BundZuschuss

Studienstarthilfe (1.000 € einmalig)

Kommst du aus einer Familie mit Grundsicherung, Wohngeld oder Kinderzuschlag und fängst unter 25 dein erstes Studium an, bekommst du einmalig 1.000 € geschenkt.

Allgemeine Höchstwerte – was du persönlich bekommst, zeigt der Check
1.000 €einmalig, max.
Kurz gesagt

Studienstarthilfe: Kommst du aus einer Familie mit Grundsicherung, Wohngeld oder Kinderzuschlag und fängst unter 25 dein erstes Studium an, bekommst du einmalig 1.000 € geschenkt.

Höhe
einmalig bis 1.000 €
Art
Zuschuss
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Amt für Ausbildungsförderung (Studierendenwerk)
Frist
Bis zum Ende des Monats nach Studienbeginn (WS: 30.11., SoSe: 31.05.) – Ausschlussfrist!
Rückwirkend
Nein
Status
aktiv seit 01.08.2024
Stand
02.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Der Antrag dauert online etwa 10 Minuten – du brauchst nur Immatrikulation und den Leistungsbescheid. Aber Achtung: Frist!
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

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    Einreichen: Online

    Geht ausschließlich online über BAföG Digital mit BundID – Papier gibt es nicht. Ausschlussfrist: Ende des Monats nach Studienbeginn (WS: 30.11.), stell parallel auch deinen BAföG-Antrag.

    Laut bafög.de ausschließlich elektronisch über BAföG Digital – ein formloser Papierantrag ist nicht vorgesehen.

Worum geht’s?

Die Studienstarthilfe hilft bei den Anfangskosten (Laptop, Kaution, Bücher). Sie ist unabhängig vom BAföG, muss nicht zurückgezahlt werden und wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet. Voraussetzung: Du oder deine Eltern habt im Monat vor Studienbeginn Grundsicherung (SGB II/XII), Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen bekommen.

Wer bekommt Studienstarthilfe?

  • Erstmalige Einschreibung an einer Hochschule.
  • Unter 25 bei Studienbeginn.
  • Im Monat vor Studienbeginn Bezug (eigener oder als Haushaltsmitglied) von Grundsicherung/Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder AsylbLG.

Einkommen: keine eigene Prüfung – Bezug der Vorleistung genügt

Wie viel gibt es?

Pauschal 1.000 € einmalig.

Werte: seit WS 2024/25, 2026 unverändert

So beantragst du Studienstarthilfe

Zuständig: Amt für Ausbildungsförderung (Studierendenwerk)

Frist: Bis zum Ende des Monats nach Studienbeginn (WS: 30.11., SoSe: 31.05.) – Ausschlussfrist!

Rückwirkend: Nein

Das brauchst du:

  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Bescheid über die Vorleistung (Monat vor Studienbeginn)
  • BundID
  • IBAN

Dauer: 4–12 Wochen

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Studierendenwerk / BAföG-Amt (Sozialberatung)
  • AStA-Sozialberatung
  • BAföG-Hotline des Bundes 0800 223 63 41

Kombinieren

Gut kombinierbar mit: BAföG für Studierende, Deutschlandstipendium, Grundsicherungsgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag

Anrechnungsfrei bei Grundsicherung, Wohngeld, Kinderzuschlag; steuerfrei.

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Studienstarthilfe

Wie viel Studienstarthilfe gibt es 2026?
Einmalig bis 1.000 €. Pauschal 1.000 € einmalig.
Wer hat Anspruch auf Studienstarthilfe?
Erstmalige Einschreibung an einer Hochschule. Unter 25 bei Studienbeginn. Im Monat vor Studienbeginn Bezug (eigener oder als Haushaltsmitglied) von Grundsicherung/Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder AsylbLG.
Wo beantrage ich Studienstarthilfe?
Amt für Ausbildungsförderung (Studierendenwerk). Online-Antrag: https://www.bafoeg-digital.de
Gibt es Studienstarthilfe auch rückwirkend?
Nein
Kann ich Studienstarthilfe mit anderen Leistungen kombinieren?
Kombinierbar mit: BAföG für Studierende, Deutschlandstipendium, Grundsicherungsgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag.

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