Studienstarthilfe: Kommst du aus einer Familie mit Grundsicherung, Wohngeld oder Kinderzuschlag und fängst unter 25 dein erstes Studium an, bekommst du einmalig 1.000 € geschenkt.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Online beantragen oder Formular holen
- 2Einreichen: Online
Geht ausschließlich online über BAföG Digital mit BundID – Papier gibt es nicht. Ausschlussfrist: Ende des Monats nach Studienbeginn (WS: 30.11.), stell parallel auch deinen BAföG-Antrag.
Laut bafög.de ausschließlich elektronisch über BAföG Digital – ein formloser Papierantrag ist nicht vorgesehen.
Worum geht’s?
Die Studienstarthilfe hilft bei den Anfangskosten (Laptop, Kaution, Bücher). Sie ist unabhängig vom BAföG, muss nicht zurückgezahlt werden und wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet. Voraussetzung: Du oder deine Eltern habt im Monat vor Studienbeginn Grundsicherung (SGB II/XII), Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen bekommen.
Wer bekommt Studienstarthilfe?
- Erstmalige Einschreibung an einer Hochschule.
- Unter 25 bei Studienbeginn.
- Im Monat vor Studienbeginn Bezug (eigener oder als Haushaltsmitglied) von Grundsicherung/Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder AsylbLG.
Einkommen: keine eigene Prüfung – Bezug der Vorleistung genügt
Wie viel gibt es?
Pauschal 1.000 € einmalig.
Werte: seit WS 2024/25, 2026 unverändert
So beantragst du Studienstarthilfe
Zuständig: Amt für Ausbildungsförderung (Studierendenwerk)
Frist: Bis zum Ende des Monats nach Studienbeginn (WS: 30.11., SoSe: 31.05.) – Ausschlussfrist!
Rückwirkend: Nein
Das brauchst du:
- Immatrikulationsbescheinigung
- Bescheid über die Vorleistung (Monat vor Studienbeginn)
- BundID
- IBAN
Dauer: 4–12 Wochen
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Studierendenwerk / BAföG-Amt (Sozialberatung)
- AStA-Sozialberatung
- BAföG-Hotline des Bundes 0800 223 63 41
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: BAföG für Studierende, Deutschlandstipendium, Grundsicherungsgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag
Anrechnungsfrei bei Grundsicherung, Wohngeld, Kinderzuschlag; steuerfrei.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir