Kostenlose Schuldner- und Insolvenzberatung: Wenn dir Schulden über den Kopf wachsen, helfen anerkannte Schuldnerberatungsstellen kostenlos: Überblick verschaffen, mit Gläubigern verhandeln, Pfändungsschutz sichern und ggf. den Weg in die Privatinsolvenz begleiten.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Formular holenFormularseiteMein Familienlotse – Beratungsstellen in NRW findenFormularseiteSchuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung NRW (Infoseite)FormularseiteSchuldnerberatung (Sozialplattform)
Je nach Stadt oder Kasse unterschiedlich – der Link führt zur Übersicht.
- 2Einreichen: Persönlich
Ruf bei einer anerkannten Beratungsstelle (Wohlfahrtsverband, Verbraucherzentrale, Kommune) an und lass dich auf die Warteliste setzen – bei Kontopfändung, Räumungsklage oder Stromsperre sag das gleich, dann gibt's oft einen Notfalltermin. Bring Mahnungen, Kontoauszüge und Einkommensnachweise mit.
Kein Antrag nötig – Terminanfrage genügt; für Grundsicherungsbezieher kann das Jobcenter/Sozialamt die Beratung vermitteln (§ 16a SGB II, § 11 SGB XII).
- 3Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Antrag / Anfrage an die Stelle · Word ↓
Worum geht’s?
Schuldnerberatung gibt es bei Wohlfahrtsverbänden, Verbraucherzentralen und Kommunen. Sie prüft Forderungen, hilft beim P-Konto, verhandelt Ratenpläne und stellt die Bescheinigung für den Insolvenzantrag aus. Für Grundsicherungsbezieher ist sie über das Jobcenter (§ 16a SGB II) bzw. Sozialamt kostenlos; in NRW ist die Verbraucherinsolvenzberatung für alle mit Wohnsitz NRW gebührenfrei.
Wer bekommt Kostenlose Schuldner- und Insolvenzberatung?
- Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit
- Grundsicherungsbezieher: über Jobcenter/Sozialamt garantiert kostenlos; andere: je nach Kommune/Land kostenlos (NRW: Verbraucherinsolvenzberatung kostenfrei)
Wie viel gibt es?
Kostenlose Beratung.
Werte: 2026
So beantragst du Kostenlose Schuldner- und Insolvenzberatung
Zuständig: Schuldnerberatungsstelle vor Ort (Termin anfragen)
Frist: So früh wie möglich – spätestens bei Kontopfändung, Kündigung oder Sperrandrohung.
Rückwirkend: —
Das brauchst du:
- Alle Mahnungen, Verträge, Bescheide, Kontoauszüge, Einkommensnachweise
Dauer: Wartezeit je nach Stelle Wochen bis Monate; Notfalltermine möglich
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Wohlfahrtsverbände
- Verbraucherzentrale NRW
- Kommunale Schuldnerberatung
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Pfändungsschutzkonto, Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung, Übernahme von Miet- und Energieschulden, Beratungshilfe
Bescheinigung über gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch (§ 305 InsO) kommt von anerkannter Stelle.
Quellen
Prüfstatus: Amtlich belegt · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir