Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben: Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung sind voll absetzbar – wichtig vor allem für Selbstständige, Privatversicherte, Rentner und Eltern, die die Versicherung ihrer Kinder zahlen.
Wir haben es für dich rausgesucht.
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- 2Einreichen: Mit der Steuererklärung
Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung meldet die Kasse/der Arbeitgeber elektronisch – die Anlage Vorsorgeaufwand kannst du dann meist weglassen. Nur Abweichungen oder nicht übermittelte Beiträge (z. B. Wahlleistungen, private Zusatzversicherungen) trägst du selbst ein.
Worum geht’s?
Deine Beiträge zur Basis-Krankenversicherung (inkl. Zusatzbeitrag) und zur Pflegeversicherung mindern dein zu versteuerndes Einkommen vollständig. Weitere Versicherungen (Haftpflicht, Unfall, Wahlleistungen) wirken nur im Rahmen von 1.900 € bzw. 2.800 € – meist schon ausgeschöpft. Bei Arbeitnehmern werden die Pflichtbeiträge automatisch berücksichtigt; aktiv werden musst du v. a. bei freiwilligen/privaten Beiträgen, die du selbst zahlst.
Wer bekommt Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben?
- Eigene Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung, auch für mitversicherte/unterhaltsberechtigte Kinder.
- Beitragserstattungen werden gegengerechnet.
Wie viel gibt es?
Basis-KV/PV unbegrenzt abziehbar; sonstige Vorsorge bis 1.900 € (Arbeitnehmer/Beihilfe) bzw. 2.800 € (Selbstzahler), entfällt soweit Basis-KV/PV diese Grenze schon ausschöpft. Ersparnis = Beitrag × Grenzsteuersatz. Für Arbeitnehmer im Lohnsteuerabzug bereits über die Vorsorgepauschale weitgehend berücksichtigt – daher kein Zusatzbetrag in der Gesamtrechnung.
Beispiel: Selbstständige mit 6.000 € KV/PV-Beitrag im Jahr: bei 30 % Grenzsteuersatz ca. 1.800 € Steuerminderung gegenüber 'nicht angegeben'.
Werte: Veranlagungszeitraum 2026
So beantragst du Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben
Zuständig: Finanzamt – Anlage Vorsorgeaufwand (oft entbehrlich, Daten liegen vor)
Frist: Mit der Steuererklärung
Rückwirkend: Über Steuererklärung bis 4 Jahre
Das brauchst du:
- Beitragsbescheinigung der Kasse (meist elektronisch übermittelt)
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- ELSTER (Belegabruf)
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Geld zurückholen
Altersvorsorge (Rentenbeiträge, Rürup/Basisrente, Riester) führt der Bereich rente_alter.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir