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Aktivrente: 2.000 € im Monat steuerfrei arbeiten nach Regelaltersgrenze

Wer nach dem regulären Rentenalter weiter angestellt arbeitet, kann bis 2.000 € im Monat steuerfrei verdienen.

Allgemeine Höchstwerte – was du persönlich bekommst, zeigt der Check
600 €max. pro Monat
7.200 €max. Steuervorteil / Jahr (keine Auszahlung)
Kurz gesagt

Aktivrente: Wer nach dem regulären Rentenalter weiter angestellt arbeitet, kann bis 2.000 € im Monat steuerfrei verdienen.

Höhe
bis 600 € im Monat
Art
Steuervorteil
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Arbeitgeber (Lohnsteuerabzug) bzw. Finanzamt mit der Steuererklärung
Frist
keine Frist; bei Steuerklasse VI Bestätigung an Arbeitgeber nötig
Status
aktiv seit 01.01.2026
Stand
02.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Dein Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag direkt bei der Lohnabrechnung – du musst nur Bescheid geben, wenn du mehrere Jobs hast.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

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    Einreichen: Über den Arbeitgeber

    Kein Antrag – dein Arbeitgeber lässt bis 2.000 € im Monat steuerfrei, wenn du die Regelaltersgrenze erreicht hast. Bei Steuerklasse VI musst du dem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass du die Aktivrente nicht schon in einem anderen Job nutzt.

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    Unsere Vorlage nutzen

    Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.

    Anfrage an den Arbeitgeber · Word ↓

Worum geht’s?

Seit 01.01.2026 ist Arbeitslohn aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis 2.000 € im Monat (24.000 € im Jahr) steuerfrei – ohne Progressionsvorbehalt. Das gilt ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze, egal ob du schon Rente beziehst. Nicht begünstigt: Selbstständige, Beamte, Minijobs. Sozialversicherungsbeiträge fallen weiter an. Nur ein Arbeitsverhältnis zählt.

Wer bekommt Aktivrente?

  • Regelaltersgrenze erreicht (je nach Jahrgang 66–67 Jahre), Steuerfreiheit ab Folgemonat
  • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (Arbeitgeber zahlt Rentenversicherungsbeitrag)
  • Kein Minijob, keine Selbstständigkeit, keine Beamtenbezüge, keine Betriebsrenten/Abfindungen

Wie viel gibt es?

Freibetrag 2.000 €/Monat bzw. 24.000 €/Jahr (§ 3 Nr. 21 EStG), anteilig 1/12 je Monat ohne Voraussetzungen. Ersparnis bei 30 % Grenzsteuersatz: max. 600 €/Monat bzw. 7.200 €/Jahr.

Werte: ab 01.01.2026

So beantragst du Aktivrente

Zuständig: Arbeitgeber (Lohnsteuerabzug) bzw. Finanzamt mit der Steuererklärung

Frist: keine Frist; bei Steuerklasse VI Bestätigung an Arbeitgeber nötig

Das brauchst du:

  • ggf. Erklärung gegenüber Arbeitgeber, dass Freibetrag nicht in anderem Job genutzt wird

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Lohnsteuerhilfeverein (Mitgliedsbeitrag nach Einkommen, für Rentner oft günstig)
  • ELSTER-Hotline / Finanzamt-Servicestelle (kostenlos)

Kombinieren

Gut kombinierbar mit: Altersentlastungsbetrag

Altersrente wird durch Hinzuverdienst nicht gekürzt (siehe hinzuverdienst_altersrente). Laut Gesetzesbegründung wurde auch das Wohngeldgesetz angepasst – bei Wohngeld kann der steuerfreie Lohn trotzdem als Einkommen zählen.

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Aktivrente

Wie viel Aktivrente gibt es 2026?
Bis 600 € im Monat. Freibetrag 2.000 €/Monat bzw. 24.000 €/Jahr (§ 3 Nr. 21 EStG), anteilig 1/12 je Monat ohne Voraussetzungen. Ersparnis bei 30 % Grenzsteuersatz: max. 600 €/Monat bzw. 7.200 €/Jahr.
Wer hat Anspruch auf Aktivrente?
Regelaltersgrenze erreicht (je nach Jahrgang 66–67 Jahre), Steuerfreiheit ab Folgemonat. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (Arbeitgeber zahlt Rentenversicherungsbeitrag). Kein Minijob, keine Selbstständigkeit, keine Beamtenbezüge, keine Betriebsrenten/Abfindungen.
Wo beantrage ich Aktivrente?
Arbeitgeber (Lohnsteuerabzug) bzw. Finanzamt mit der Steuererklärung.
Kann ich Aktivrente mit anderen Leistungen kombinieren?
Kombinierbar mit: Altersentlastungsbetrag.

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