BundLaufende Zahlung

Grundsicherungsgeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende, früher Bürgergeld)

Wenn dein Geld (und das deines Haushalts) nicht zum Leben reicht und du arbeiten könntest, zahlt das Jobcenter den Regelbedarf plus Miete und Heizung. Seit 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld „Grundsicherungsgeld“.

Allgemeine Höchstwerte – was du persönlich bekommst, zeigt der Check
563 €max. pro Monat
6.756 €max. pro Jahr
Kurz gesagt

Grundsicherungsgeld: Wenn dein Geld (und das deines Haushalts) nicht zum Leben reicht und du arbeiten könntest, zahlt das Jobcenter den Regelbedarf plus Miete und Heizung. Seit 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld „Grundsicherungsgeld“.

Höhe
bis 563 € im Monat
Art
Laufende Zahlung
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Jobcenter am Wohnort
Frist
Leistungen ab dem Ersten des Antragsmonats – so früh wie möglich stellen, formloser Antrag reicht zur Fristwahrung.
Rückwirkend
Auf den Ersten des Antragsmonats zurück, nicht davor.
Status
aktiv seit 01.01.2005
Stand
02.11.2026 · Doppelt geprüft
Oft vergessen.Studien schätzen, dass 35 bis 56 % der Berechtigten keine Grundsicherung beziehen – besonders häufig Paare mit Kindern und Wohneigentümer, die aufstocken könnten. Quelle
Keine Sorge.Der Antrag geht online über die Online-Services der Arbeitsagentur (arbeitsagentur.de/grundsicherung) oder direkt beim Jobcenter – ein formloser Satz „Ich beantrage Grundsicherung“ sichert schon den Monat. Sozialberatungen von Caritas, Diakonie, AWO oder VdK helfen kostenlos beim Ausfüllen.
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    Einreichen: Online

    Am schnellsten ist der Online-Antrag über jobcenter.digital (BA-Benutzerkonto, Nachweise direkt hochladen, sofortige Versandbestätigung); www.jobcenter.digital leitet auf arbeitsagentur.de/grundsicherung weiter. Papierantrag (Formulare Stand 10/2026, teils noch „Bürgergeld“ – laut BA weiter gültig) per Post mit Einschreiben oder persönlich mit Eingangsstempel; nur Kopien einreichen. Achtung: In Optionskommunen (kommunale Jobcenter, in NRW z. B. Kreis Minden-Lübbecke) gelten eigene Formulare/Online-Zugänge – jobcenter.digital ist dann nicht dein Weg.

    Anträge nach SGB II/XII sind formfrei (§ 16 SGB I, § 37 SGB II): Ein kurzer formloser Antrag sichert den Monat, die Formulare reichst du nach. Der Antrag wirkt auf den Ersten des Antragsmonats zurück.

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    Formloser Antrag (sichert den Monat) · Word ↓

Worum geht’s?

Das Grundsicherungsgeld sichert das Existenzminimum für erwerbsfähige Menschen zwischen 15 Jahren und der Altersgrenze und ihre Familie (Bedarfsgemeinschaft). Es gibt einen festen Regelbedarf (2026: 563 € für Alleinstehende), dazu Kosten für Unterkunft und Heizung, Mehrbedarfe und einmalige Hilfen. Auch wer arbeitet, aber zu wenig verdient, kann aufstocken. Kinder bekommen ebenfalls Leistungen nach Altersstufe.

Wer bekommt Grundsicherungsgeld?

  • Du bist mindestens 15 Jahre alt und hast die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht.
  • Du kannst mindestens 3 Stunden täglich arbeiten (erwerbsfähig).
  • Du lebst in Deutschland (gewöhnlicher Aufenthalt).
  • Euer Einkommen und Vermögen reichen nicht für Regelbedarf + Miete/Heizung.
  • Kinder und nicht erwerbsfähige Angehörige in deinem Haushalt bekommen über dich mit Leistungen (früher „Sozialgeld“).

Einkommen: Keine feste Grenze: Bedarf (Regelbedarfe + angemessene Unterkunft/Heizung + Mehrbedarfe) minus bereinigtes Einkommen. Erwerbseinkommen hat Freibeträge (siehe grundsicherung_erwerbstaetigenfreibetrag).

Vermögen: Seit 01.07.2026 altersabhängig je Person: unter 30 J. 5.000 €, ab 30 J. 10.000 €, ab 40 J. 12.500 €, ab 50 J. 20.000 € (Gesetz: „bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres“ / „ab dem 31./41./51. Lebensjahr“, erhöhter Freibetrag ab Beginn des Geburtstagsmonats); übertragbar innerhalb der Bedarfsgemeinschaft. Keine Karenzzeit beim Vermögen mehr (Ausnahme selbstgenutztes Wohneigentum). Für Bewilligungszeiträume, die vor dem 01.07.2026 begonnen haben, gilt altes Recht (15.000 €/Person, Karenzzeit 40.000 €).

Wie viel gibt es?

Regelbedarf nach Regelbedarfsstufe (RBS) + Kosten der Unterkunft und Heizung (separater Eintrag grundsicherung_kdu) + Mehrbedarfe – anrechenbares Einkommen. Hier nur der Regelbedarf als Obergrenze je Person (RBS 1).

Beispiel: Alleinerziehende Mutter (35) mit Kind (4): 563 € + 357 € + Mehrbedarf Alleinerziehende 36 % (202,68 €) + Miete/Heizung – Kindergeld 259 € (als Einkommen des Kindes).

Werte: ab 01.01.2026 (Nullrunde: unverändert seit 01.01.2024 wegen Besitzschutz § 28a Abs. 5 SGB XII); gilt bis zur Neufestsetzung 2027

So beantragst du Grundsicherungsgeld

Zuständig: Jobcenter am Wohnort

Frist: Leistungen ab dem Ersten des Antragsmonats – so früh wie möglich stellen, formloser Antrag reicht zur Fristwahrung.

Rückwirkend: Auf den Ersten des Antragsmonats zurück, nicht davor.

Das brauchst du:

  • Personalausweis
  • Mietvertrag + Nebenkosten-/Heizkostenabrechnung
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Einkommensnachweise (Lohn, Kindergeld, Unterhalt)
  • Vermögensnachweise
  • Krankenversicherungsnachweis
  • ggf. Kündigungsschreiben / ALG-I-Bescheid

Dauer: In der Regel 2–6 Wochen; Bewilligung meist für 12 Monate, dann Weiterbewilligungsantrag.

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Sozialberatung von Caritas, Diakonie, AWO, Paritätischer, DRK
  • VdK / SoVD (für Mitglieder)
  • Erwerbslosenberatungsstellen (in NRW landesgefördert)
  • Jobcenter-Eingangszone

Kombinieren

Nicht zusammen mit: Wohngeld, Kinderzuschlag, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Gut kombinierbar mit: Kosten der Unterkunft und Heizung, Mehrbedarf für Alleinerziehende, Mehrbedarf in der Schwangerschaft, Mehrbedarf bei Behinderung, Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung, Mehrbedarf bei dezentraler Warmwasserbereitung, Erstausstattung für die Wohnung, Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt, Kindergeld, Arbeitslosengeld, Einstiegsgeld, Bildungsgutschein

Vorrangige Leistungen (Wohngeld + Kinderzuschlag, ALG I, Unterhaltsvorschuss, Kindergeld) werden zuerst geprüft bzw. angerechnet. Kindergeld und Unterhaltsvorschuss zählen als Einkommen des Kindes. Wohngeld/Kinderzuschlag nur alternativ, wenn sie die Hilfebedürftigkeit beseitigen.

Was sich ändert

Regelbedarfe 2027: noch NICHT festgesetzt (Stand 02.11.2026). Haushaltsbegleitgesetz 2027 (BT-Drs. 21/7860, Anhörung 12.10.2026) plant Rückkehr zu einstufiger Fortschreibung (Mischindex 70 % Preise/30 % Löhne) – geplant, nicht beschlossen; laut Sekundärquelle rechnerischer Ausgangswert RBS 1 nur 547,55 € (Hinweis Prüfer: 547,55 € ist laut BMAS der Basisfortschreibungswert zum 01.01.2026 – Übertragbarkeit auf 2027 nicht amtlich belegt), wegen Besitzschutz wahrscheinlich erneut Nullrunde (563 €). Neuermittlung auf Basis EVS 2023 angekündigt. Bezeichnung „Bürgergeld“ dürfen Jobcenter bis 31.12.2026 noch verwenden. Amtlich (BGBl. 2026 I Nr. 107, Art. 12): einzelne Vorschriften treten erst am 01.08.2027 bzw. 01.01.2029 in Kraft.

Quellen

BMAS: Neue Grundsicherung – Bundestag beschließt Gesetz (05.03.2026)Bundestag beschloss am 05.03.2026 das Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung (13. SGB-II-ÄndG); wesentliche Änderungen ab 01.07.2026 · abgerufen 02.11.2026sgb2.info (BMAS/BA): Neue Grundsicherung – Bundestag und Bundesrat beschlossen (27.03.2026)Bundestag und Bundesrat haben im März 2026 beschlossen; Inkrafttreten 01.07.2026 · abgerufen 02.11.2026Jobcenter Landkreis Leipzig: Änderungen im SGB II ab 1.7.2026Bezeichnung „Bürgergeld“ bis 31.12.2026 zulässig; Regelsätze unverändert; Schonvermögen-Staffel · abgerufen 02.11.2026BGBl. 2026 I Nr. 107 vom 22.04.2026 – Dreizehntes Gesetz zur Änderung des SGB II und anderer Gesetze vom 16.04.2026Verkündet 22.04.2026; Art. 12: Inkrafttreten 01.07.2026, Teile am Tag nach Verkündung, 01.08.2027 (Art. 1 Nr. 14a, Art. 2 Teile, Art. 7) und 01.01.2029 (Art. 1a); § 65a SGB II: altes Vermögensrecht für vor 01.07.2026 begonnene Bewilligungszeiträume, Begriff Bürgergeld bis 31.12.2026 zulässig; § 22 Abs. 1 n. F. 1,5-fach-Grenze; Art. 10 BKGG: KiZ-Vermögen 40.000 €/15.000 € · abgerufen 02.11.2026Bundesregierung: Regelbedarfe 2026 – NullrundeRegelbedarfe 2026 je Stufe, Nullrunde, Besitzschutz § 28a Abs. 5 SGB XII · abgerufen 02.11.2026BMAS-Pressemitteilung: Fortschreibung der Regelbedarfe 2026Regelbedarfe 2026 je Stufe; Kabinett 10.09.2025 · abgerufen 02.11.2026gesetze-im-internet.de: 12 § 12 SGB IIVermögensfreibeträge 5.000/10.000/12.500/20.000 €, Übertragbarkeit, Kfz, Wohneigentum 130/140 m² · abgerufen 02.11.2026grundsicherungsgeld.de: Regelsatz 2027 – Entwurf ändert Berechnung (22.09.2026)Regelbedarf 2027 noch nicht festgelegt; Haushaltsbegleitgesetz 2027 im Bundestag · abgerufen 02.11.2026gegen-hartz.de: Sozialhilfe 2027 – Stand (21.10.2026)Stand 21.10.2026: 2027er Beträge offen, Ausgangswert 547,55 € · abgerufen 02.11.2026buerger-geld.org: Neue Grundsicherung – was sich ab Januar 2027 ändert (26.10.2026)Weitere Inkrafttretenstermine 01.08.2027 / 01.01.2029 laut BMAS (Sekundärangabe) – durch BGBl. Art. 12 amtlich bestätigt · abgerufen 02.11.2026BA: Merkblatt Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), Fassung ab 01.07.2026Regelbedarfe 2026 unverändert (563/506/451/471/390/357 €); Vermögensfreibeträge 5.000/10.000/12.500/20.000 €; KdU-Karenzzeit mit Eineinhalbfach-Grenze und Härtefallregel; Erwerbstätigenfreibetrag 348 €; BuT-Schulbedarf 195 € (2026), Teilhabe 15 €/Monat · abgerufen 02.11.2026BA: Grundsicherungsgeld online beantragenOnline-Antrag/Weiterbewilligung beim Jobcenter (Nachfolger von jobcenter.digital, das dorthin umleitet) · abgerufen 02.11.2026Antrag & Formulare (Recherche 03.11.2026)Formular / Antragsweg · abgerufen 03.11.2026Antrag & Formulare (Recherche 03.11.2026)Formular / Antragsweg · abgerufen 03.11.2026

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Grundsicherungsgeld

Wie viel Grundsicherungsgeld gibt es 2026?
Bis 563 € im Monat. Regelbedarf nach Regelbedarfsstufe (RBS) + Kosten der Unterkunft und Heizung (separater Eintrag grundsicherung_kdu) + Mehrbedarfe – anrechenbares Einkommen. Hier nur der Regelbedarf als Obergrenze je Person (RBS 1).
Wer hat Anspruch auf Grundsicherungsgeld?
Du bist mindestens 15 Jahre alt und hast die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht. Du kannst mindestens 3 Stunden täglich arbeiten (erwerbsfähig). Du lebst in Deutschland (gewöhnlicher Aufenthalt). Euer Einkommen und Vermögen reichen nicht für Regelbedarf + Miete/Heizung. Kinder und nicht erwerbsfähige Angehörige in deinem Haushalt bekommen über dich mit Leistungen (früher „Sozialgeld“).
Wo beantrage ich Grundsicherungsgeld?
Gibt es Grundsicherungsgeld auch rückwirkend?
Auf den Ersten des Antragsmonats zurück, nicht davor.
Kann ich Grundsicherungsgeld mit anderen Leistungen kombinieren?
Nicht gleichzeitig mit: Wohngeld, Kinderzuschlag, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Kombinierbar mit: Kosten der Unterkunft und Heizung, Mehrbedarf für Alleinerziehende, Mehrbedarf in der Schwangerschaft, Mehrbedarf bei Behinderung, Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung, Mehrbedarf bei dezentraler Warmwasserbereitung, Erstausstattung für die Wohnung, Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt, Kindergeld, Arbeitslosengeld, Einstiegsgeld, Bildungsgutschein.

Passt oft dazu