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Einspeisevergütung für Solarstrom (EEG)

Für Strom, den deine neue Solaranlage ins Netz einspeist, bekommst du 20 Jahre lang eine feste Vergütung – bei Inbetriebnahme bis 31.12.2026 z. B. 7,70 Cent/kWh (bis 10 kWp, mit Eigenverbrauch).

Allgemeine Höchstwerte – was du persönlich bekommst, zeigt der Check
1.160 €max. pro Jahr
Kurz gesagt

Einspeisevergütung für Solarstrom: Für Strom, den deine neue Solaranlage ins Netz einspeist, bekommst du 20 Jahre lang eine feste Vergütung – bei Inbetriebnahme bis 31.12.2026 z. B. 7,70 Cent/kWh (bis 10 kWp, mit Eigenverbrauch).

Höhe
bis 1.160 € im Jahr
Art
Laufende Zahlung
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Netzbetreiber + Marktstammdatenregister (Bundesnetzagentur)
Frist
Registrierung im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme
Rückwirkend
Satz richtet sich nach Inbetriebnahmedatum
Status
ändert sich bald seit 01.01.2023, bis 31.12.2026
Stand
02.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister übernimmt meist dein Installateur – die Vergütung kommt dann automatisch.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

  1. 1
    Online beantragen oder Formular holen

    Je nach Stadt oder Kasse unterschiedlich – der Link führt zur Übersicht.

  2. 2
    Einreichen: Online

    Dein Installateur meldet die Anlage beim örtlichen Netzbetreiber an (meist über dessen Online-Portal); du selbst registrierst sie innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister – sonst wird die Vergütung gekürzt. Die Vergütung zahlt dann der Netzbetreiber automatisch.

Worum geht’s?

Der Netzbetreiber zahlt dir für jede eingespeiste Kilowattstunde einen festen Betrag. Die Höhe hängt vom Datum der Inbetriebnahme und der Anlagengröße ab und bleibt dann 20 Jahre gleich. Achtung: Ab 2027 soll die feste Vergütung für neue kleine Anlagen durch ein neues System ersetzt werden (noch nicht beschlossen). Wer bis 31.12.2026 in Betrieb geht, behält die bisherigen Regeln.

Wer bekommt Einspeisevergütung für Solarstrom?

  • Neue PV-Anlage auf Gebäude, Inbetriebnahme 01.08.–31.12.2026 für die genannten Sätze
  • Registrierung im Marktstammdatenregister
  • Solarspitzengesetz (seit 25.02.2025): keine Vergütung in Zeiten negativer Börsenpreise (Zeit wird hinten angehängt); ohne intelligentes Messsystem max. 60 % der Leistung einspeisen; ab 7 kWp Smart Meter + Steuerbox Pflicht
  • Balkonkraftwerke erhalten keine Vergütung

Wie viel gibt es?

Vergütung = eingespeiste kWh × Satz. Inbetriebnahme 01.08.–31.12.2026 (Gebäude): Teileinspeisung bis 10 kWp 7,70 ct, 10–40 kWp 6,66 ct, 40–100 kWp 5,44 ct; Volleinspeisung bis 10 kWp 12,22 ct, 10–100 kWp 10,24 ct (anteilig je Leistungsstufe). Direktvermarktung +0,4 ct. Obergrenze-Schätzung: 10 kWp Volleinspeisung ≈ 9.500 kWh × 12,22 ct ≈ 1.160 €/Jahr; typisch mit Eigenverbrauch ≈ 5.000 kWh × 7,70 ct ≈ 385 €/Jahr.

Werte: Inbetriebnahme 01.08.2026–31.12.2026, gilt 20 Jahre + Rest des Inbetriebnahmejahres

So beantragst du Einspeisevergütung für Solarstrom

Zuständig: Netzbetreiber + Marktstammdatenregister (Bundesnetzagentur)

Frist: Registrierung im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme

Rückwirkend: Satz richtet sich nach Inbetriebnahmedatum

Das brauchst du:

  • Inbetriebnahmeprotokoll
  • Netzanschlussunterlagen (macht meist der Installateur)

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Verbraucherzentrale (Solar-Beratung)

Kombinieren

Gut kombinierbar mit: 0 % Mehrwertsteuer auf Solaranlagen und Speicher, Keine Einkommensteuer auf Einnahmen aus deiner Solaranlage, Kredit für Photovoltaik und Batteriespeicher

Einspeiseerlöse sind steuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG), können aber bei Sozialleistungen als Einkommen zählen.

Was sich ändert

Geplant, nicht beschlossen: EEG-Novelle 2027 (Regierungsentwurf, BT-Drs. 21/7867, Kabinett 29.07.2026, 1. Lesung 24.09.2026). Für neue Anlagen unter 25 kW soll die feste Einspeisevergütung entfallen (Direktvermarktung); stattdessen befristete Übergangszahlung ca. 5,2 ct/kWh für 3 Jahre. Geplantes Inkrafttreten 01.01.2027, EU-Zustimmung nötig. Anlagen mit Inbetriebnahme bis 31.12.2026 behalten die bisherige Vergütung.

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Einspeisevergütung für Solarstrom

Wie viel Einspeisevergütung für Solarstrom gibt es 2026?
Bis 1.160 € im Jahr. Vergütung = eingespeiste kWh × Satz. Inbetriebnahme 01.08.–31.12.2026 (Gebäude): Teileinspeisung bis 10 kWp 7,70 ct, 10–40 kWp 6,66 ct, 40–100 kWp 5,44 ct; Volleinspeisung bis 10 kWp 12,22 ct, 10–100 kWp 10,24 ct (anteilig je Leistungsstufe). Direktvermarktung +0,4 ct. Obergrenze-Schätzung: 10 kWp Volleinspeisung ≈ 9.500 kWh × 12,22 ct ≈ 1.160 €/Jahr; typisch mit Eigenverbrauch ≈ 5.000 kWh × 7,70 ct ≈ 385 €/Jahr.
Wer hat Anspruch auf Einspeisevergütung für Solarstrom?
Neue PV-Anlage auf Gebäude, Inbetriebnahme 01.08.–31.12.2026 für die genannten Sätze. Registrierung im Marktstammdatenregister. Solarspitzengesetz (seit 25.02.2025): keine Vergütung in Zeiten negativer Börsenpreise (Zeit wird hinten angehängt); ohne intelligentes Messsystem max. 60 % der Leistung einspeisen; ab 7 kWp Smart Meter + Steuerbox Pflicht. Balkonkraftwerke erhalten keine Vergütung.
Wo beantrage ich Einspeisevergütung für Solarstrom?
Netzbetreiber + Marktstammdatenregister (Bundesnetzagentur). Online-Antrag: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR
Gibt es Einspeisevergütung für Solarstrom auch rückwirkend?
Satz richtet sich nach Inbetriebnahmedatum
Kann ich Einspeisevergütung für Solarstrom mit anderen Leistungen kombinieren?
Kombinierbar mit: 0 % Mehrwertsteuer auf Solaranlagen und Speicher, Keine Einkommensteuer auf Einnahmen aus deiner Solaranlage, Kredit für Photovoltaik und Batteriespeicher.
Gibt es Einspeisevergütung für Solarstrom noch?
Status: ändert sich bald seit 01.01.2023, bis 31.12.2026. Geplant, nicht beschlossen: EEG-Novelle 2027 (Regierungsentwurf, BT-Drs. 21/7867, Kabinett 29.07.2026, 1. Lesung 24.09.2026). Für neue Anlagen unter 25 kW soll die feste Einspeisevergütung entfallen (Direktvermarktung); stattdessen befristete Übergangszahlung ca. 5,2 ct/kWh für 3 Jahre. Geplantes Inkrafttreten 01.01.2027, EU-Zustimmung nötig. Anlagen mit Inbetriebnahme bis 31.12.2026 behalten die bisherige Vergütung.

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