Altersentlastungsbetrag: Ab 65 bleibt ein Teil deiner Nebeneinkünfte (Lohn, Mieten, Zinsen – nicht die Rente) steuerfrei.
Wir haben es für dich rausgesucht.
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- 2Einreichen: Kommt automatisch
Kein Antrag – das Finanzamt berücksichtigt den Betrag automatisch, wenn du ab Vollendung des 64. Lebensjahres Arbeitslohn oder andere Einkünfte (nicht Renten/Pensionen) erklärst. Gib einfach die Steuererklärung ab.
Worum geht’s?
Wer vor Beginn des Jahres 64 geworden ist, bekommt einen Freibetrag auf Arbeitslohn und andere Einkünfte außer Renten und Pensionen. Die Höhe hängt vom ersten Jahr ab und bleibt dann lebenslang gleich: Wer 2026 erstmals berechtigt ist (Jahrgang 1961), erhält 12,8 %, max. 608 €. Bei Ehepaaren gilt er für jeden einzeln.
Wer bekommt Altersentlastungsbetrag?
- 64. Lebensjahr vor Beginn des Kalenderjahres vollendet
- Positive Einkünfte außer Renten/Pensionen (z. B. Lohn, Mieten, Kapitalerträge)
Wie viel gibt es?
Prozentsatz und Höchstbetrag nach Jahr der Erstberechtigung (§ 24a EStG): 2025 13,2 %/627 €, 2026 12,8 %/608 €, 2027 12,4 %/589 €; ältere Jahrgänge höher (2005: 40 %/1.900 €). Ersparnis bei 30 %: max. ca. 570 € (Jahrgang ≤1940), Erstjahr 2026 ca. 182 €.
Werte: Veranlagungszeitraum 2026
So beantragst du Altersentlastungsbetrag
Zuständig: Finanzamt – automatisch in der Steuererklärung
Frist: mit Steuererklärung
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Lohnsteuerhilfeverein (Mitgliedsbeitrag nach Einkommen, für Rentner oft günstig)
- ELSTER-Hotline / Finanzamt-Servicestelle (kostenlos)
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Aktivrente, Versorgungsfreibetrag für Pensionen und Werksrenten
Was sich ändert
Abschmelzung jährlich bis 2058.
Quellen
Prüfstatus: Amtlich belegt · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir