Übernahme von Miet- und Energieschulden: Droht eine Räumung oder Strom-/Gassperre, kann das Jobcenter oder Sozialamt die Schulden übernehmen – meist als Darlehen, das in kleinen Raten (5 % des Regelbedarfs, bei Alleinstehenden 28,15 € im Monat) zurückgezahlt wird.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Formular holenFormularseiteDarlehen bei unabweisbarem Bedarf (Infoseite BA)OnlineVeränderung mitteilen (jobcenter.digital, für laufende Bezieher)OnlineÜbernahme von Mietrückständen (SGB XII, Sozialplattform)FormularseiteJobcenter finden (Dienststellensuche)
Je nach Stadt oder Kasse unterschiedlich – der Link führt zur Übersicht.
- 2Einreichen: Persönlich
Sofort handeln: Kündigung, Räumungsklage oder Sperrandrohung mitnehmen und den Antrag persönlich (Eingangsstempel!) oder online stellen; Zahlungsvereinbarung mit Vermieter/Versorger versuchen und belegen. Wer kein Grundsicherungsgeld bezieht, wendet sich ans Sozialamt (§ 36 SGB XII); bei Räumungsklage zählt die Schonfrist von 2 Monaten ab Zustellung. Achtung: In Optionskommunen (kommunale Jobcenter, in NRW z. B. Kreis Minden-Lübbecke) gelten eigene Formulare/Online-Zugänge – jobcenter.digital ist dann nicht dein Weg.
Der Antrag ist formlos möglich (BA: „alle Leistungen formlos beantragbar“); schriftlich mit Datum und Unterschrift ist wegen der Fristen sicherer.
- 3Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Antrag auf Kostenübernahme · Word ↓
Worum geht’s?
Wenn sonst Wohnungslosigkeit oder eine vergleichbare Notlage droht (z. B. Stromsperre mit Kindern), sollen Miet- und Energierückstände übernommen werden. Das geht auch, wenn du nur Wohnkosten-Anspruch hast oder knapp über der Grundsicherung liegst (Sozialamt nach § 36 SGB XII). Rückzahlung: beim Jobcenter per Aufrechnung 5 % des Regelbedarfs (Alleinstehende 28,15 € im Monat), beim Sozialamt bis 5 % (28,15 €). Eine Stromsperre ist erst ab 100 € Rückstand, nach Mahnung, 4 Wochen Androhung und 8 Werktagen Ankündigung zulässig.
Wer bekommt Übernahme von Miet- und Energieschulden?
- Miet- oder Energieschulden mit drohender Kündigung/Räumung oder Sperre
- Kein verwertbares Vermögen
- Leistungsanspruch für Unterkunft (SGB II) oder Notlage nach § 36 SGB XII
Einkommen: Bedarfsprüfung
Vermögen: Verwertbares Vermögen vorrangig einsetzen
Wie viel gibt es?
Höhe der notwendigen Rückstände; Tilgung beim Jobcenter durch monatliche Aufrechnung von 5 % des maßgebenden Regelbedarfs (§ 42a Abs. 2 SGB II; RBS 1: 28,15 €/Monat); Sozialamt: Einbehalt bis 5 % RBS 1 (28,15 €/Monat, § 37 Abs. 4 SGB XII).
Beispiel: Stromrückstand 600 €: Jobcenter zahlt an Versorger, Tilgung 28,15 €/Monat über ca. 22 Monate.
Werte: 2026
So beantragst du Übernahme von Miet- und Energieschulden
Zuständig: Jobcenter bzw. Sozialamt (bei Nicht-Leistungsbeziehern Sozialamt, § 36 SGB XII)
Frist: Sofort bei Kündigung/Räumungsklage/Sperrandrohung; bei Räumungsklage zählt die 2-Monats-Schonfrist (Fachwissen).
Rückwirkend: —
Das brauchst du:
- Mahnung/Sperrandrohung bzw. Kündigung
- Forderungsaufstellung
- Kontoauszüge
Dauer: Eilfälle oft binnen Tagen
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Schuldnerberatung (Wohlfahrtsverbände, Verbraucherzentrale)
- Verbraucherzentrale NRW – Energieschuldenberatung
- Fachstellen Wohnungsnotfälle / „Kümmerer“ (NRW)
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Kostenlose Schuldner- und Insolvenzberatung, Kosten der Unterkunft und Heizung, NRW
„Soll“-Leistung bei drohender Wohnungslosigkeit, sonst Ermessen. Einen bundesweiten Härtefallfonds Energie gibt es 2026 nicht (der Härtefallfonds für Öl/Pellets/Flüssiggas 2023 ist ausgelaufen) – ggf. kommunale/Versorger-Fonds vor Ort fragen.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir