BundBefreiung / Rabatt

Freibeträge bei Arbeit neben dem Grundsicherungsgeld

Wer arbeitet, darf einen Teil seines Lohns behalten: die ersten 100 € ganz, darüber 20–30 % – zusammen bis zu 348 € im Monat (mit Kind bis 378 €).

Allgemeine Höchstwerte – was du persönlich bekommst, zeigt der Check
348 €max. pro Monat
4.176 €max. pro Jahr
Kurz gesagt

Freibeträge bei Arbeit neben dem Grundsicherungsgeld: Wer arbeitet, darf einen Teil seines Lohns behalten: die ersten 100 € ganz, darüber 20–30 % – zusammen bis zu 348 € im Monat (mit Kind bis 378 €).

Höhe
bis 348 € im Monat
Art
Befreiung / Rabatt
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Automatisch durch Jobcenter bei Einkommensanrechnung
Frist
Einkommen monatlich nachweisen.
Rückwirkend
Fehlerhafte Anrechnung per Widerspruch (1 Monat) oder Überprüfungsantrag korrigierbar.
Status
aktiv seit 01.01.2005
Stand
02.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Lohnabrechnungen jeden Monat ans Jobcenter schicken – die Berechnung macht das Amt. Prüfe den Bescheid, Fehler bei Freibeträgen sind häufig.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

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    Einreichen: Kommt automatisch

    Den Freibetrag rechnet das Jobcenter automatisch, du musst nur dein Einkommen melden (Lohnabrechnung, ggf. Einkommensbescheinigung vom Arbeitgeber) – am schnellsten per Upload in jobcenter.digital. Prüf im Bescheid, ob Freibetrag und Werbungskosten richtig abgezogen wurden.

Worum geht’s?

Lohn wird nicht voll angerechnet. Vom Brutto bleiben frei: 100 € Grundfreibetrag, 20 % von 100–520 €, 30 % von 520–1.000 €, 10 % von 1.000–1.200 € (mit minderjährigem Kind bis 1.500 €). Schüler, Azubis und Freiwilligendienstleistende unter 25 haben einen höheren Grundfreibetrag (Minijob-Grenze). Arbeiten lohnt sich also immer.

Wer bekommt Freibeträge bei Arbeit neben dem Grundsicherungsgeld?

  • Du bekommst Grundsicherungsgeld (Aufstocker) und hast Erwerbseinkommen

Wie viel gibt es?

100 € + 20 % × 420 € (= 84 €) + 30 % × 480 € (= 144 €) + 10 % × 200 € (= 20 €) = 348 €; mit minderjährigem Kind 10 % × 500 € (= 50 €) → 378 €.

Beispiel: Minijob 520 € brutto: 100 € + 84 € = 184 € bleiben dir zusätzlich zur Grundsicherung.

Werte: Stand 2026 (§ 11b SGB II, durch Reform 2026 nicht geändert)

So beantragst du Freibeträge bei Arbeit neben dem Grundsicherungsgeld

Zuständig: Automatisch durch Jobcenter bei Einkommensanrechnung

Frist: Einkommen monatlich nachweisen.

Rückwirkend: Fehlerhafte Anrechnung per Widerspruch (1 Monat) oder Überprüfungsantrag korrigierbar.

Das brauchst du:

  • Lohnabrechnungen
  • Arbeitsvertrag

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Erwerbslosenberatung
  • Sozialberatung der Wohlfahrtsverbände

Kombinieren

Gut kombinierbar mit: Grundsicherungsgeld, Einstiegsgeld

Keine eigene Zahlung, sondern weniger Anrechnung. In der Sozialhilfe (SGB XII) gilt stattdessen: 30 % des Erwerbseinkommens, max. 50 % RBS 1 (281,50 €).

Was sich ändert

Keine beschlossene Änderung für 2027; 520-€-Stufe bleibt trotz Minijob-Grenze 633 € ab 01.01.2027 (laut Sekundärquelle). Reform der Hinzuverdienstregeln politisch diskutiert, nicht beschlossen.

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Freibeträge bei Arbeit neben dem Grundsicherungsgeld

Wie viel Freibeträge bei Arbeit neben dem Grundsicherungsgeld gibt es 2026?
Bis 348 € im Monat. 100 € + 20 % × 420 € (= 84 €) + 30 % × 480 € (= 144 €) + 10 % × 200 € (= 20 €) = 348 €; mit minderjährigem Kind 10 % × 500 € (= 50 €) → 378 €.
Wer hat Anspruch auf Freibeträge bei Arbeit neben dem Grundsicherungsgeld?
Du bekommst Grundsicherungsgeld (Aufstocker) und hast Erwerbseinkommen.
Wo beantrage ich Freibeträge bei Arbeit neben dem Grundsicherungsgeld?
Automatisch durch Jobcenter bei Einkommensanrechnung. Online-Antrag: https://web.arbeitsagentur.de/sgb2vaem/vaem-ui/pd
Gibt es Freibeträge bei Arbeit neben dem Grundsicherungsgeld auch rückwirkend?
Fehlerhafte Anrechnung per Widerspruch (1 Monat) oder Überprüfungsantrag korrigierbar.
Kann ich Freibeträge bei Arbeit neben dem Grundsicherungsgeld mit anderen Leistungen kombinieren?
Kombinierbar mit: Grundsicherungsgeld, Einstiegsgeld.

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