Pflegegeld: Wenn Angehörige oder Freunde dich zu Hause pflegen, bekommst du monatlich 347 € bis 990 € Pflegegeld.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Formular holenFormularseiteBMG: Pflegebedürftigkeit & Antrag auf PflegeleistungenFormularseiteListe aller gesetzlichen Kranken-/Pflegekassen (Kontakt zur eigenen Kasse finden)
Je nach Stadt oder Kasse unterschiedlich – der Link führt zur Übersicht.
- 2Einreichen: Online
Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person stellen (Anruf/App/Brief genügt), dann Begutachtung durch den Medizinischen Dienst; Pflegegeld wählst du im Kassenformular. Ruf deine Pflegekasse an oder nutze ihr Online-Postfach/App.
Pflegeleistungen gibt es ab Antragstellung (§ 33 SGB XI) – ein formloser Antrag per Telefon, Mail oder Brief sichert den Monat; das Kassenformular reichst du nach.
- 3Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Formloser Antrag (sichert den Monat) · Word ↓
Worum geht’s?
Pflegegeld bekommt die pflegebedürftige Person, wenn die Pflege zu Hause selbst organisiert wird (z. B. durch Familie). Das Geld kann frei verwendet und an pflegende Angehörige weitergegeben werden. Ab Pflegegrad 2. Wer Pflegegeld bezieht, braucht regelmäßig einen Beratungsbesuch (PG 2/3 halbjährlich, PG 4/5 vierteljährlich).
Wer bekommt Pflegegeld?
- Pflegegrad 2 bis 5
- Pflege zu Hause durch Angehörige/Bekannte sichergestellt
- Regelmäßiger Beratungseinsatz
Wie viel gibt es?
Fester Betrag nach Pflegegrad.
Beispiel: Pflegegrad 3: 599 €/Monat = 7.188 €/Jahr.
Werte: ab 01.01.2026
So beantragst du Pflegegeld
Zuständig: Pflegekasse (bei der Krankenkasse)
Frist: Leistung ab Antragsmonat – früh stellen
Rückwirkend: ab Antragsmonat, nicht davor
Das brauchst du:
- Antrag (formlos)
- ggf. Pflegetagebuch, Arztberichte, Medikamentenplan
Dauer: gesetzlich max. 25 Arbeitstage bis Bescheid
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Pflegestützpunkt bzw. kommunale Pflegeberatung (kostenlos)
- Pflegeberatung der Pflegekasse (kostenlos, Anspruch nach § 7a SGB XI)
- Sozialverbände VdK/SoVD (Widerspruch gegen Pflegegrad)
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Entlastungsbetrag 131 €, Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs- & Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Zuschuss Wohnumfeldverbesserung, Rentenpunkte für pflegende Angehörige, Pflege-Pauschbetrag
Mit Pflegesachleistungen kombinierbar (Kombinationsleistung, anteilig). Pflegegeld zählt nicht als Einkommen bei Bürgergeld/Grundsicherung/Wohngeld – weder bei der pflegebedürftigen Person noch bei der weitergeleiteten Pflegeperson (bei Angehörigen). Bei Landesblindengeld NRW wird Pflegegeld teilweise angerechnet.
Was sich ändert
Geplant, nicht beschlossen: Pflegeneuordnungsgesetz (Kabinett 30.09.2026, BT-Drs. 21/8869, 1. Lesung Bundestag KW 45/2026), Start laut Quellen 01.01.2027 bzw. 01.07.2027: Pflegegeld PG2 380 €, PG3 630 €, PG4 890 €, PG5 1.080 € (in neuem Budget teils mit Hilfsmitteln/Ersatzpflege verrechnet); ab 2029 Dynamisierung nach Kerninflation.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir