BundBefreiung / Rabatt

Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Wandle dein Girokonto kostenlos in ein P-Konto um – dann bleiben seit 1. Juli 2026 mindestens 1.590 € im Monat vor Pfändung geschützt, mit Unterhaltspflichten mehr.

Kurz gesagt

Pfändungsschutzkonto: Wandle dein Girokonto kostenlos in ein P-Konto um – dann bleiben seit 1. Juli 2026 mindestens 1.590 € im Monat vor Pfändung geschützt, mit Unterhaltspflichten mehr.

Art
Befreiung / Rabatt
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Eigene Bank/Sparkasse
Frist
Jederzeit; bei Pfändung sofort.
Rückwirkend
Umwandlung binnen 4 Wochen nach Pfändungszustellung wirkt zurück (Fachwissen).
Status
aktiv seit 01.07.2010
Stand
02.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Die Umwandlung ist ein kurzer Auftrag an deine Bank und darf nichts extra kosten. Die Bescheinigung für höhere Freibeträge stellt dir die Schuldnerberatung kostenlos aus.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

  1. 1
    Einreichen: Über deine Hausbank

    Verlang bei deiner Bank die Umwandlung deines Girokontos in ein P-Konto – das muss sie kostenlos innerhalb von 4 Geschäftstagen machen, auch rückwirkend für eine laufende Pfändung im Monat. Für höhere Freibeträge (Kinder, Unterhalt, Sozialleistungen) brauchst du eine Bescheinigung nach § 903 ZPO, z. B. vom Jobcenter, der Familienkasse oder einer Schuldnerberatung.

    Das Umwandlungsverlangen ist formfrei; viele Banken haben ein eigenes Formular oder eine Online-Funktion, ein kurzes schriftliches Verlangen genügt aber.

  2. 2
    Unsere Vorlage nutzen

    Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.

    Antrag / Anfrage an die Stelle · Word ↓

Worum geht’s?

Jede Bank muss ein bestehendes Konto auf Wunsch in ein P-Konto umwandeln (auch rückwirkend binnen 4 Wochen nach Pfändung, Fachwissen). Geschützt ist der Grundfreibetrag; für Unterhaltspflichten, Kindergeld und Sozialleistungen gibt es Erhöhungen per Bescheinigung (Schuldnerberatung, Jobcenter, Familienkasse). Nicht verbrauchtes Guthaben kann in die nächsten 3 Monate übertragen werden (Fachwissen).

Wer bekommt Pfändungsschutzkonto?

  • Girokonto (Einzelkonto)
  • Nur ein P-Konto pro Person

Wie viel gibt es?

Geschützter Betrag ab 01.07.2026: Grundfreibetrag 1.590 € (= 1.587,40 € nach § 850c ZPO, auf volle 10 € aufgerundet, § 899 Abs. 1 ZPO) + 597,42 € für die erste unterhaltsberechtigte Person + 332,83 € für jede weitere (Obergrenze Lohnpfändung 4.866,30 €).

Beispiel: Alleinerziehend mit 2 Kindern: 1.590,00 + 597,42 + 332,83 = 2.520,25 € geschützt (plus Kindergeld per Bescheinigung).

Werte: 01.07.2026–30.06.2027

So beantragst du Pfändungsschutzkonto

Zuständig: Eigene Bank/Sparkasse

Frist: Jederzeit; bei Pfändung sofort.

Rückwirkend: Umwandlung binnen 4 Wochen nach Pfändungszustellung wirkt zurück (Fachwissen).

Das brauchst du:

  • Antrag bei der Bank
  • ggf. Bescheinigung für Erhöhungsbeträge

Dauer: wenige Tage

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Schuldnerberatung (Bescheinigung)
  • Jobcenter/Familienkasse (Bescheinigung)

Kombinieren

Gut kombinierbar mit: Kostenlose Schuldner- und Insolvenzberatung, Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung

Schutz, keine Geldleistung.

Was sich ändert

Nächste Anpassung der Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2027.

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Pfändungsschutzkonto

Wie viel Pfändungsschutzkonto gibt es 2026?
Geschützter Betrag ab 01.07.2026: Grundfreibetrag 1.590 € (= 1.587,40 € nach § 850c ZPO, auf volle 10 € aufgerundet, § 899 Abs. 1 ZPO) + 597,42 € für die erste unterhaltsberechtigte Person + 332,83 € für jede weitere (Obergrenze Lohnpfändung 4.866,30 €).
Wer hat Anspruch auf Pfändungsschutzkonto?
Girokonto (Einzelkonto). Nur ein P-Konto pro Person.
Wo beantrage ich Pfändungsschutzkonto?
Eigene Bank/Sparkasse.
Gibt es Pfändungsschutzkonto auch rückwirkend?
Umwandlung binnen 4 Wochen nach Pfändungszustellung wirkt zurück (Fachwissen).
Kann ich Pfändungsschutzkonto mit anderen Leistungen kombinieren?
Kombinierbar mit: Kostenlose Schuldner- und Insolvenzberatung, Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung.

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