Minijob im Privathaushalt: Beschäftigst du eine Haushaltshilfe als Minijob, ziehst du 20 % der Kosten von deiner Steuer ab – bis 510 € im Jahr.
Wir haben es für dich rausgesucht.
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- 2Einreichen: Online
Haushaltshilfe online, per Telefon oder mit dem Haushaltsscheck per Post (Minijob-Zentrale, 45115 Essen) oder Fax 0201 384-979797 anmelden. Die Steuerermäßigung (20 %, max. 510 €) holst du dir später in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ – Nachweis ist die Jahresbescheinigung der Minijob-Zentrale.
Worum geht’s?
Wer privat eine Putz-, Garten- oder Betreuungshilfe als Minijob über die Minijob-Zentrale anmeldet (Haushaltsscheck-Verfahren), zahlt nur geringe Abgaben (max. 14,62 %) und bekommt 20 % von Lohn plus Abgaben als Steuerermäßigung. Die Hilfe ist dann unfallversichert und legal beschäftigt. Den Nachweis fürs Finanzamt schickt die Minijob-Zentrale jedes Jahr automatisch.
Wer bekommt Minijob im Privathaushalt?
- Geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt (Haushaltsscheck, Minijob-Grenze 2026: 603 €/Monat).
- Haushalt in EU/EWR.
- Hier ist (anders als bei Dienstleistern) auch Barzahlung des Lohns erlaubt, Nachweis über Minijob-Zentrale.
Wie viel gibt es?
20 % von (Lohn + Abgaben an die Minijob-Zentrale), max. 510 € direkter Abzug von der Steuerschuld.
Beispiel: Laut Minijob-Zentrale: 12 Std./Monat à 15 € = 180 € Lohn + 26,32 € Abgaben = 206,32 €/Monat → 2.475,84 €/Jahr → 495 € Steuerermäßigung.
Werte: Veranlagungszeitraum 2026
So beantragst du Minijob im Privathaushalt
Zuständig: Anmeldung: Minijob-Zentrale (Haushaltsscheck); Ermäßigung: Finanzamt, Anlage 'Haushaltsnahe Aufwendungen'
Frist: Anmeldung vor Arbeitsbeginn; Ermäßigung mit der Steuererklärung
Rückwirkend: Ermäßigung über Steuererklärung bis 4 Jahre
Das brauchst du:
- Bescheinigung der Minijob-Zentrale fürs Finanzamt (kommt automatisch)
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Service-Center der Minijob-Zentrale
- ELSTER
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Haushaltsnahe Dienstleistungen & Pflege im Haushalt, Handwerkerleistungen
Eigene Höchstgrenze (510 €) zusätzlich zu 4.000 € für Dienstleistungen. Minijob-Kinderbetreuung läuft vorrangig über Kinderbetreuungskosten (Bereich familie_kinder).
Was sich ändert
GEPLANT, NICHT BESCHLOSSEN: Regierungsentwurf Einkommensteuerreformgesetz 2027 erhöht die Minijob-Pauschsteuer von 2 % auf 5 % (betrifft die Abgaben des Arbeitgebers; die Steuerermäßigung von 20 %/510 € bleibt laut Entwurf unverändert).
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir