Fragen & Antworten

Gute Fragen. Klare Antworten.

Was der Check kostet, was mit deinen Daten passiert, ob es Geld rückwirkend gibt und was du bei einer Ablehnung tust.

Über wasdirzusteht.de

Was ist wasdirzusteht.de?
wasdirzusteht.de zeigt dir alle Förderungen, Sozialleistungen und Steuervorteile, die zu deiner Lebenssituation passen – mit Höchstbetrag, Gültigkeit, zuständiger Stelle, Antragslink und geprüften Quellen. Bund vollständig, Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland.
Kostet der Check etwas?
Nein. Der Check und alle Informationen sind kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar.
Werden meine Angaben gespeichert?
Nein. Deine Antworten werden nur in deinem Browser verarbeitet und beim Schließen des Tabs verworfen. Es wird nichts an einen Server gesendet. Mehr zum Datenschutz
Ist wasdirzusteht.de ein Amt?
Nein. wasdirzusteht.de ist keine Behörde und entscheidet nicht über Anträge. Wir zeigen dir, was es gibt und wo du es beantragst. Ob und wie viel gezahlt wird, entscheidet allein die zuständige Stelle.
Wie aktuell sind die Daten?
Datenstand ist der 02.11.2026. Jede Leistung wird gegen amtliche Quellen geprüft, viele doppelt. Prüfdatum und Quellen stehen auf jeder Leistungsseite. So prüfen wir
Was bedeutet „Muster“ bei manchen Leistungen?
Kommunale Angebote wie Sozialpass oder Zuschüsse der Stadtwerke unterscheiden sich von Stadt zu Stadt. Wir zeigen sie als Muster – frag bei deiner Stadt nach, ob es das dort gibt.

Anträge & Geld

Kann ich Leistungen rückwirkend bekommen?
Das hängt von der Leistung ab. Kindergeld: max. 6 Monate (§ 70 Abs. 1 EStG). Wohngeld: Nein – nur ab Antragsmonat (formloser Antrag sichert den Monat). Kinderzuschlag: nein (Bewilligung beginnt im Antragsmonat). Steuererklärung: Bis zu 4 Jahre. Deshalb gilt: lieber heute formlos beantragen als morgen perfekt.
Wohngeld oder Grundsicherung – was bekomme ich?
In der Regel entweder oder: Wohngeld und Kinderzuschlag sind vorrangig. Reichen sie nicht, um den Bedarf zu decken, gibt es Grundsicherungsgeld. Unser Check rechnet bei sich ausschließenden Leistungen nur die höhere in deine Summe.
Was mache ich, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Prüf den Bescheid und leg innerhalb der genannten Frist – meist ein Monat – Widerspruch ein. Das ist kostenlos. Hilfe gibt es bei Sozialberatungsstellen oder über Beratungshilfe für 15 €.
Muss ich Geld zurückzahlen?
Zuschüsse und Sozialleistungen nicht – Kredite schon. Zurückfordern kann eine Behörde, wenn Angaben falsch waren oder sich etwas geändert hat und du es nicht gemeldet hast. Melde Änderungen bei Einkommen, Haushalt oder Wohnung deshalb immer sofort.
Heißt Bürgergeld jetzt anders?
Ja. Seit 1. Juli 2026 heißt die Grundsicherung für Arbeitsuchende Grundsicherungsgeld. Zuständig bleibt das Jobcenter.
Ist es peinlich, Sozialleistungen zu beantragen?
Nein. Es sind Rechtsansprüche, für die du mit Steuern und Beiträgen mitbezahlst. Viele Leistungen – wie Kinderzuschlag oder Wohngeld – sind ausdrücklich für Menschen gedacht, die arbeiten und trotzdem knapp sind.
Welche Leistungen werden am häufigsten vergessen?
Vor allem Kinderzuschlag, Grundsicherung im Alter, die Teilhabe-Leistungen des Bildungspakets und Wohngeld. Alle oft vergessenen Leistungen