Pfändungsschutzkonto: Wandle dein Girokonto kostenlos in ein P-Konto um – dann bleiben seit 1. Juli 2026 mindestens 1.590 € im Monat vor Pfändung geschützt, mit Unterhaltspflichten mehr.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Einreichen: Über deine Hausbank
Verlang bei deiner Bank die Umwandlung deines Girokontos in ein P-Konto – das muss sie kostenlos innerhalb von 4 Geschäftstagen machen, auch rückwirkend für eine laufende Pfändung im Monat. Für höhere Freibeträge (Kinder, Unterhalt, Sozialleistungen) brauchst du eine Bescheinigung nach § 903 ZPO, z. B. vom Jobcenter, der Familienkasse oder einer Schuldnerberatung.
Das Umwandlungsverlangen ist formfrei; viele Banken haben ein eigenes Formular oder eine Online-Funktion, ein kurzes schriftliches Verlangen genügt aber.
- 2Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Antrag / Anfrage an die Stelle · Word ↓
Worum geht’s?
Jede Bank muss ein bestehendes Konto auf Wunsch in ein P-Konto umwandeln (auch rückwirkend binnen 4 Wochen nach Pfändung, Fachwissen). Geschützt ist der Grundfreibetrag; für Unterhaltspflichten, Kindergeld und Sozialleistungen gibt es Erhöhungen per Bescheinigung (Schuldnerberatung, Jobcenter, Familienkasse). Nicht verbrauchtes Guthaben kann in die nächsten 3 Monate übertragen werden (Fachwissen).
Wer bekommt Pfändungsschutzkonto?
- Girokonto (Einzelkonto)
- Nur ein P-Konto pro Person
Wie viel gibt es?
Geschützter Betrag ab 01.07.2026: Grundfreibetrag 1.590 € (= 1.587,40 € nach § 850c ZPO, auf volle 10 € aufgerundet, § 899 Abs. 1 ZPO) + 597,42 € für die erste unterhaltsberechtigte Person + 332,83 € für jede weitere (Obergrenze Lohnpfändung 4.866,30 €).
Beispiel: Alleinerziehend mit 2 Kindern: 1.590,00 + 597,42 + 332,83 = 2.520,25 € geschützt (plus Kindergeld per Bescheinigung).
Werte: 01.07.2026–30.06.2027
So beantragst du Pfändungsschutzkonto
Zuständig: Eigene Bank/Sparkasse
Frist: Jederzeit; bei Pfändung sofort.
Rückwirkend: Umwandlung binnen 4 Wochen nach Pfändungszustellung wirkt zurück (Fachwissen).
Das brauchst du:
- Antrag bei der Bank
- ggf. Bescheinigung für Erhöhungsbeträge
Dauer: wenige Tage
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Schuldnerberatung (Bescheinigung)
- Jobcenter/Familienkasse (Bescheinigung)
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Kostenlose Schuldner- und Insolvenzberatung, Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung
Schutz, keine Geldleistung.
Was sich ändert
Nächste Anpassung der Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2027.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir