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Altersentlastungsbetrag (Steuerfreibetrag ab 64)

Ab 65 bleibt ein Teil deiner Nebeneinkünfte (Lohn, Mieten, Zinsen – nicht die Rente) steuerfrei.

Allgemeine Höchstwerte – was du persönlich bekommst, zeigt der Check
570 €max. Steuervorteil / Jahr (keine Auszahlung)
Kurz gesagt

Altersentlastungsbetrag: Ab 65 bleibt ein Teil deiner Nebeneinkünfte (Lohn, Mieten, Zinsen – nicht die Rente) steuerfrei.

Höhe
bis 570 € im Jahr
Art
Steuervorteil
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Finanzamt – automatisch in der Steuererklärung
Frist
mit Steuererklärung
Status
aktiv seit 01.01.2005
Stand
02.11.2026 · Amtlich belegt
Keine Sorge.Das Finanzamt berechnet ihn automatisch, wenn du die Steuererklärung abgibst.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

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    Einreichen: Kommt automatisch

    Kein Antrag – das Finanzamt berücksichtigt den Betrag automatisch, wenn du ab Vollendung des 64. Lebensjahres Arbeitslohn oder andere Einkünfte (nicht Renten/Pensionen) erklärst. Gib einfach die Steuererklärung ab.

Worum geht’s?

Wer vor Beginn des Jahres 64 geworden ist, bekommt einen Freibetrag auf Arbeitslohn und andere Einkünfte außer Renten und Pensionen. Die Höhe hängt vom ersten Jahr ab und bleibt dann lebenslang gleich: Wer 2026 erstmals berechtigt ist (Jahrgang 1961), erhält 12,8 %, max. 608 €. Bei Ehepaaren gilt er für jeden einzeln.

Wer bekommt Altersentlastungsbetrag?

  • 64. Lebensjahr vor Beginn des Kalenderjahres vollendet
  • Positive Einkünfte außer Renten/Pensionen (z. B. Lohn, Mieten, Kapitalerträge)

Wie viel gibt es?

Prozentsatz und Höchstbetrag nach Jahr der Erstberechtigung (§ 24a EStG): 2025 13,2 %/627 €, 2026 12,8 %/608 €, 2027 12,4 %/589 €; ältere Jahrgänge höher (2005: 40 %/1.900 €). Ersparnis bei 30 %: max. ca. 570 € (Jahrgang ≤1940), Erstjahr 2026 ca. 182 €.

Werte: Veranlagungszeitraum 2026

So beantragst du Altersentlastungsbetrag

Zuständig: Finanzamt – automatisch in der Steuererklärung

Frist: mit Steuererklärung

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Lohnsteuerhilfeverein (Mitgliedsbeitrag nach Einkommen, für Rentner oft günstig)
  • ELSTER-Hotline / Finanzamt-Servicestelle (kostenlos)

Kombinieren

Gut kombinierbar mit: Aktivrente, Versorgungsfreibetrag für Pensionen und Werksrenten

Was sich ändert

Abschmelzung jährlich bis 2058.

Quellen

Prüfstatus: Amtlich belegt · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Altersentlastungsbetrag

Wie viel Altersentlastungsbetrag gibt es 2026?
Bis 570 € im Jahr. Prozentsatz und Höchstbetrag nach Jahr der Erstberechtigung (§ 24a EStG): 2025 13,2 %/627 €, 2026 12,8 %/608 €, 2027 12,4 %/589 €; ältere Jahrgänge höher (2005: 40 %/1.900 €). Ersparnis bei 30 %: max. ca. 570 € (Jahrgang ≤1940), Erstjahr 2026 ca. 182 €.
Wer hat Anspruch auf Altersentlastungsbetrag?
64. Lebensjahr vor Beginn des Kalenderjahres vollendet. Positive Einkünfte außer Renten/Pensionen (z. B. Lohn, Mieten, Kapitalerträge).
Wo beantrage ich Altersentlastungsbetrag?
Finanzamt – automatisch in der Steuererklärung. Online-Antrag: https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/est
Kann ich Altersentlastungsbetrag mit anderen Leistungen kombinieren?
Kombinierbar mit: Aktivrente, Versorgungsfreibetrag für Pensionen und Werksrenten.

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