtsgericht.

Mehr: Beratungshilfe →
Bescheid

Die schriftliche Entscheidung einer Behörde über deinen Antrag. Er nennt Betrag, Zeitraum und enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung, wie du widersprechen kannst.

Mehr: Bescheid prüfen & Widerspruch einlegen →
Bewilligungszeitraum

Zeitraum, für den ein Bescheid gilt. Danach musst du rechtzeitig einen Weiterbewilligungsantrag stellen, sonst endet die Zahlung.

E

Effizienzhaus (Effizienzhaus-Stufe, EH 40, EH 55)

KfW-Standard für energiesparende Gebäude. Die Zahl zeigt den Energiebedarf im Vergleich zu einem Referenzgebäude – ein Effizienzhaus 40 braucht nur 40 % davon.

Mehr: Sanierung zum Effizienzhaus →
Einspeisevergütung

Fester Betrag pro Kilowattstunde, den Betreiber einer Solaranlage für Strom erhalten, den sie ins Netz einspeisen.

Mehr: Einspeisevergütung für Solarstrom →

F

Förderkredit (zinsgünstiger Kredit)

Darlehen einer Förderbank (z. B. KfW, NRW.BANK) mit günstigem Zins, oft beantragt über die Hausbank. Anders als ein Zuschuss muss er zurückgezahlt werden.

Freibetrag (Freibeträge)

Betrag, der steuerfrei bleibt oder bei einer Sozialleistung nicht als Einkommen zählt.

G

Grad der Behinderung (GdB)

Maß für die Auswirkungen einer Behinderung von 20 bis 100. Ab GdB 50 gilt man als schwerbehindert und erhält einen Schwerbehindertenausweis.

Mehr: Schwerbehindertenausweis / GdB-Feststellung in NRW →
Grundsicherungsgeld (Bürgergeld)

Seit 1. Juli 2026 der Name der Grundsicherung für Arbeitsuchende (früher Bürgergeld, davor Hartz IV / Arbeitslosengeld II). Zuständig ist das Jobcenter.

Mehr: Grundsicherungsgeld →
Günstigerprüfung

Automatischer Vergleich des Finanzamts: Ist für dich das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger? Gleiches gibt es bei Kapitalerträgen mit niedrigem Steuersatz.

Mehr: Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung →

K

Kosten der Unterkunft (KdU)

Miete und Heizkosten, die Jobcenter oder Sozialamt zusätzlich zum Regelbedarf übernehmen – in „angemessener“ Höhe, die jede Stadt selbst festlegt.

Mehr: Kosten der Unterkunft und Heizung →

L

Lohnersatzleistung (Lohnersatz)

Zahlung, die das Gehalt ersetzt, wenn du nicht arbeiten kannst – z. B. Krankengeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld.

M

Mehrbedarf (Mehrbedarfe)

Zuschlag zum Regelbedarf für besondere Lebenslagen, z. B. Schwangerschaft, Alleinerziehende, Behinderung, kostenaufwändige Ernährung, Schulbücher oder einen Härtefall. Muss meist ausdrücklich beantragt oder angegeben werden.

Mehr: Mehrbedarf für Alleinerziehende →
Merkzeichen

Zusätze im Schwerbehindertenausweis (z. B. G, aG, H, Bl, RF), die weitere Nachteilsausgleiche wie Freifahrt oder Parkerleichterung öffnen.

Mehr: Nachteilsausgleiche nach GdB →
Mietstufe (Mietenstufe)

Einstufung jeder Gemeinde in Stufen von I bis VII nach dem örtlichen Mietniveau. Sie bestimmt, bis zu welcher Miete Wohngeld rechnet.

Mehr: Wohngeld →
Mindestunterhalt (Düsseldorfer Tabelle)

Untergrenze des Kindesunterhalts, gestaffelt nach Alter. Die Düsseldorfer Tabelle zeigt, wie viel Unterhalt je nach Einkommen des Zahlenden üblich ist.

Mehr: Beistandschaft des Jugendamts →

P

Pauschbetrag (Pauschale)

Fester Betrag, den das Finanzamt ohne Einzelnachweis abzieht – etwa der Arbeitnehmer-Pauschbetrag oder der Behinderten-Pauschbetrag.

Mehr: Arbeitnehmer-Pauschbetrag →
Pfändungsfreigrenze (P-Konto, Pfändungsschutz)

Teil des Einkommens, der bei Schulden nicht gepfändet werden darf. Auf einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bleibt dieser Betrag automatisch geschützt.

Mehr: Pfändungsschutzkonto →
Pflegegrad (Pflegegrade)

Einstufung der Pflegebedürftigkeit von 1 bis 5 durch den Medizinischen Dienst. Vom Pflegegrad hängen Pflegegeld, Sachleistungen und weitere Hilfen ab.

Mehr: Pflegegeld →
Progressionsvorbehalt

Steuerfreie Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Arbeitslosengeld I oder Krankengeld werden nicht besteuert, erhöhen aber den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Deshalb ist dann eine Steuererklärung Pflicht.

R

Rechtsanspruch

Sind die Voraussetzungen erfüllt, muss die Leistung gezahlt werden – unabhängig von Budgets. Das Gegenteil sind Förderprogramme, bei denen der Topf leer sein kann.

Regelbedarf (Regelbedarfs, Regelsatz)

Monatlicher Pauschalbetrag in der Grundsicherung für den Alltag – Essen, Kleidung, Strom, Körperpflege, Telefon. Die Höhe hängt von Alter und Haushaltslage ab (Regelbedarfsstufen 1–6).

Mehr: Grundsicherungsgeld →

S

Sanierungsfahrplan (iSFP)

Individueller Plan einer Energieberatung, in welchen Schritten ein Haus saniert werden sollte. Bei Zuschüssen für Einzelmaßnahmen kann er den Fördersatz erhöhen.

Mehr: Energieberatung für Wohngebäude mit Sanierungsfahrplan →
Schonvermögen

Vermögen, das bei einer Sozialleistung nicht angerechnet wird und das du behalten darfst, etwa ein angemessenes Auto oder Altersvorsorge.

Mehr: Schonvermögen in der Grundsicherung →
Sonderausgaben

Private Ausgaben, die das Steuerrecht trotzdem begünstigt, z. B. Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge, Spenden oder Kirchensteuer.

Mehr: Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben →

T

Tilgungszuschuss

Teil eines Förderkredits, den du nicht zurückzahlen musst – ein Zuschuss, der direkt mit dem Kredit verrechnet wird.

U

Überprüfungsantrag (§ 44 SGB X)

Antrag, einen bereits bestandskräftigen Sozialleistungsbescheid noch einmal prüfen zu lassen. War er falsch, gibt es eine Nachzahlung – in der Grundsicherung in der Regel für bis zu ein Jahr rückwirkend.

Mehr: Bescheid prüfen & Widerspruch einlegen →

V

Vorrangige Leistung (vorrangig)

Leistung, die zuerst beantragt werden muss, bevor Grundsicherung gezahlt wird – z. B. Kindergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Unterhaltsvorschuss.

W

Werbungskosten

Ausgaben für den Job – Arbeitsweg, Arbeitsmittel, Fortbildung, Homeoffice. Sie mindern das zu versteuernde Einkommen, sobald sie über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegen.

Mehr: Arbeitsmittel & Fortbildungskosten absetzen →
Widerspruch

Einspruch gegen einen Bescheid, meist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe. Er ist kostenlos und braucht keine besondere Form – ein Brief mit Unterschrift genügt.

Mehr: Bescheid prüfen & Widerspruch einlegen →
Wohnberechtigungsschein (WBS)

Nachweis, dass du eine öffentlich geförderte Sozialwohnung mieten darfst. Es gelten Einkommensgrenzen; ausgestellt wird er von der Stadt.

Mehr: Wohnberechtigungsschein →

Z

Zu versteuerndes Einkommen (zvE)

Das Einkommen nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben, Freibeträgen und Belastungen. Auf diese Zahl wird die Einkommensteuer berechnet – sie steht im Steuerbescheid.