Keine Kita-Gebühren bei Grundsicherung, Kinderzuschlag oder Wohngeld: Bekommst du Grundsicherung, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld, musst du bundesweit keine Kita- oder Tagespflegebeiträge zahlen.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Formular holenFormularseiteKommunale Online-Portale für Familien in NRW (Wohnort wählen)Formularseite§ 90 SGB VIII – Rechtsgrundlage
Je nach Stadt oder Kasse unterschiedlich – der Link führt zur Übersicht.
- 2Einreichen: Per Post
Schick der Elternbeitragsstelle deines Jugendamts einfach den aktuellen Bescheid über Grundsicherung, Kinderzuschlag oder Wohngeld – dann wird der Beitrag erlassen. Viele Städte haben dafür ein eigenes Formular oder einen Upload.
Ein formloses Schreiben mit Bescheid-Kopie genügt meist; gilt ab dem Monat, in dem die Stelle davon erfährt – also zügig einreichen.
- 3Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Antrag / Anfrage an die Stelle · Word ↓
Worum geht’s?
Das Gesetz (§ 90 SGB VIII) verbietet Kita-Beiträge für Familien, die Grundsicherung, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommen. Alle anderen zahlen nach Einkommen gestaffelt; bei geringem Einkommen kann das Jugendamt den Beitrag auf Antrag ganz oder teilweise übernehmen.
Wer bekommt Keine Kita-Gebühren bei Grundsicherung, Kinderzuschlag oder Wohngeld?
- Kind in Kita oder Kindertagespflege
- Bezug von SGB II/XII, AsylbLG, Kinderzuschlag oder Wohngeld – oder sonst unzumutbare Belastung (Antrag)
Einkommen: über die Grundleistung
Wie viel gibt es?
Erlass des kommunalen Kita-Beitrags in voller Höhe (je nach Kommune und Betreuungsumfang 0 bis mehrere hundert Euro/Monat).
Werte: 2026
So beantragst du Keine Kita-Gebühren bei Grundsicherung, Kinderzuschlag oder Wohngeld
Zuständig: Jugendamt / Elternbeitragsstelle der Kommune
Frist: Ab Nachweis – Bescheid sofort einreichen
Rückwirkend: kommunal unterschiedlich
Das brauchst du:
- Leistungsbescheid (Grundsicherung/KiZ/Wohngeld)
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Kita-Leitung
- Jugendamt (Beratungspflicht)
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Kinderzuschlag, Wohngeld, Bildung und Teilhabe, Beitragsfreie Kita in NRW in den letzten zwei Jahren vor der Schule
In NRW zusätzlich: die letzten 2 Kita-Jahre für alle beitragsfrei.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir