BundSteuervorteil

Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben

Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung sind voll absetzbar – wichtig vor allem für Selbstständige, Privatversicherte, Rentner und Eltern, die die Versicherung ihrer Kinder zahlen.

Kurz gesagt

Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben: Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung sind voll absetzbar – wichtig vor allem für Selbstständige, Privatversicherte, Rentner und Eltern, die die Versicherung ihrer Kinder zahlen.

Art
Steuervorteil
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Finanzamt – Anlage Vorsorgeaufwand (oft entbehrlich, Daten liegen vor)
Frist
Mit der Steuererklärung
Rückwirkend
Über Steuererklärung bis 4 Jahre
Status
aktiv
Stand
02.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Die meisten Beiträge meldet die Versicherung direkt ans Finanzamt – in ELSTER erscheinen sie automatisch.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

  1. 1
  2. 2
    Einreichen: Mit der Steuererklärung

    Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung meldet die Kasse/der Arbeitgeber elektronisch – die Anlage Vorsorgeaufwand kannst du dann meist weglassen. Nur Abweichungen oder nicht übermittelte Beiträge (z. B. Wahlleistungen, private Zusatzversicherungen) trägst du selbst ein.

Worum geht’s?

Deine Beiträge zur Basis-Krankenversicherung (inkl. Zusatzbeitrag) und zur Pflegeversicherung mindern dein zu versteuerndes Einkommen vollständig. Weitere Versicherungen (Haftpflicht, Unfall, Wahlleistungen) wirken nur im Rahmen von 1.900 € bzw. 2.800 € – meist schon ausgeschöpft. Bei Arbeitnehmern werden die Pflichtbeiträge automatisch berücksichtigt; aktiv werden musst du v. a. bei freiwilligen/privaten Beiträgen, die du selbst zahlst.

Wer bekommt Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben?

  • Eigene Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung, auch für mitversicherte/unterhaltsberechtigte Kinder.
  • Beitragserstattungen werden gegengerechnet.

Wie viel gibt es?

Basis-KV/PV unbegrenzt abziehbar; sonstige Vorsorge bis 1.900 € (Arbeitnehmer/Beihilfe) bzw. 2.800 € (Selbstzahler), entfällt soweit Basis-KV/PV diese Grenze schon ausschöpft. Ersparnis = Beitrag × Grenzsteuersatz. Für Arbeitnehmer im Lohnsteuerabzug bereits über die Vorsorgepauschale weitgehend berücksichtigt – daher kein Zusatzbetrag in der Gesamtrechnung.

Beispiel: Selbstständige mit 6.000 € KV/PV-Beitrag im Jahr: bei 30 % Grenzsteuersatz ca. 1.800 € Steuerminderung gegenüber 'nicht angegeben'.

Werte: Veranlagungszeitraum 2026

So beantragst du Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben

Zuständig: Finanzamt – Anlage Vorsorgeaufwand (oft entbehrlich, Daten liegen vor)

Frist: Mit der Steuererklärung

Rückwirkend: Über Steuererklärung bis 4 Jahre

Das brauchst du:

  • Beitragsbescheinigung der Kasse (meist elektronisch übermittelt)

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • ELSTER (Belegabruf)

Kombinieren

Gut kombinierbar mit: Geld zurückholen

Altersvorsorge (Rentenbeiträge, Rürup/Basisrente, Riester) führt der Bereich rente_alter.

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben

Wie viel Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben gibt es 2026?
Basis-KV/PV unbegrenzt abziehbar; sonstige Vorsorge bis 1.900 € (Arbeitnehmer/Beihilfe) bzw. 2.800 € (Selbstzahler), entfällt soweit Basis-KV/PV diese Grenze schon ausschöpft. Ersparnis = Beitrag × Grenzsteuersatz. Für Arbeitnehmer im Lohnsteuerabzug bereits über die Vorsorgepauschale weitgehend berücksichtigt – daher kein Zusatzbetrag in der Gesamtrechnung.
Wer hat Anspruch auf Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben?
Eigene Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung, auch für mitversicherte/unterhaltsberechtigte Kinder. Beitragserstattungen werden gegengerechnet.
Wo beantrage ich Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben?
Finanzamt – Anlage Vorsorgeaufwand (oft entbehrlich, Daten liegen vor). Online-Antrag: https://www.elster.de/eportal/start
Gibt es Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben auch rückwirkend?
Über Steuererklärung bis 4 Jahre
Kann ich Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben mit anderen Leistungen kombinieren?
Kombinierbar mit: Geld zurückholen.

Passt oft dazu