Günstigerprüfung: Ist dein persönlicher Steuersatz niedriger als 25 %, kannst du dir über die Steuererklärung einen Teil der Abgeltungsteuer zurückholen.
Wir haben es für dich rausgesucht.
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- 2Einreichen: Mit der Steuererklärung
Anlage KAP beifügen und in Zeile 4 eine „1“ eintragen; dann musst du alle Kapitalerträge laut Steuerbescheinigungen der Banken angeben. Lohnt sich nur bei niedrigem persönlichem Steuersatz (unter ca. 25 %) – das Finanzamt wählt automatisch die günstigere Variante.
Worum geht’s?
Banken behalten pauschal 25 % (plus Soli) ein. Liegt dein Grenzsteuersatz darunter – grob bei zu versteuerndem Einkommen unter ca. 24.000 € (Ledige) bzw. 48.000 € (Paare) –, prüft das Finanzamt auf Antrag, was günstiger ist, und erstattet die Differenz. Typisch für Rentner, Teilzeitkräfte und Studierende mit Erspartem.
Wer bekommt Günstigerprüfung?
- Kapitalerträge über dem Sparer-Pauschbetrag, von denen Abgeltungsteuer einbehalten wurde.
- Grenzsteuersatz unter ca. 26,4 % (inkl. Soli).
- Antrag in der Steuererklärung, alle Kapitalerträge angeben.
Einkommen: Lohnt grob bei zvE < ca. 24.250 € (Ledige) / 48.500 € (Paare) – Wert 2025 laut Finanzverwaltung NRW
Wie viel gibt es?
Erstattung = einbehaltene Abgeltungsteuer minus Steuer nach persönlichem Tarif auf dieselben Erträge. Variabel.
Beispiel: Rentner mit zvE 18.000 € und 3.000 € Zinsen: Bank behält ca. 527 € ein (auf 2.000 € über Pauschbetrag); persönlicher Grenzsteuersatz ca. 24 % → Erstattung etwa 50–100 € (grobe Schätzung).
Werte: 2026 (Schwellenwert 2025 lt. Finanzverwaltung NRW)
So beantragst du Günstigerprüfung
Zuständig: Finanzamt – Anlage KAP, Zeile 4 'Günstigerprüfung'
Frist: Mit der Steuererklärung
Rückwirkend: Über Steuererklärung bis 4 Jahre
Das brauchst du:
- Jahressteuerbescheinigungen aller Banken
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- ELSTER
- Info-Hotline Finanzämter NRW
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Sparer-Pauschbetrag & Freistellungsauftrag, Geld zurückholen
Werbungskosten bleiben trotzdem ausgeschlossen (nur Sparer-Pauschbetrag).
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir