Freibeträge bei Arbeit neben dem Grundsicherungsgeld: Wer arbeitet, darf einen Teil seines Lohns behalten: die ersten 100 € ganz, darüber 20–30 % – zusammen bis zu 348 € im Monat (mit Kind bis 378 €).
Wir haben es für dich rausgesucht.
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- 2Einreichen: Kommt automatisch
Den Freibetrag rechnet das Jobcenter automatisch, du musst nur dein Einkommen melden (Lohnabrechnung, ggf. Einkommensbescheinigung vom Arbeitgeber) – am schnellsten per Upload in jobcenter.digital. Prüf im Bescheid, ob Freibetrag und Werbungskosten richtig abgezogen wurden.
Worum geht’s?
Lohn wird nicht voll angerechnet. Vom Brutto bleiben frei: 100 € Grundfreibetrag, 20 % von 100–520 €, 30 % von 520–1.000 €, 10 % von 1.000–1.200 € (mit minderjährigem Kind bis 1.500 €). Schüler, Azubis und Freiwilligendienstleistende unter 25 haben einen höheren Grundfreibetrag (Minijob-Grenze). Arbeiten lohnt sich also immer.
Wer bekommt Freibeträge bei Arbeit neben dem Grundsicherungsgeld?
- Du bekommst Grundsicherungsgeld (Aufstocker) und hast Erwerbseinkommen
Wie viel gibt es?
100 € + 20 % × 420 € (= 84 €) + 30 % × 480 € (= 144 €) + 10 % × 200 € (= 20 €) = 348 €; mit minderjährigem Kind 10 % × 500 € (= 50 €) → 378 €.
Beispiel: Minijob 520 € brutto: 100 € + 84 € = 184 € bleiben dir zusätzlich zur Grundsicherung.
Werte: Stand 2026 (§ 11b SGB II, durch Reform 2026 nicht geändert)
So beantragst du Freibeträge bei Arbeit neben dem Grundsicherungsgeld
Zuständig: Automatisch durch Jobcenter bei Einkommensanrechnung
Frist: Einkommen monatlich nachweisen.
Rückwirkend: Fehlerhafte Anrechnung per Widerspruch (1 Monat) oder Überprüfungsantrag korrigierbar.
Das brauchst du:
- Lohnabrechnungen
- Arbeitsvertrag
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Erwerbslosenberatung
- Sozialberatung der Wohlfahrtsverbände
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Grundsicherungsgeld, Einstiegsgeld
Keine eigene Zahlung, sondern weniger Anrechnung. In der Sozialhilfe (SGB XII) gilt stattdessen: 30 % des Erwerbseinkommens, max. 50 % RBS 1 (281,50 €).
Was sich ändert
Keine beschlossene Änderung für 2027; 520-€-Stufe bleibt trotz Minijob-Grenze 633 € ab 01.01.2027 (laut Sekundärquelle). Reform der Hinzuverdienstregeln politisch diskutiert, nicht beschlossen.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir