Arbeitslosengeld: Wenn du deinen Job verlierst und vorher versichert gearbeitet hast, bekommst du 60 % (mit Kind 67 %) deines letzten Nettolohns – je nach Alter und Versicherungszeit 6 bis 24 Monate.
Wir haben es für dich rausgesucht.
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- 2Einreichen: Online
Erst arbeitsuchend melden (3 Monate vor Jobende), dann spätestens am 1. Tag arbeitslos melden – online mit Online-Ausweis oder persönlich. Den eigentlichen ALG-Antrag stellst du danach am schnellsten online im BA-Konto.
Die Arbeitslosmeldung gilt bereits als Antrag auf Arbeitslosengeld – entscheidend ist, dass du dich rechtzeitig meldest (online oder persönlich, nicht per einfacher E-Mail).
Worum geht’s?
ALG I ist eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung, in die du mit jedem Lohn einzahlst. Es ersetzt einen Teil deines Einkommens, während du einen neuen Job suchst. Höhe: 60 % des pauschalierten Nettoentgelts der letzten 12 Monate, 67 % wenn du (oder dein Partner) ein Kind hast. Lohn oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (2026: 8.450 €/Monat) zählt nicht mit.
Wer bekommt Arbeitslosengeld?
- Du bist arbeitslos (oder arbeitest weniger als 15 Std./Woche) und suchst eine versicherte Stelle.
- Du hast dich persönlich arbeitslos gemeldet.
- Anwartschaftszeit: mindestens 12 Monate versicherungspflichtig in den letzten 30 Monaten (verkürzt 6 Monate bei überwiegend kurz befristeten Jobs).
- Du bist noch nicht in der Regelaltersrente.
Vermögen: keine – Vermögen spielt keine Rolle
Wie viel gibt es?
Bruttolohn der letzten 12 Monate (max. BBG 8.450 €/Monat) minus pauschal 20 % Sozialversicherung, Lohnsteuer und Soli = Leistungsentgelt; davon 60 % (ohne Kind) bzw. 67 % (mit Kind). Single in Steuerklasse I an der BBG ca. 2.750 €/Monat.
Beispiel: Brutto 3.000 €, Steuerklasse I, kinderlos: ALG I rund 1.200–1.250 €/Monat (BA-Selbstberechnungsprogramm nutzen).
Werte: ab 01.01.2026 (BBG 2026)
So beantragst du Arbeitslosengeld
Zuständig: Agentur für Arbeit (Wohnort)
Frist: Arbeitsuchend melden spätestens 3 Monate vor Jobende (bei kürzerer Frist innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis), sonst droht 1 Woche Sperrzeit. Arbeitslos melden spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit.
Rückwirkend: Nein – Zahlung frühestens ab dem Tag der Arbeitslosmeldung.
Das brauchst du:
- Personalausweis
- Kündigung/Aufhebungsvertrag
- Arbeitsbescheinigung (schickt Arbeitgeber meist elektronisch)
- Steuer-ID, IBAN
- Nachweise über Kinder (für 67 %)
Dauer: meist 2–4 Wochen bis zum Bescheid
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Agentur für Arbeit (kostenlose Hotline 0800 4 5555 00)
- Erwerbslosenberatung von Gewerkschaften / Arbeitslosenzentren
- Sozialberatung von Caritas, Diakonie, AWO, VdK
Kombinieren
Nicht zusammen mit: Kurzarbeitergeld, Teilarbeitslosengeld, Gründungsstipendium.NRW
Gut kombinierbar mit: Grundsicherungsgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Kindergeld, Vermittlungsbudget, Bildungsgutschein
Reicht ALG I nicht zum Leben, kannst du ergänzend Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) oder Wohngeld/Kinderzuschlag bekommen – ALG I wird dort als Einkommen angerechnet. Nebenjob: bis 165 €/Monat anrechnungsfrei, unter 15 Std./Woche.
Was sich ändert
BBG wird jährlich angepasst (Rechengrößen-Verordnung 2027 noch abzuwarten).
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir