BundBefreiung / Rabatt

Keine Kita-Gebühren bei Grundsicherung, Kinderzuschlag oder Wohngeld

Bekommst du Grundsicherung, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld, musst du bundesweit keine Kita- oder Tagespflegebeiträge zahlen.

Kurz gesagt

Keine Kita-Gebühren bei Grundsicherung, Kinderzuschlag oder Wohngeld: Bekommst du Grundsicherung, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld, musst du bundesweit keine Kita- oder Tagespflegebeiträge zahlen.

Art
Befreiung / Rabatt
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Jugendamt / Elternbeitragsstelle der Kommune
Frist
Ab Nachweis – Bescheid sofort einreichen
Rückwirkend
kommunal unterschiedlich
Status
aktiv seit 01.08.2019
Stand
02.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Einfach den KiZ- oder Wohngeldbescheid beim Jugendamt bzw. der Beitragsstelle einreichen.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

  1. 1
    Formular holen

    Je nach Stadt oder Kasse unterschiedlich – der Link führt zur Übersicht.

  2. 2
    Einreichen: Per Post

    Schick der Elternbeitragsstelle deines Jugendamts einfach den aktuellen Bescheid über Grundsicherung, Kinderzuschlag oder Wohngeld – dann wird der Beitrag erlassen. Viele Städte haben dafür ein eigenes Formular oder einen Upload.

    Ein formloses Schreiben mit Bescheid-Kopie genügt meist; gilt ab dem Monat, in dem die Stelle davon erfährt – also zügig einreichen.

  3. 3
    Unsere Vorlage nutzen

    Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.

    Antrag / Anfrage an die Stelle · Word ↓

Worum geht’s?

Das Gesetz (§ 90 SGB VIII) verbietet Kita-Beiträge für Familien, die Grundsicherung, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommen. Alle anderen zahlen nach Einkommen gestaffelt; bei geringem Einkommen kann das Jugendamt den Beitrag auf Antrag ganz oder teilweise übernehmen.

Wer bekommt Keine Kita-Gebühren bei Grundsicherung, Kinderzuschlag oder Wohngeld?

  • Kind in Kita oder Kindertagespflege
  • Bezug von SGB II/XII, AsylbLG, Kinderzuschlag oder Wohngeld – oder sonst unzumutbare Belastung (Antrag)

Einkommen: über die Grundleistung

Wie viel gibt es?

Erlass des kommunalen Kita-Beitrags in voller Höhe (je nach Kommune und Betreuungsumfang 0 bis mehrere hundert Euro/Monat).

Werte: 2026

So beantragst du Keine Kita-Gebühren bei Grundsicherung, Kinderzuschlag oder Wohngeld

Zuständig: Jugendamt / Elternbeitragsstelle der Kommune

Frist: Ab Nachweis – Bescheid sofort einreichen

Rückwirkend: kommunal unterschiedlich

Das brauchst du:

  • Leistungsbescheid (Grundsicherung/KiZ/Wohngeld)

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Kita-Leitung
  • Jugendamt (Beratungspflicht)

Kombinieren

Gut kombinierbar mit: Kinderzuschlag, Wohngeld, Bildung und Teilhabe, Beitragsfreie Kita in NRW in den letzten zwei Jahren vor der Schule

In NRW zusätzlich: die letzten 2 Kita-Jahre für alle beitragsfrei.

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Keine Kita-Gebühren bei Grundsicherung, Kinderzuschlag oder Wohngeld

Wie viel Keine Kita-Gebühren bei Grundsicherung, Kinderzuschlag oder Wohngeld gibt es 2026?
Erlass des kommunalen Kita-Beitrags in voller Höhe (je nach Kommune und Betreuungsumfang 0 bis mehrere hundert Euro/Monat).
Wer hat Anspruch auf Keine Kita-Gebühren bei Grundsicherung, Kinderzuschlag oder Wohngeld?
Kind in Kita oder Kindertagespflege. Bezug von SGB II/XII, AsylbLG, Kinderzuschlag oder Wohngeld – oder sonst unzumutbare Belastung (Antrag).
Wo beantrage ich Keine Kita-Gebühren bei Grundsicherung, Kinderzuschlag oder Wohngeld?
Jugendamt / Elternbeitragsstelle der Kommune.
Gibt es Keine Kita-Gebühren bei Grundsicherung, Kinderzuschlag oder Wohngeld auch rückwirkend?
kommunal unterschiedlich
Kann ich Keine Kita-Gebühren bei Grundsicherung, Kinderzuschlag oder Wohngeld mit anderen Leistungen kombinieren?
Kombinierbar mit: Kinderzuschlag, Wohngeld, Bildung und Teilhabe, Beitragsfreie Kita in NRW in den letzten zwei Jahren vor der Schule.

Passt oft dazu