Kinderzuschlag: Bis zu 297 € extra pro Kind und Monat für Familien, deren Geld zwar für die Eltern reicht, aber nicht ganz für die Kinder.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1
- 2Einreichen: Online
Am schnellsten über KiZ-digital, dort lädst du auch die Nachweise hoch. Per Post schickst du den Antrag an die Postanschrift der Familienkasse (nicht ans Hausanschrift-Fach) – am besten mit Eingangsbestätigung.
KiZ gibt es nicht rückwirkend, sondern ab dem Antragsmonat – ein formloser schriftlicher Antrag sichert den Monat, Formulare und Nachweise reichst du nach.
- 3Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Formloser Antrag (sichert den Monat) · Word ↓
Worum geht’s?
Der Kinderzuschlag ist für arbeitende Eltern mit kleinem Einkommen gedacht. Er kommt zusätzlich zum Kindergeld von der Familienkasse. Wer ihn bekommt, erhält automatisch auch Leistungen für Bildung und Teilhabe (z. B. kostenloses Schulessen, 195 € Schulbedarf) und muss keine Kita-Gebühren zahlen. Viele Familien, die Anspruch hätten, beantragen ihn nie.
Wer bekommt Kinderzuschlag?
- Du bekommst Kindergeld für ein unverheiratetes Kind unter 25, das bei dir lebt
- Mindesteinkommen der Eltern zusammen (brutto): 900 €/Monat bei Paaren, 600 €/Monat bei Alleinerziehenden (Durchschnitt der letzten 6 Monate)
- Euer Einkommen reicht für die Eltern, aber nicht vollständig für die Kinder
- Kein erhebliches Vermögen (40.000 € für Antragsteller + 15.000 € je weitere Person)
- Grundsätzlich kein Anspruch auf Grundsicherung – Ausnahme: Grundsicherungsanspruch höchstens 100 €, darauf wird verzichtet
Einkommen: Mindesteinkommen 900 € (Paare) / 600 € (Alleinerziehende) brutto; Obergrenze individuell (Elternbedarf + Wohnkosten + KiZ) – KiZ-Lotse nutzen. Eltern-Erwerbseinkommen über dem Bedarf wird zu 45 % angerechnet, Kindeseinkommen (z. B. Unterhalt) zu 45 %.
Vermögen: 40.000 € für den Antragsteller + 15.000 € je weitere Person der Bedarfsgemeinschaft (z. B. 55.000 € bei 2, 70.000 € bei 3 Personen)
Wie viel gibt es?
Höchstbetrag 297 € je Kind und Monat (inkl. 25 € Sofortzuschlag), gemindert um 45 % des Kindeseinkommens und 45 % des Eltern-Erwerbseinkommens oberhalb des Elternbedarfs. Bewilligung jeweils für 6 Monate.
Beispiel: Alleinerziehende mit 2 Kindern, 1.500 € brutto: oft mehrere hundert Euro KiZ im Monat plus Wohngeld – genaue Berechnung im KiZ-Lotsen.
Werte: seit 01.01.2025, unverändert 2026
So beantragst du Kinderzuschlag
Zuständig: Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (online oder Papier)
Frist: Ab Antragsmonat – NICHT rückwirkend. Sofort beantragen; nach 6 Monaten Folgeantrag stellen.
Rückwirkend: nein (Bewilligung beginnt im Antragsmonat)
Das brauchst du:
- Einkommensnachweise der letzten 6 Monate
- Mietvertrag/Nebenkosten bzw. Wohnkosten
- Nachweise über Unterhalt/Unterhaltsvorschuss
- Kontoauszüge/Vermögen
- Wohngeldbescheid falls vorhanden
Dauer: einige Wochen
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Familienkasse – gebührenfreie Beratung 0800 4555530
- Sozialberatung von Caritas, Diakonie, AWO, VdK
- Verbraucherzentrale
Kombinieren
Nicht zusammen mit: Grundsicherungsgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt
Gut kombinierbar mit: Kindergeld, Wohngeld, Unterhaltsvorschuss, Elterngeld
Im Höchstbetrag ist der Kindersofortzuschlag von 25 € enthalten. KiZ wird oft mit Wohngeld kombiniert. Unterhalt/Unterhaltsvorschuss mindern den KiZ zu 45 %.
Was sich ändert
Keine beschlossene Betragsänderung für 2027 gefunden (KiZ-Höchstbetrag wird alle 2 Jahre über den Existenzminimumbericht angepasst – prüfen nach Verabschiedung Einkommensteuerreformgesetz 2027). Die Kindergrundsicherung ist nicht gekommen.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir