SozialversicherungVersicherungsleistung

Arbeitslosengeld (ALG I)

Wenn du deinen Job verlierst und vorher versichert gearbeitet hast, bekommst du 60 % (mit Kind 67 %) deines letzten Nettolohns – je nach Alter und Versicherungszeit 6 bis 24 Monate.

Allgemeine Höchstwerte – was du persönlich bekommst, zeigt der Check
3.600 €max. pro Monat
43.200 €max. pro Jahr
Kurz gesagt

Arbeitslosengeld: Wenn du deinen Job verlierst und vorher versichert gearbeitet hast, bekommst du 60 % (mit Kind 67 %) deines letzten Nettolohns – je nach Alter und Versicherungszeit 6 bis 24 Monate.

Höhe
bis 3.600 € im Monat
Art
Versicherungsleistung
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Agentur für Arbeit (Wohnort)
Frist
Arbeitsuchend melden spätestens 3 Monate vor Jobende (bei kürzerer Frist innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis), sonst droht 1 Woche Sperrzeit. Arbeitslos melden spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit.
Rückwirkend
Nein – Zahlung frühestens ab dem Tag der Arbeitslosmeldung.
Status
aktiv seit 1927
Stand
02.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Du musst nichts verdient haben – du hast eingezahlt. Melde dich früh, dann ist der Rest Formsache; online geht es in rund 20 Minuten.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

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    Einreichen: Online

    Erst arbeitsuchend melden (3 Monate vor Jobende), dann spätestens am 1. Tag arbeitslos melden – online mit Online-Ausweis oder persönlich. Den eigentlichen ALG-Antrag stellst du danach am schnellsten online im BA-Konto.

    Die Arbeitslosmeldung gilt bereits als Antrag auf Arbeitslosengeld – entscheidend ist, dass du dich rechtzeitig meldest (online oder persönlich, nicht per einfacher E-Mail).

Worum geht’s?

ALG I ist eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung, in die du mit jedem Lohn einzahlst. Es ersetzt einen Teil deines Einkommens, während du einen neuen Job suchst. Höhe: 60 % des pauschalierten Nettoentgelts der letzten 12 Monate, 67 % wenn du (oder dein Partner) ein Kind hast. Lohn oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (2026: 8.450 €/Monat) zählt nicht mit.

Wer bekommt Arbeitslosengeld?

  • Du bist arbeitslos (oder arbeitest weniger als 15 Std./Woche) und suchst eine versicherte Stelle.
  • Du hast dich persönlich arbeitslos gemeldet.
  • Anwartschaftszeit: mindestens 12 Monate versicherungspflichtig in den letzten 30 Monaten (verkürzt 6 Monate bei überwiegend kurz befristeten Jobs).
  • Du bist noch nicht in der Regelaltersrente.

Vermögen: keine – Vermögen spielt keine Rolle

Wie viel gibt es?

Bruttolohn der letzten 12 Monate (max. BBG 8.450 €/Monat) minus pauschal 20 % Sozialversicherung, Lohnsteuer und Soli = Leistungsentgelt; davon 60 % (ohne Kind) bzw. 67 % (mit Kind). Single in Steuerklasse I an der BBG ca. 2.750 €/Monat.

Beispiel: Brutto 3.000 €, Steuerklasse I, kinderlos: ALG I rund 1.200–1.250 €/Monat (BA-Selbstberechnungsprogramm nutzen).

Werte: ab 01.01.2026 (BBG 2026)

So beantragst du Arbeitslosengeld

Zuständig: Agentur für Arbeit (Wohnort)

Frist: Arbeitsuchend melden spätestens 3 Monate vor Jobende (bei kürzerer Frist innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis), sonst droht 1 Woche Sperrzeit. Arbeitslos melden spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit.

Rückwirkend: Nein – Zahlung frühestens ab dem Tag der Arbeitslosmeldung.

Das brauchst du:

  • Personalausweis
  • Kündigung/Aufhebungsvertrag
  • Arbeitsbescheinigung (schickt Arbeitgeber meist elektronisch)
  • Steuer-ID, IBAN
  • Nachweise über Kinder (für 67 %)

Dauer: meist 2–4 Wochen bis zum Bescheid

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Agentur für Arbeit (kostenlose Hotline 0800 4 5555 00)
  • Erwerbslosenberatung von Gewerkschaften / Arbeitslosenzentren
  • Sozialberatung von Caritas, Diakonie, AWO, VdK

Kombinieren

Nicht zusammen mit: Kurzarbeitergeld, Teilarbeitslosengeld, Gründungsstipendium.NRW

Gut kombinierbar mit: Grundsicherungsgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Kindergeld, Vermittlungsbudget, Bildungsgutschein

Reicht ALG I nicht zum Leben, kannst du ergänzend Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) oder Wohngeld/Kinderzuschlag bekommen – ALG I wird dort als Einkommen angerechnet. Nebenjob: bis 165 €/Monat anrechnungsfrei, unter 15 Std./Woche.

Was sich ändert

BBG wird jährlich angepasst (Rechengrößen-Verordnung 2027 noch abzuwarten).

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Arbeitslosengeld

Wie viel Arbeitslosengeld gibt es 2026?
Bis 3.600 € im Monat. Bruttolohn der letzten 12 Monate (max. BBG 8.450 €/Monat) minus pauschal 20 % Sozialversicherung, Lohnsteuer und Soli = Leistungsentgelt; davon 60 % (ohne Kind) bzw. 67 % (mit Kind). Single in Steuerklasse I an der BBG ca. 2.750 €/Monat.
Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Du bist arbeitslos (oder arbeitest weniger als 15 Std./Woche) und suchst eine versicherte Stelle. Du hast dich persönlich arbeitslos gemeldet. Anwartschaftszeit: mindestens 12 Monate versicherungspflichtig in den letzten 30 Monaten (verkürzt 6 Monate bei überwiegend kurz befristeten Jobs). Du bist noch nicht in der Regelaltersrente.
Wo beantrage ich Arbeitslosengeld?
Agentur für Arbeit (Wohnort). Online-Antrag: https://www.arbeitsagentur.de/eservices
Gibt es Arbeitslosengeld auch rückwirkend?
Nein – Zahlung frühestens ab dem Tag der Arbeitslosmeldung.
Kann ich Arbeitslosengeld mit anderen Leistungen kombinieren?
Nicht gleichzeitig mit: Kurzarbeitergeld, Teilarbeitslosengeld, Gründungsstipendium.NRW. Kombinierbar mit: Grundsicherungsgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Kindergeld, Vermittlungsbudget, Bildungsgutschein.

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