Keine Einkommensteuer auf Einnahmen aus deiner Solaranlage: Was du mit deiner PV-Anlage auf dem Haus verdienst, ist bis 30 kWp je Wohnung steuerfrei – kein Gewinn ausrechnen, keine Anlage in der Steuererklärung.
Wir haben es für dich rausgesucht.
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Für PV-Anlagen bis 30 kWp (je Wohnung/Gewerbeeinheit) sind die Einnahmen automatisch steuerfrei – du musst sie nicht in der Steuererklärung angeben und keine Anlage EÜR abgeben.
Worum geht’s?
Einnahmen aus Einspeisevergütung oder Stromverkauf von PV-Anlagen auf, an oder in Gebäuden sind einkommensteuerfrei, wenn die Anlage höchstens 30 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit hat und du insgesamt nicht mehr als 100 kWp betreibst. Du musst dafür keinen Gewinn ermitteln.
Wer bekommt Keine Einkommensteuer auf Einnahmen aus deiner Solaranlage?
- PV-Anlage auf, an oder in einem Gebäude (inkl. Nebengebäude)
- Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister max. 30 kWp je Wohn-/Gewerbeeinheit
- Insgesamt max. 100 kWp pro Steuerpflichtigem/Mitunternehmerschaft
Wie viel gibt es?
Grobe Schätzung: steuerpflichtiger Gewinn einer typischen 10-kWp-Anlage nach Abschreibung ca. 300 €/Jahr × 30 % Grenzsteuersatz ≈ 100 €/Jahr. Hauptvorteil ist der Wegfall von Gewinnermittlung und Steuer-Bürokratie.
Werte: seit 01.01.2022 (Einnahmen ab 2022)
So beantragst du Keine Einkommensteuer auf Einnahmen aus deiner Solaranlage
Zuständig: Kein Antrag
Frist: keine
Rückwirkend: entfällt
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Lohnsteuerhilfeverein
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: 0 % Mehrwertsteuer auf Solaranlagen und Speicher, Einspeisevergütung für Solarstrom, Kredit für Photovoltaik und Batteriespeicher
Bei Sozialleistungen (z. B. Bürgergeld/Grundsicherung, Wohngeld) können Einnahmen trotzdem als Einkommen zählen – Einzelfall prüfen.
Quellen
Prüfstatus: Amtlich belegt · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir