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Günstigerprüfung: Kapitalerträge mit niedrigerem persönlichem Steuersatz

Ist dein persönlicher Steuersatz niedriger als 25 %, kannst du dir über die Steuererklärung einen Teil der Abgeltungsteuer zurückholen.

Kurz gesagt

Günstigerprüfung: Ist dein persönlicher Steuersatz niedriger als 25 %, kannst du dir über die Steuererklärung einen Teil der Abgeltungsteuer zurückholen.

Art
Steuervorteil
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Finanzamt – Anlage KAP, Zeile 4 'Günstigerprüfung'
Frist
Mit der Steuererklärung
Rückwirkend
Über Steuererklärung bis 4 Jahre
Status
aktiv
Stand
02.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Ein Kreuz in der Anlage KAP – das Finanzamt rechnet beide Varianten und nimmt automatisch die bessere.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

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    Einreichen: Mit der Steuererklärung

    Anlage KAP beifügen und in Zeile 4 eine „1“ eintragen; dann musst du alle Kapitalerträge laut Steuerbescheinigungen der Banken angeben. Lohnt sich nur bei niedrigem persönlichem Steuersatz (unter ca. 25 %) – das Finanzamt wählt automatisch die günstigere Variante.

Worum geht’s?

Banken behalten pauschal 25 % (plus Soli) ein. Liegt dein Grenzsteuersatz darunter – grob bei zu versteuerndem Einkommen unter ca. 24.000 € (Ledige) bzw. 48.000 € (Paare) –, prüft das Finanzamt auf Antrag, was günstiger ist, und erstattet die Differenz. Typisch für Rentner, Teilzeitkräfte und Studierende mit Erspartem.

Wer bekommt Günstigerprüfung?

  • Kapitalerträge über dem Sparer-Pauschbetrag, von denen Abgeltungsteuer einbehalten wurde.
  • Grenzsteuersatz unter ca. 26,4 % (inkl. Soli).
  • Antrag in der Steuererklärung, alle Kapitalerträge angeben.

Einkommen: Lohnt grob bei zvE < ca. 24.250 € (Ledige) / 48.500 € (Paare) – Wert 2025 laut Finanzverwaltung NRW

Wie viel gibt es?

Erstattung = einbehaltene Abgeltungsteuer minus Steuer nach persönlichem Tarif auf dieselben Erträge. Variabel.

Beispiel: Rentner mit zvE 18.000 € und 3.000 € Zinsen: Bank behält ca. 527 € ein (auf 2.000 € über Pauschbetrag); persönlicher Grenzsteuersatz ca. 24 % → Erstattung etwa 50–100 € (grobe Schätzung).

Werte: 2026 (Schwellenwert 2025 lt. Finanzverwaltung NRW)

So beantragst du Günstigerprüfung

Zuständig: Finanzamt – Anlage KAP, Zeile 4 'Günstigerprüfung'

Frist: Mit der Steuererklärung

Rückwirkend: Über Steuererklärung bis 4 Jahre

Das brauchst du:

  • Jahressteuerbescheinigungen aller Banken

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • ELSTER
  • Info-Hotline Finanzämter NRW

Kombinieren

Gut kombinierbar mit: Sparer-Pauschbetrag & Freistellungsauftrag, Geld zurückholen

Werbungskosten bleiben trotzdem ausgeschlossen (nur Sparer-Pauschbetrag).

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Günstigerprüfung

Wie viel Günstigerprüfung gibt es 2026?
Erstattung = einbehaltene Abgeltungsteuer minus Steuer nach persönlichem Tarif auf dieselben Erträge. Variabel.
Wer hat Anspruch auf Günstigerprüfung?
Kapitalerträge über dem Sparer-Pauschbetrag, von denen Abgeltungsteuer einbehalten wurde. Grenzsteuersatz unter ca. 26,4 % (inkl. Soli). Antrag in der Steuererklärung, alle Kapitalerträge angeben.
Wo beantrage ich Günstigerprüfung?
Finanzamt – Anlage KAP, Zeile 4 'Günstigerprüfung'. Online-Antrag: https://www.elster.de/eportal/start
Gibt es Günstigerprüfung auch rückwirkend?
Über Steuererklärung bis 4 Jahre
Kann ich Günstigerprüfung mit anderen Leistungen kombinieren?
Kombinierbar mit: Sparer-Pauschbetrag & Freistellungsauftrag, Geld zurückholen.

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