BundLaufende Zahlung

Kinderzuschlag (KiZ)

Bis zu 297 € extra pro Kind und Monat für Familien, deren Geld zwar für die Eltern reicht, aber nicht ganz für die Kinder.

Allgemeine Höchstwerte – was du persönlich bekommst, zeigt der Check
297 €max. pro Monat
3.564 €max. pro Jahr
Kurz gesagt

Kinderzuschlag: Bis zu 297 € extra pro Kind und Monat für Familien, deren Geld zwar für die Eltern reicht, aber nicht ganz für die Kinder.

Höhe
bis 297 € im Monat
Art
Laufende Zahlung
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (online oder Papier)
Frist
Ab Antragsmonat – NICHT rückwirkend. Sofort beantragen; nach 6 Monaten Folgeantrag stellen.
Rückwirkend
nein (Bewilligung beginnt im Antragsmonat)
Status
aktiv seit 2005
Stand
02.11.2026 · Doppelt geprüft
Oft vergessen.Nach Schätzung der Bundesregierung kommt der Kinderzuschlag nur bei etwa jedem dritten berechtigten Kind an. Viele Familien mit normalem Einkommen halten sich für „nicht arm genug“. Quelle
Keine Sorge.Mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse prüfst du in 5 Minuten, ob es sich lohnt. Beratungsstellen helfen kostenlos beim Antrag.
Antrags-Kit

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    Einreichen: Online

    Am schnellsten über KiZ-digital, dort lädst du auch die Nachweise hoch. Per Post schickst du den Antrag an die Postanschrift der Familienkasse (nicht ans Hausanschrift-Fach) – am besten mit Eingangsbestätigung.

    KiZ gibt es nicht rückwirkend, sondern ab dem Antragsmonat – ein formloser schriftlicher Antrag sichert den Monat, Formulare und Nachweise reichst du nach.

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    Formloser Antrag (sichert den Monat) · Word ↓

Worum geht’s?

Der Kinderzuschlag ist für arbeitende Eltern mit kleinem Einkommen gedacht. Er kommt zusätzlich zum Kindergeld von der Familienkasse. Wer ihn bekommt, erhält automatisch auch Leistungen für Bildung und Teilhabe (z. B. kostenloses Schulessen, 195 € Schulbedarf) und muss keine Kita-Gebühren zahlen. Viele Familien, die Anspruch hätten, beantragen ihn nie.

Wer bekommt Kinderzuschlag?

  • Du bekommst Kindergeld für ein unverheiratetes Kind unter 25, das bei dir lebt
  • Mindesteinkommen der Eltern zusammen (brutto): 900 €/Monat bei Paaren, 600 €/Monat bei Alleinerziehenden (Durchschnitt der letzten 6 Monate)
  • Euer Einkommen reicht für die Eltern, aber nicht vollständig für die Kinder
  • Kein erhebliches Vermögen (40.000 € für Antragsteller + 15.000 € je weitere Person)
  • Grundsätzlich kein Anspruch auf Grundsicherung – Ausnahme: Grundsicherungsanspruch höchstens 100 €, darauf wird verzichtet

Einkommen: Mindesteinkommen 900 € (Paare) / 600 € (Alleinerziehende) brutto; Obergrenze individuell (Elternbedarf + Wohnkosten + KiZ) – KiZ-Lotse nutzen. Eltern-Erwerbseinkommen über dem Bedarf wird zu 45 % angerechnet, Kindeseinkommen (z. B. Unterhalt) zu 45 %.

Vermögen: 40.000 € für den Antragsteller + 15.000 € je weitere Person der Bedarfsgemeinschaft (z. B. 55.000 € bei 2, 70.000 € bei 3 Personen)

Wie viel gibt es?

Höchstbetrag 297 € je Kind und Monat (inkl. 25 € Sofortzuschlag), gemindert um 45 % des Kindeseinkommens und 45 % des Eltern-Erwerbseinkommens oberhalb des Elternbedarfs. Bewilligung jeweils für 6 Monate.

Beispiel: Alleinerziehende mit 2 Kindern, 1.500 € brutto: oft mehrere hundert Euro KiZ im Monat plus Wohngeld – genaue Berechnung im KiZ-Lotsen.

Werte: seit 01.01.2025, unverändert 2026

So beantragst du Kinderzuschlag

Zuständig: Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (online oder Papier)

Frist: Ab Antragsmonat – NICHT rückwirkend. Sofort beantragen; nach 6 Monaten Folgeantrag stellen.

Rückwirkend: nein (Bewilligung beginnt im Antragsmonat)

Das brauchst du:

  • Einkommensnachweise der letzten 6 Monate
  • Mietvertrag/Nebenkosten bzw. Wohnkosten
  • Nachweise über Unterhalt/Unterhaltsvorschuss
  • Kontoauszüge/Vermögen
  • Wohngeldbescheid falls vorhanden

Dauer: einige Wochen

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Familienkasse – gebührenfreie Beratung 0800 4555530
  • Sozialberatung von Caritas, Diakonie, AWO, VdK
  • Verbraucherzentrale

Kombinieren

Nicht zusammen mit: Grundsicherungsgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt

Gut kombinierbar mit: Kindergeld, Wohngeld, Unterhaltsvorschuss, Elterngeld

Im Höchstbetrag ist der Kindersofortzuschlag von 25 € enthalten. KiZ wird oft mit Wohngeld kombiniert. Unterhalt/Unterhaltsvorschuss mindern den KiZ zu 45 %.

Was sich ändert

Keine beschlossene Betragsänderung für 2027 gefunden (KiZ-Höchstbetrag wird alle 2 Jahre über den Existenzminimumbericht angepasst – prüfen nach Verabschiedung Einkommensteuerreformgesetz 2027). Die Kindergrundsicherung ist nicht gekommen.

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Kinderzuschlag

Wie viel Kinderzuschlag gibt es 2026?
Bis 297 € im Monat. Höchstbetrag 297 € je Kind und Monat (inkl. 25 € Sofortzuschlag), gemindert um 45 % des Kindeseinkommens und 45 % des Eltern-Erwerbseinkommens oberhalb des Elternbedarfs. Bewilligung jeweils für 6 Monate.
Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag?
Du bekommst Kindergeld für ein unverheiratetes Kind unter 25, das bei dir lebt. Mindesteinkommen der Eltern zusammen (brutto): 900 €/Monat bei Paaren, 600 €/Monat bei Alleinerziehenden (Durchschnitt der letzten 6 Monate). Euer Einkommen reicht für die Eltern, aber nicht vollständig für die Kinder. Kein erhebliches Vermögen (40.000 € für Antragsteller + 15.000 € je weitere Person). Grundsätzlich kein Anspruch auf Grundsicherung – Ausnahme: Grundsicherungsanspruch höchstens 100 €, darauf wird verzichtet.
Wo beantrage ich Kinderzuschlag?
Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (online oder Papier). Online-Antrag: https://web.arbeitsagentur.de/kiz/ui/start
Gibt es Kinderzuschlag auch rückwirkend?
nein (Bewilligung beginnt im Antragsmonat)
Kann ich Kinderzuschlag mit anderen Leistungen kombinieren?
Nicht gleichzeitig mit: Grundsicherungsgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt. Kombinierbar mit: Kindergeld, Wohngeld, Unterhaltsvorschuss, Elterngeld.

Passt oft dazu