Berlin SolarPLUS S: Berlin zahlt Eigenheim-Besitzern pauschal bis 4.750 € für einen Batteriespeicher zur neuen Solaranlage, 750 € für einen neuen Zählerschrank und bis 5.700 € Mehrkosten für denkmalgerechte PV.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Online beantragen oder Formular holen
- 2Einreichen: Online
Anträge nur elektronisch. Der Antrag gilt erst als eingereicht, wenn alles ausgefüllt, alle Unterlagen hochgeladen und der Antrag abgeschickt ist – dann kommt eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Auszahlung musst du nach dem Verwendungsnachweis im System selbst anfordern.
Worum geht’s?
SolarPLUS ist das Solar-Förderprogramm des Landes Berlin, umgesetzt von der IBB Business Team GmbH. Seit Januar 2026 gibt es zwei Teile: SolarPLUS S für Ein- und Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser, SolarPLUS L für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe. In S bekommst du feste Pauschalen: für einen Stromspeicher, der zusammen mit einer neuen PV-Anlage installiert wird (je größer die Anlage, desto mehr, 500 € bis 4.750 €), für einen neuen oder ertüchtigten Zählerschrank (750 €) und für denkmalgerechte PV (600 € bis 5.700 €). Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. Die frühere Förderung für Balkonkraftwerke (Modul E) gibt es nicht mehr.
Wer bekommt Berlin SolarPLUS S?
- Du bist Eigentümer:in oder sonst verfügungsberechtigt (z. B. Erbengemeinschaft, Nießbrauch) eines selbst genutzten oder vermieteten Ein- oder Zweifamilienhauses oder Reihenhauses in Berlin
- Ausnahme für Eigentumswohnungen: Wohnungseigentümer:innen in Mehrfamilienhäusern nur mit Sondernutzungsrecht an einem Teil der Dachfläche
- Projekt nicht vor Inkrafttreten der Richtlinie (Januar 2026) begonnen und noch nicht abgeschlossen; als Beginn zählt schon Auftrag, Bestellung oder Anzahlung
- Stromspeicher: nur zusammen mit einer neuen PV-Anlage (ab 2 kWp) oder spätestens 3 Monate nach deren Inbetriebnahme beantragt; 10 Jahre Zeitwertersatzgarantie; keine Blei-Säure-, Eigenbau- oder gebrauchten Speicher
- Zählerschrank: vorhandener Schrank reicht technisch nicht, ist vor dem 31.12.2014 in Betrieb gegangen oder entspricht nicht den Regeln; Kosten inkl. Einbau mindestens 1.160 €
- Denkmalgerechte PV: Gebäude ist Denkmal oder liegt in dessen Umgebung, denkmalrechtliche Genehmigung liegt vor
- Projekt innerhalb eines Jahres ab Antrag umsetzen; kein Insolvenzverfahren
- Keine Doppelförderung derselben Kosten (z. B. über KfW)
Einkommen: keine
Vermögen: keine
Wie viel gibt es?
Festbeträge nach Leistung der PV-Anlage: Stromspeicher 250 € je angefangenem kWp ab 2 kWp (2–2,99 kWp: 500 €, 10–10,99 kWp: 2.500 €, ab 19 kWp: 4.750 € als Höchstbetrag). Zählerschrank pauschal 750 € (Mindestkosten 1.160 € brutto). Denkmalgerechte PV 300 € je kWp (2–2,99 kWp: 600 €, ab 19 kWp: 5.700 €). Je Modul gilt eine eigene Pauschale; ob mehrere Module für dieselbe Anlage zusammen gezahlt werden, ist in der Richtlinie nicht ausdrücklich geregelt – daher kein Gesamthöchstbetrag angegeben.
Beispiel: Neue 10-kWp-Anlage mit Speicher auf dem Einfamilienhaus in Pankow plus neuer Zählerschrank: 2.500 € Speicherpauschale und 750 € Zählerschrank.
Werte: Förderrichtlinie SolarPLUS 2026 (in Kraft seit Januar 2026, gültig bis 31.12.2026)
So beantragst du Berlin SolarPLUS S
Zuständig: IBB Business Team GmbH, elektronisches Antragssystem SolarPLUS
Frist: Vor Projektbeginn (vor Auftrag/Bestellung/Anzahlung) und bis spätestens 31.12.2026. Speicher-Nachrüstung: Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Inbetriebnahme der PV-Anlage. Verwendungsnachweis bis 3 Monate nach Abschluss.
Rückwirkend: nein
Das brauchst du:
- Angebot für die PV-Anlage mit Leistung in kWp und Angebot für den Speicher
- bei Zählerschrank: Begründung, warum er nötig ist, und Angebot
- bei Denkmal-PV: Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde und Angebot
- Personalausweiskopie, IBAN (alles als PDF, max. 10 MB je Datei)
- später: Inbetriebnahmeprotokoll, Rechnung, Zahlungsnachweis (bei Denkmal-PV auch Fotos)
Dauer: Bearbeitung in Reihenfolge des Eingangs
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- IBB Business Team, Tel. 030 2125-4480 (Di & Do 10–14 Uhr), solarplus@ibb-business-team.de
- SolarZentrum Berlin – kostenlose Solarberatung
- Untere Denkmalschutzbehörde deines Bezirks (bei Denkmal-PV)
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: 0 % Mehrwertsteuer auf Solaranlagen und Speicher, Einspeisevergütung für Solarstrom, Keine Einkommensteuer auf Einnahmen aus deiner Solaranlage, Günstigeres Netzentgelt für Wärmepumpe, Wallbox und Speicher
Laut Richtlinie ist eine Förderung von Kosten ausgeschlossen, die schon aus anderen Programmen (z. B. KfW) gefördert werden – z. B. einen über KfW 270 finanzierten Speicher nicht zusätzlich hier fördern lassen. Kombination mit WELMO erlaubt. Gründach-PV läuft in SolarPLUS L bzw. GründachPLUS, nicht in S. Balkonkraftwerke (Modul E) werden seit 2026 nicht mehr gefördert.
Was sich ändert
Richtlinie tritt am 31.12.2026 außer Kraft; Fördervolumen 2026: 13 Mio. € (Teile S und L zusammen). Kein Antragsstopp auf der IBB-Seite (Stand 03.11.2026). Ob es 2027 eine Neuauflage gibt, ist nicht veröffentlicht.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 03.11.2026. So prüfen wir