BundLaufende Zahlung

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII 4. Kapitel)

Reicht deine Rente nicht zum Leben oder bist du dauerhaft voll erwerbsgemindert, stockt das Sozialamt auf den Regelbedarf (563 €) plus Miete auf. Kinder müssen erst ab 100.000 € Jahreseinkommen zahlen.

Allgemeine Höchstwerte – was du persönlich bekommst, zeigt der Check
563 €max. pro Monat
6.756 €max. pro Jahr
Kurz gesagt

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Reicht deine Rente nicht zum Leben oder bist du dauerhaft voll erwerbsgemindert, stockt das Sozialamt auf den Regelbedarf (563 €) plus Miete auf. Kinder müssen erst ab 100.000 € Jahreseinkommen zahlen.

Höhe
bis 563 € im Monat
Art
Laufende Zahlung
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Sozialamt am Wohnort oder Deutsche Rentenversicherung (leitet weiter)
Frist
Leistung ab dem Ersten des Antragsmonats.
Rückwirkend
Nein, nicht vor dem Antragsmonat.
Status
aktiv seit 01.01.2003
Stand
02.11.2026 · Doppelt geprüft
Oft vergessen.Rund 60 % der Berechtigten im Rentenalter beantragen diese Grundsicherung nicht – vor allem, wenn der Anspruch klein ist. Im Schnitt würde das Einkommen um etwa 30 % steigen. Quelle
Keine Sorge.Viele Rentner verzichten aus Scham – zu Unrecht: Deine Kinder werden in aller Regel nicht herangezogen. Die Rentenversicherung nimmt den Antrag an, die Beratung dort ist kostenlos.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

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    Einreichen: Per Post

    Zuständig ist das Sozialamt deines Kreises/deiner Stadt; das Formular gibt es dort (oft als PDF auf der Stadt-Website). Prüf auf der Sozialplattform per PLZ, ob deine Kommune den Online-Antrag anbietet – sonst per Post mit Eingangsbestätigung oder persönlich; die DRV nimmt den Antrag auch an und leitet ihn weiter.

    Grundsicherung im Alter gibt es ab dem Ersten des Antragsmonats (§ 44 SGB XII) – ein formloser Antrag beim Sozialamt sichert den Monat, das Formular reichst du nach.

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    Unsere Vorlage nutzen

    Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.

    Formloser Antrag (sichert den Monat) · Word ↓

Worum geht’s?

Für Menschen ab der Regelaltersgrenze oder ab 18 mit dauerhafter voller Erwerbsminderung. Gezahlt wird der Unterschied zwischen Bedarf (Regelbedarf, Miete/Heizung, Mehrbedarfe z. B. 17 % bei Merkzeichen G) und Einkommen (Rente etc.). Freibeträge: 30 % aus Arbeit, Freibetrag für Riester/Betriebsrente und Grundrente (100 € + 30 %, max. 281,50 €). Faustregel der Rentenversicherung: Prüfen lassen, wenn das Gesamteinkommen unter 1.148 € liegt.

Wer bekommt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung?

  • Regelaltersgrenze erreicht (2026: je nach Jahrgang 66–67 Jahre) ODER ab 18 Jahre und dauerhaft voll erwerbsgemindert
  • Wohnsitz in Deutschland
  • Einkommen und Vermögen reichen nicht

Einkommen: Bedarfsprüfung; Faustregel DRV: Gesamteinkommen unter 1.148 €/Monat → prüfen lassen. Kein Unterhaltsrückgriff auf Kinder/Eltern unter 100.000 € Jahreseinkommen.

Vermögen: 10.000 € Alleinstehende, 20.000 € Ehepaare/Partner; angemessenes selbstgenutztes Wohneigentum und Riester geschützt.

Wie viel gibt es?

Regelbedarf (RBS 1 563 €, Paare je 506 €, besondere Wohnform RBS 2) + Unterkunft/Heizung + Mehrbedarfe – Einkommen (nach Freibeträgen).

Beispiel: Rentnerin, Rente 850 €, Warmmiete 520 €: Bedarf 563 + 520 = 1.083 € → Grundsicherung ca. 233 € (ohne Freibeträge).

Werte: ab 01.01.2026 (Nullrunde)

So beantragst du Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Zuständig: Sozialamt am Wohnort oder Deutsche Rentenversicherung (leitet weiter)

Frist: Leistung ab dem Ersten des Antragsmonats.

Rückwirkend: Nein, nicht vor dem Antragsmonat.

Das brauchst du:

  • Rentenbescheid
  • Mietvertrag + Nebenkostenabrechnung
  • Kontoauszüge
  • Vermögensnachweise
  • ggf. Schwerbehindertenausweis

Dauer: Bewilligung i. d. R. 12 Monate

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Deutsche Rentenversicherung (Auskunfts- und Beratungsstellen)
  • VdK / SoVD
  • Seniorenberatung der Kommune
  • Wohlfahrtsverbände

Kombinieren

Nicht zusammen mit: Grundsicherungsgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld

Gut kombinierbar mit: Kosten der Unterkunft und Heizung, Grundrentenzuschlag, Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung, Pflegegeld

Wohngeld vorrangig prüfen – oft günstiger, wenn Rente knapp über Bedarf. Grundrentenzuschlag wird teilweise freigelassen (§ 82a SGB XII).

Was sich ändert

Regelbedarf 2027 offen (Nullrunde wahrscheinlich, nicht beschlossen).

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Wie viel Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gibt es 2026?
Bis 563 € im Monat. Regelbedarf (RBS 1 563 €, Paare je 506 €, besondere Wohnform RBS 2) + Unterkunft/Heizung + Mehrbedarfe – Einkommen (nach Freibeträgen).
Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung?
Regelaltersgrenze erreicht (2026: je nach Jahrgang 66–67 Jahre) ODER ab 18 Jahre und dauerhaft voll erwerbsgemindert. Wohnsitz in Deutschland. Einkommen und Vermögen reichen nicht.
Wo beantrage ich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung?
Sozialamt am Wohnort oder Deutsche Rentenversicherung (leitet weiter). Online-Antrag: https://sozialplattform.de/leistung/grundsicherung-im-alter-antrag
Gibt es Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auch rückwirkend?
Nein, nicht vor dem Antragsmonat.
Kann ich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mit anderen Leistungen kombinieren?
Nicht gleichzeitig mit: Grundsicherungsgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld. Kombinierbar mit: Kosten der Unterkunft und Heizung, Grundrentenzuschlag, Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung, Pflegegeld.

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