Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Reicht deine Rente nicht zum Leben oder bist du dauerhaft voll erwerbsgemindert, stockt das Sozialamt auf den Regelbedarf (563 €) plus Miete auf. Kinder müssen erst ab 100.000 € Jahreseinkommen zahlen.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Formular holenOnlineOnline-Antrag Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialplattform)FormularseiteSozialplattform – alle Online-Anträge (PLZ-Suche zeigt zuständige Stelle)FormularseiteGrundsicherung im Alter – Infos der Deutschen Rentenversicherung
Je nach Stadt oder Kasse unterschiedlich – der Link führt zur Übersicht.
- 2Einreichen: Per Post
Zuständig ist das Sozialamt deines Kreises/deiner Stadt; das Formular gibt es dort (oft als PDF auf der Stadt-Website). Prüf auf der Sozialplattform per PLZ, ob deine Kommune den Online-Antrag anbietet – sonst per Post mit Eingangsbestätigung oder persönlich; die DRV nimmt den Antrag auch an und leitet ihn weiter.
Grundsicherung im Alter gibt es ab dem Ersten des Antragsmonats (§ 44 SGB XII) – ein formloser Antrag beim Sozialamt sichert den Monat, das Formular reichst du nach.
- 3Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Formloser Antrag (sichert den Monat) · Word ↓
Worum geht’s?
Für Menschen ab der Regelaltersgrenze oder ab 18 mit dauerhafter voller Erwerbsminderung. Gezahlt wird der Unterschied zwischen Bedarf (Regelbedarf, Miete/Heizung, Mehrbedarfe z. B. 17 % bei Merkzeichen G) und Einkommen (Rente etc.). Freibeträge: 30 % aus Arbeit, Freibetrag für Riester/Betriebsrente und Grundrente (100 € + 30 %, max. 281,50 €). Faustregel der Rentenversicherung: Prüfen lassen, wenn das Gesamteinkommen unter 1.148 € liegt.
Wer bekommt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung?
- Regelaltersgrenze erreicht (2026: je nach Jahrgang 66–67 Jahre) ODER ab 18 Jahre und dauerhaft voll erwerbsgemindert
- Wohnsitz in Deutschland
- Einkommen und Vermögen reichen nicht
Einkommen: Bedarfsprüfung; Faustregel DRV: Gesamteinkommen unter 1.148 €/Monat → prüfen lassen. Kein Unterhaltsrückgriff auf Kinder/Eltern unter 100.000 € Jahreseinkommen.
Vermögen: 10.000 € Alleinstehende, 20.000 € Ehepaare/Partner; angemessenes selbstgenutztes Wohneigentum und Riester geschützt.
Wie viel gibt es?
Regelbedarf (RBS 1 563 €, Paare je 506 €, besondere Wohnform RBS 2) + Unterkunft/Heizung + Mehrbedarfe – Einkommen (nach Freibeträgen).
Beispiel: Rentnerin, Rente 850 €, Warmmiete 520 €: Bedarf 563 + 520 = 1.083 € → Grundsicherung ca. 233 € (ohne Freibeträge).
Werte: ab 01.01.2026 (Nullrunde)
So beantragst du Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Zuständig: Sozialamt am Wohnort oder Deutsche Rentenversicherung (leitet weiter)
Frist: Leistung ab dem Ersten des Antragsmonats.
Rückwirkend: Nein, nicht vor dem Antragsmonat.
Das brauchst du:
- Rentenbescheid
- Mietvertrag + Nebenkostenabrechnung
- Kontoauszüge
- Vermögensnachweise
- ggf. Schwerbehindertenausweis
Dauer: Bewilligung i. d. R. 12 Monate
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Deutsche Rentenversicherung (Auskunfts- und Beratungsstellen)
- VdK / SoVD
- Seniorenberatung der Kommune
- Wohlfahrtsverbände
Kombinieren
Nicht zusammen mit: Grundsicherungsgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld
Gut kombinierbar mit: Kosten der Unterkunft und Heizung, Grundrentenzuschlag, Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung, Pflegegeld
Wohngeld vorrangig prüfen – oft günstiger, wenn Rente knapp über Bedarf. Grundrentenzuschlag wird teilweise freigelassen (§ 82a SGB XII).
Was sich ändert
Regelbedarf 2027 offen (Nullrunde wahrscheinlich, nicht beschlossen).
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir