Haushaltsnahe Dienstleistungen & Pflege im Haushalt: 20 % der Arbeitskosten für Putzhilfe, Gartenpflege, Hausmeister, Pflege- und Betreuungsdienste zieht das Finanzamt direkt von deiner Steuer ab – bis 4.000 € im Jahr.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Formular holenOnlineEinkommensteuererklärung ESt 1 A inkl. aller Anlagen (ELSTER, Mein ELSTER)FormularseiteAnlage Haushaltsnahe Aufwendungen – Formular-Management-SystemOnlineAntrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELSTER)FormularseiteInfoseite haushaltsnahe Beschäftigung, Dienst- und Pflegeleistungen (Finanzverwaltung NRW)
- 2Einreichen: Mit der Steuererklärung
In der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ eintragen; als Mieter nimmst du die Werte aus der Nebenkostenabrechnung bzw. einer Bescheinigung des Vermieters. Bezahlung per Überweisung, Rechnung aufbewahren – Belege nur auf Anforderung einreichen.
Worum geht’s?
Zahlst du Firmen oder Dienstleister für Arbeiten im Haushalt (Reinigung, Gartenpflege, Winterdienst, Treppenhausreinigung, Pflege- und Betreuungsdienste, auch für Angehörige in deren Haushalt), sinkt deine Steuer um 20 % der Arbeitskosten. Auch Mieter/innen profitieren: Viele Posten stehen in der Nebenkostenabrechnung. Auch Heimbewohner können den Haushaltsanteil absetzen. Nur Arbeitskosten zählen, kein Material.
Wer bekommt Haushaltsnahe Dienstleistungen & Pflege im Haushalt?
- Leistung in deinem (oder bei Pflege: im Haushalt der gepflegten Person) Haushalt in EU/EWR.
- Rechnung und Zahlung per Überweisung – keine Barzahlung.
- Nur Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten inkl. MwSt.
- Nicht, soweit schon als Werbungskosten, Sonderausgaben (z. B. Kinderbetreuung) oder außergewöhnliche Belastung berücksichtigt oder von Versicherung/Pflegekasse erstattet.
- Wirkt nur, wenn du überhaupt Einkommensteuer zahlst (keine Auszahlung über 0 € hinaus).
Wie viel gibt es?
Direkter Abzug von der Steuerschuld: 20 % der Arbeitskosten, höchstens 4.000 € (bei 20.000 € Kosten). Max. Wert = direkter Abzugsbetrag (nicht Grenzsteuersatz-abhängig).
Beispiel: Putzfirma 1.500 € + Gartenpflege laut Nebenkosten 300 € = 1.800 € → 360 € weniger Steuer.
Werte: Veranlagungszeitraum 2026
So beantragst du Haushaltsnahe Dienstleistungen & Pflege im Haushalt
Zuständig: Finanzamt – Anlage 'Haushaltsnahe Aufwendungen' der Einkommensteuererklärung
Frist: Mit der Steuererklärung für das Jahr der Zahlung
Rückwirkend: Über freiwillige Steuererklärung bis 4 Jahre
Das brauchst du:
- Rechnungen mit ausgewiesenem Arbeitskostenanteil
- Kontoauszug (Überweisung)
- Nebenkostenabrechnung bzw. Bescheinigung des Vermieters/Verwalters
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- ELSTER
- Info-Hotline Finanzämter NRW 0211 1655 1655
- Pflegestützpunkt (bei Pflegeleistungen)
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Minijob im Privathaushalt, Handwerkerleistungen, Pflegegeld, Geld zurückholen
Eigene Höchstgrenze neben Minijob (510 €) und Handwerkern (1.200 €). Zwei Alleinstehende in einem Haushalt teilen sich die Höchstbeträge. Von der Pflegekasse bezahlte Leistungen (z. B. Entlastungsbetrag) sind nicht absetzbar; aus Pflegegeld bezahlte Dienste schon. Kinderbetreuungskosten laufen vorrangig über den Sonderausgabenabzug (Bereich familie_kinder).
Was sich ändert
Für haushaltsnahe Dienstleistungen keine beschlossene Änderung für 2027 bekannt.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir