Einspeisevergütung für Solarstrom: Für Strom, den deine neue Solaranlage ins Netz einspeist, bekommst du 20 Jahre lang eine feste Vergütung – bei Inbetriebnahme bis 31.12.2026 z. B. 7,70 Cent/kWh (bis 10 kWp, mit Eigenverbrauch).
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Online beantragen oder Formular holenOnlineMarktstammdatenregister – Registrierung der PV-AnlageFormularseiteEEG-Förderung und aktuelle Vergütungssätze
Je nach Stadt oder Kasse unterschiedlich – der Link führt zur Übersicht.
- 2Einreichen: Online
Dein Installateur meldet die Anlage beim örtlichen Netzbetreiber an (meist über dessen Online-Portal); du selbst registrierst sie innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister – sonst wird die Vergütung gekürzt. Die Vergütung zahlt dann der Netzbetreiber automatisch.
Worum geht’s?
Der Netzbetreiber zahlt dir für jede eingespeiste Kilowattstunde einen festen Betrag. Die Höhe hängt vom Datum der Inbetriebnahme und der Anlagengröße ab und bleibt dann 20 Jahre gleich. Achtung: Ab 2027 soll die feste Vergütung für neue kleine Anlagen durch ein neues System ersetzt werden (noch nicht beschlossen). Wer bis 31.12.2026 in Betrieb geht, behält die bisherigen Regeln.
Wer bekommt Einspeisevergütung für Solarstrom?
- Neue PV-Anlage auf Gebäude, Inbetriebnahme 01.08.–31.12.2026 für die genannten Sätze
- Registrierung im Marktstammdatenregister
- Solarspitzengesetz (seit 25.02.2025): keine Vergütung in Zeiten negativer Börsenpreise (Zeit wird hinten angehängt); ohne intelligentes Messsystem max. 60 % der Leistung einspeisen; ab 7 kWp Smart Meter + Steuerbox Pflicht
- Balkonkraftwerke erhalten keine Vergütung
Wie viel gibt es?
Vergütung = eingespeiste kWh × Satz. Inbetriebnahme 01.08.–31.12.2026 (Gebäude): Teileinspeisung bis 10 kWp 7,70 ct, 10–40 kWp 6,66 ct, 40–100 kWp 5,44 ct; Volleinspeisung bis 10 kWp 12,22 ct, 10–100 kWp 10,24 ct (anteilig je Leistungsstufe). Direktvermarktung +0,4 ct. Obergrenze-Schätzung: 10 kWp Volleinspeisung ≈ 9.500 kWh × 12,22 ct ≈ 1.160 €/Jahr; typisch mit Eigenverbrauch ≈ 5.000 kWh × 7,70 ct ≈ 385 €/Jahr.
Werte: Inbetriebnahme 01.08.2026–31.12.2026, gilt 20 Jahre + Rest des Inbetriebnahmejahres
So beantragst du Einspeisevergütung für Solarstrom
Zuständig: Netzbetreiber + Marktstammdatenregister (Bundesnetzagentur)
Frist: Registrierung im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme
Rückwirkend: Satz richtet sich nach Inbetriebnahmedatum
Das brauchst du:
- Inbetriebnahmeprotokoll
- Netzanschlussunterlagen (macht meist der Installateur)
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Verbraucherzentrale (Solar-Beratung)
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: 0 % Mehrwertsteuer auf Solaranlagen und Speicher, Keine Einkommensteuer auf Einnahmen aus deiner Solaranlage, Kredit für Photovoltaik und Batteriespeicher
Einspeiseerlöse sind steuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG), können aber bei Sozialleistungen als Einkommen zählen.
Was sich ändert
Geplant, nicht beschlossen: EEG-Novelle 2027 (Regierungsentwurf, BT-Drs. 21/7867, Kabinett 29.07.2026, 1. Lesung 24.09.2026). Für neue Anlagen unter 25 kW soll die feste Einspeisevergütung entfallen (Direktvermarktung); stattdessen befristete Übergangszahlung ca. 5,2 ct/kWh für 3 Jahre. Geplantes Inkrafttreten 01.01.2027, EU-Zustimmung nötig. Anlagen mit Inbetriebnahme bis 31.12.2026 behalten die bisherige Vergütung.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir