Deutschlandstipendium: Mit guten Leistungen oder besonderem Engagement kannst du an deiner Hochschule 300 € im Monat bekommen – egal, was deine Eltern verdienen, und zusätzlich zum BAföG.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Online beantragen oder Formular holenFormularseiteStipendiatin oder Stipendiat werden – so läuft die BewerbungFormularseiteHochschullandkarte – teilnehmende Hochschulen finden
Je nach Stadt oder Kasse unterschiedlich – der Link führt zur Übersicht.
- 2Einreichen: Online
Du bewirbst dich direkt bei deiner Hochschule – meist über deren Online-Bewerbungsportal im Frühjahr/Sommer. Fristen und Unterlagen legt jede Hochschule selbst fest, also früh auf der Hochschulseite nachschauen.
Worum geht’s?
Private Förderer (Firmen, Stiftungen) zahlen 150 €, der Bund legt 150 € drauf. Neben Noten zählen auch soziales Engagement, ein schwieriger Bildungsweg (z. B. erste/r in der Familie) oder Familienpflichten. Bewerbung direkt bei deiner Hochschule, meist einmal im Jahr. Wird nicht aufs BAföG angerechnet.
Wer bekommt Deutschlandstipendium?
- Studium (oder Studienbeginn) an einer staatlichen/staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland.
- Sehr gute Leistungen und/oder Engagement, besondere Lebensumstände.
- Bewerbung im Auswahlverfahren der Hochschule.
Einkommen: keine
Vermögen: keine
Wie viel gibt es?
300 €/Monat (150 € privat + 150 € Bund), mind. 2 Semester.
Werte: 2026
So beantragst du Deutschlandstipendium
Zuständig: Deine Hochschule (Stipendienbüro)
Frist: Hochschulspezifisch, meist Frühjahr/Sommer für das folgende WS
Rückwirkend: Nein
Das brauchst du:
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf
- Noten/Abiturzeugnis
- Nachweise Engagement
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Stipendienberatung der Hochschule
- Arbeiterkind.de (ehrenamtliche Mentoren)
Kombinieren
Nicht zusammen mit: Stipendium eines Begabtenförderungswerks
Gut kombinierbar mit: BAföG für Studierende, Studienstarthilfe, Bildungskredit des Bundes
Nicht kombinierbar mit Stipendien über 30 €/Monat aus Begabtenförderungswerken. Steuerfrei, keine BAföG-Anrechnung.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir