Sparer-Pauschbetrag & Freistellungsauftrag: Zinsen, Dividenden und Kursgewinne bleiben bis 1.000 € im Jahr steuerfrei (Ehepaare 2.000 €) – aber nur, wenn du deiner Bank einen Freistellungsauftrag gibst.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Formular holen
Je nach Stadt oder Kasse unterschiedlich – der Link führt zur Übersicht.
- 2Einreichen: Online
Den Freistellungsauftrag erteilst du direkt bei deiner Bank/Sparkasse – meist in wenigen Klicks im Online-Banking (je Bank eigenes Formular nach amtlichem Muster). Verteile die 1.000 € (Ehepaare 2.000 €) auf deine Banken; Steuer-ID wird benötigt.
Worum geht’s?
Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank vom ersten Euro an 25 % Abgeltungsteuer plus Soli (und ggf. Kirchensteuer) ab. Mit Freistellungsauftrag bleibt der Betrag bis 1.000 €/2.000 € steuerfrei. Du kannst ihn auf mehrere Banken aufteilen, die Summe darf aber nicht überschritten werden. Auch Kinder haben einen eigenen Pauschbetrag – für Sparbücher/Depots der Kinder einen eigenen Auftrag erteilen. Vergessen? Über die Steuererklärung (Anlage KAP) holst du die Steuer zurück.
Wer bekommt Sparer-Pauschbetrag & Freistellungsauftrag?
- Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Fondserträge, Kursgewinne).
- Freistellungsauftrag bei der Bank mit Steuer-ID.
- 2.000 € gemeinsam nur bei Ehe/eingetragener Partnerschaft (gemeinsamer Auftrag).
Wie viel gibt es?
1.000 € (Paare 2.000 €) steuerfrei × 26,375 % (Abgeltungsteuer 25 % + Soli) = max. ca. 264 € (Paare ca. 528 €) ohne Kirchensteuer. Hier gilt der Abgeltungsteuersatz statt 30 % Grenzsteuersatz.
Beispiel: Tagesgeld 25.000 € zu 2,5 % = 625 € Zinsen → mit Freistellungsauftrag 0 € Steuer statt ca. 165 €.
Werte: seit 01.01.2023, gilt 2026
So beantragst du Sparer-Pauschbetrag & Freistellungsauftrag
Zuständig: Bank/Sparkasse (Freistellungsauftrag)
Frist: Möglichst vor der ersten Zinsgutschrift; gilt bis auf Widerruf
Rückwirkend: Nicht ausgeschöpften Pauschbetrag über Steuererklärung (Anlage KAP) bis 4 Jahre zurückholen
Das brauchst du:
- Steuer-ID (bei Kindern die des Kindes)
Dauer: sofort
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Bank/Sparkasse
- Verbraucherzentrale NRW (Finanzberatung, z. T. kostenpflichtig)
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Nichtveranlagungs-Bescheinigung, Günstigerprüfung
Bei Einkommen unter dem Grundfreibetrag zusätzlich NV-Bescheinigung prüfen (stellt auch Erträge über 1.000 € frei).
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir