Riester-Zulagen: Wer einen Riester-Vertrag hat, bekommt vom Staat jedes Jahr Zulagen – besonders viel mit Kindern.
Wir haben es für dich rausgesucht.
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- 2Einreichen: Per Post
Den Zulageantrag stellst du bei deinem Riester-Anbieter – am besten einmal den Dauerzulageantrag unterschreiben, dann läuft es jedes Jahr automatisch. Frist: bis Ende des zweiten Jahres nach dem Beitragsjahr (für 2026 bis 31.12.2028); Kinder/Einkommensänderungen dem Anbieter melden.
- 3Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Begleitschreiben zum Antrag · Word ↓
Worum geht’s?
Für einen zertifizierten Riester-Vertrag zahlt der Staat 175 € Grundzulage im Jahr, für jedes kindergeldberechtigte Kind 300 € (ab 2008 geboren) bzw. 185 € (vor 2008 geboren). Wer unter 25 ist, bekommt einmalig 200 € extra. Die volle Zulage gibt es, wenn du mind. 4 % deines Vorjahres-Bruttoeinkommens (abzüglich Zulagen, mind. 60 €) einzahlst. Ab 2027 wird Riester für neue Verträge durch das Altersvorsorgedepot ersetzt; alte Verträge laufen weiter.
Wer bekommt Riester-Zulagen?
- Riester-Vertrag (zertifiziert) vorhanden
- Unmittelbar förderberechtigt: v. a. rentenversicherungspflichtige Beschäftigte, Beamte, Eltern in Elternzeit, Arbeitslose mit ALG; mittelbar: Ehepartner
- Kinderzulage nur, solange Kindergeld für das Kind gezahlt wird
Wie viel gibt es?
175 € Grundzulage + 300 € je ab 2008 geborenem Kind (185 € je vor 2008 geborenem Kind) + einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus (unter 25). Volle Zulage bei Mindesteigenbeitrag 4 % des Vorjahresbruttos minus Zulagen (mind. 60 €), sonst anteilig.
Beispiel: Mutter mit 2 Kindern (2012, 2016): 175 + 300 + 300 = 775 € Zulage pro Jahr.
Werte: ab 01.01.2026
So beantragst du Riester-Zulagen
Zuständig: Über den Riester-Anbieter (Bank/Versicherung) an die ZfA
Frist: Zulageantrag spätestens bis Ende des 2. Jahres nach dem Beitragsjahr (z. B. 2026 bis 31.12.2028)
Rückwirkend: 2 Jahre
Das brauchst du:
- Zulageantrag/Dauerzulageantrag
- Steuer-ID, Rentenversicherungsnummer
- Kindergeldnachweis für Kinderzulage
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Verbraucherzentrale NRW (Altersvorsorgeberatung, gegen Entgelt)
- Riester-Anbieter selbst
- Lohnsteuerhilfeverein (Mitgliedsbeitrag nach Einkommen, für Rentner oft günstig)
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Riester, Kindergeld, Betriebsrente für Geringverdiener
Zulage und Sonderausgabenabzug werden per Günstigerprüfung verrechnet. Zulagen zählen nicht als Einkommen bei Sozialleistungen; angespartes Riester-Vermögen ist bei Bürgergeld/Grundsicherung geschützt.
Was sich ändert
BESCHLOSSEN UND VERKÜNDET: Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156 vom 29.05.2026). Ab 01.01.2027 neue Zulagensystematik (Grundzulage 50 % bis 360 € + 25 % bis 1.800 € Eigenbeitrag, Kinderzulage bis 300 €, Mindesteigenbeitrag 120 €); nach altem Recht zertifizierte Riester-Produkte dürfen ab Ende 2026 nicht mehr vertrieben werden. Bestandsverträge laufen grundsätzlich nach altem Recht weiter (Wechsel/Option möglich).
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir