BundLaufende Zahlung

Wohngeld (Mietzuschuss)

Ein monatlicher Zuschuss zur Miete für Haushalte mit kleinem Einkommen, die kein Bürgergeld/Grundsicherung bekommen.

Allgemeine Höchstwerte – was du persönlich bekommst, zeigt der Check
726 €max. pro Monat
8.712 €max. pro Jahr
Kurz gesagt

Wohngeld: Ein monatlicher Zuschuss zur Miete für Haushalte mit kleinem Einkommen, die kein Bürgergeld/Grundsicherung bekommen.

Höhe
bis 726 € im Monat
Art
Laufende Zahlung
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Wohngeldstelle deiner Stadt/Gemeinde (in kleinen Gemeinden: Kreisverwaltung)
Frist
Keine Frist, aber Zahlung erst ab dem Monat der Antragstellung. Bewilligung meist für 12 (bis 24) Monate, Weiterleistungsantrag ca. 2 Monate vor Ablauf stellen.
Rückwirkend
Nein – nur ab Antragsmonat (formloser Antrag sichert den Monat).
Status
aktiv seit 1965
Stand
02.11.2026 · Doppelt geprüft
Oft vergessen.Viele Haushalte mit Anspruch stellen keinen Antrag. Die Bundesregierung lässt die Gründe gerade vom BBSR untersuchen – häufig: Unwissen und Scham. Quelle
Keine Sorge.Viele denken, Wohngeld sei nur für ganz wenig Einkommen – oft haben aber auch Rentner, Familien und Teilzeitkräfte Anspruch. Der Antrag ist etwas Papierarbeit, die Wohngeldstelle und Sozialberatungen helfen kostenlos. Stell ihn lieber früh: Wohngeld gibt es erst ab dem Antragsmonat.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

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  2. 2
    Einreichen: Online

    Online geht's am schnellsten (Login z. B. mit BundID); auf Papier müssen alle volljährigen Haushaltsmitglieder unterschreiben – ein eingescanntes Formular per einfacher E-Mail reicht oft nicht. Per Post am besten mit Einschreiben oder gegen Eingangsbestätigung.

    Wohngeld gibt es ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Ein formloser schriftlicher Antrag bei der Wohngeldstelle sichert diesen Monat (§ 16 SGB I); das Formular reichst du dann nach.

  3. 3
    Unsere Vorlage nutzen

    Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.

    Formloser Antrag (sichert den Monat) · Word ↓

Worum geht’s?

Wohngeld hilft, wenn das Einkommen zwar zum Leben reicht, die Miete aber zu sehr drückt. Wie viel du bekommst, hängt von drei Dingen ab: wie viele Personen im Haushalt leben, wie hoch euer Einkommen ist und wie hoch die Miete ist – gedeckelt durch einen Höchstbetrag je nach Mietenstufe deines Wohnorts (I bis VII). Heizkosten und eine Klimakomponente sind seit 2023 dauerhaft eingerechnet.

Wer bekommt Wohngeld?

  • Du wohnst zur Miete (auch Untermiete, WG-Zimmer, Heimbewohner) und trägst die Miete selbst.
  • Euer Einkommen liegt über dem Bürgergeld-/Grundsicherungsniveau, aber unter der Wohngeld-Grenze (abhängig von Haushaltsgröße, Miete, Mietenstufe).
  • Du bekommst keine Leistung, die die Wohnkosten schon abdeckt (Bürgergeld/Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter; in der Regel auch nicht bei BAföG/BAB-Anspruch).
  • Kein erhebliches Vermögen (Orientierung Verwaltungsvorschrift: 60.000 € für das erste und 30.000 € für jedes weitere Haushaltsmitglied – unverbindlich, nicht doppelt geprüft).

Einkommen: Keine feste Grenze – ergibt sich aus der Wohngeldformel (§ 19 WoGG) aus Haushaltsgröße, Miete und Gesamteinkommen (Brutto minus pauschal 10/20/30 % und Werbungskosten). Grob: Single bis ca. 1.500–1.900 € brutto/Monat, Familie mit 2 Kindern bis ca. 3.500–4.000 € brutto/Monat (Orientierung, abhängig von Miete und Mietenstufe).

Vermögen: Kein Wohngeld bei 'erheblichem Vermögen' (§ 21 WoGG); Verwaltungspraxis: 60.000 € + 30.000 € je weiteres Haushaltsmitglied (nicht doppelt verifiziert).

Wie viel gibt es?

Wohngeld = 1,15 × (M − (a + b·M + c·Y)·Y), M = berücksichtigte Bruttokaltmiete bis zum Höchstbetrag (§ 12 WoGG, nach Mietenstufe I–VII und Haushaltsgröße) zuzüglich Heizkosten-Entlastung (CO2-Komponente + dauerhafte Heizkostenkomponente) und Klimakomponente; Y = monatliches Gesamteinkommen (Jahresbrutto minus pauschal 10/20/30 % je nach Steuer/KV/RV-Abzügen, minus Werbungskosten, minus Freibeträge); a, b, c aus Anlage 2 WoGG. Die max-Werte sind theoretische Obergrenzen (Mietenstufe VII, Miete mindestens auf Höchstbetrag, Mindesteinkommen nach Anlage 3) – eigene Berechnung nach Gesetzesformel, ohne Gewähr. Realistisch liegen die Beträge deutlich darunter.

Beispiel: Single, Mietenstufe IV, Bruttokaltmiete 600 €, Gesamteinkommen (nach Pauschalabzügen) 800 €/Monat: rund 390 € Wohngeld (eigene Formelrechnung, Orientierung).

Werte: ab 01.01.2025 (Fortschreibung +ca. 15 %), unverändert 2026

So beantragst du Wohngeld

Zuständig: Wohngeldstelle deiner Stadt/Gemeinde (in kleinen Gemeinden: Kreisverwaltung)

Frist: Keine Frist, aber Zahlung erst ab dem Monat der Antragstellung. Bewilligung meist für 12 (bis 24) Monate, Weiterleistungsantrag ca. 2 Monate vor Ablauf stellen.

Rückwirkend: Nein – nur ab Antragsmonat (formloser Antrag sichert den Monat).

Das brauchst du:

  • Antragsformular (Mietzuschuss)
  • Mietvertrag und Mietbescheinigung vom Vermieter
  • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder (Lohnabrechnungen, Rentenbescheid, Elterngeld etc.)
  • Kontoauszüge/Vermögensangaben
  • Personalausweis/Aufenthaltstitel
  • ggf. Schwerbehindertenausweis, Pflegegradbescheid

Dauer: meist 4–12 Wochen (stark je Kommune)

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Wohngeldstelle (Beratungspflicht)
  • Wohngeldrechner des BMWSB: https://www.bmwsb.bund.de/DE/wohnen/wohngeld/wohngeldrechner/wohngeldrechner-2025_node.html
  • Sozialberatung von Caritas, Diakonie, AWO, VdK, SoVD
  • Mieterverein (Mitgliedsbeitrag)
  • Verbraucherzentrale

Kombinieren

Nicht zusammen mit: Grundsicherungsgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld als Lastenzuschuss, BAföG für Studierende, Berufsausbildungsbeihilfe

Gut kombinierbar mit: Kinderzuschlag, Kindergeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Wohnberechtigungsschein NRW, Wohnberechtigungsschein

Wohngeld + Kinderzuschlag sind oft zusammen günstiger als Bürgergeld (Vorrangprüfung). Wohngeld öffnet Bildung & Teilhabe; Rundfunkbefreiung nur in Härtefällen bzw. wenn Einkommen knapp über Bedarf – im Bereich Grundsicherung prüfen. Bei Bürgergeld-Bezug kein Wohngeld. Wer dem Grunde nach BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe bekommen kann, ist grundsätzlich vom Wohngeld ausgeschlossen (§ 20 Abs. 2 WoGG).

Was sich ändert

GEPLANT, NICHT BESCHLOSSEN (Stand 02.11.2026): 'Gesetz zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes' (BT-Drs. 21/8284, Kabinett 06.07.2026, Bundesrat-Stellungnahme 25.09.2026) – ab 01.01.2027: Aussetzung der regulären Fortschreibung 2027, Halbierung der dauerhaften Heizkostenkomponente (1 Person 96 → 48 €), Formelparameter c +58 % (Einkommen wird stärker angerechnet), Einkommensermittlung mit Pauschalen nach § 9a EStG, Zahlung nur noch aufs Konto. Laufende Bescheide gelten bis Ende des Bewilligungszeitraums.

Quellen

§ 12 WoGG – Höchstbeträge, Heizkostenentlastung, KlimakomponenteHeizkosten-Entlastung und Klimakomponente je Haushaltsgröße · abgerufen 02.11.2026§ 19 WoGG – WohngeldformelBerechnungsformel · abgerufen 02.11.2026Anlage 2 WoGG – Werte a, b, cFormelparameter · abgerufen 02.11.2026Anlage 3 WoGG – Rechenschritte/MindestwerteMindestwerte M und Y · abgerufen 02.11.2026MHKBD NRW – Höchstbeträge 2025Höchstbeträge Miete je Mietenstufe ab 01.01.2025 · abgerufen 02.11.2026smart-rechner.de – Höchstbeträge WohngeldHöchstbeträge inkl. Heizkosten/Klima; 2026 = 2025 · abgerufen 02.11.2026Familienportal – WohngeldAntrag, nicht rückwirkend, Ausschluss bei Bürgergeld/BAföG/BAB · abgerufen 02.11.2026Deutscher Bundestag, hib 768/2026 – Gesetzentwurf WohngeldReformentwurf 2027 (Drs. 21/8284), noch nicht beschlossen · abgerufen 02.11.2026gegen-hartz.de – Wohngeld 2027: drei geplante Änderungen (27.09.2026)Kabinett 06.07.2026, Heizkostenkomponente 96→48 €, c +58 % · abgerufen 02.11.2026Cash. – Wohngeld 2027 (28.07.2026)Aussetzung Fortschreibung 2027, Bestandsschutz Bescheide · abgerufen 02.11.2026NWB Experten-Blog – Kabinett beschließt Anhebung ab 1.1.2025Erhöhung zum 01.01.2025 · abgerufen 02.11.2026Anlage 1 WoGG (Höchstbeträge)Höchstbeträge Miete nach Haushaltsgröße und Mietenstufe · abgerufen 02.11.2026Antrag & Formulare (Recherche 03.11.2026)Formular / Antragsweg · abgerufen 03.11.2026Antrag & Formulare (Recherche 03.11.2026)Formular / Antragsweg · abgerufen 03.11.2026Antrag & Formulare (Recherche 03.11.2026)Formular / Antragsweg · abgerufen 03.11.2026

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Wohngeld

Wie viel Wohngeld gibt es 2026?
Bis 726 € im Monat. Wohngeld = 1,15 × (M − (a + b·M + c·Y)·Y), M = berücksichtigte Bruttokaltmiete bis zum Höchstbetrag (§ 12 WoGG, nach Mietenstufe I–VII und Haushaltsgröße) zuzüglich Heizkosten-Entlastung (CO2-Komponente + dauerhafte Heizkostenkomponente) und Klimakomponente; Y = monatliches Gesamteinkommen (Jahresbrutto minus pauschal 10/20/30 % je nach Steuer/KV/RV-Abzügen, minus Werbungskosten, minus Freibeträge); a, b, c aus Anlage 2 WoGG. Die max-Werte sind theoretische Obergrenzen (Mietenstufe VII, Miete mindestens auf Höchstbetrag, Mindesteinkommen nach Anlage 3) – eigene Berechnung nach Gesetzesformel, ohne Gewähr. Realistisch liegen die Beträge deutlich darunter.
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Du wohnst zur Miete (auch Untermiete, WG-Zimmer, Heimbewohner) und trägst die Miete selbst. Euer Einkommen liegt über dem Bürgergeld-/Grundsicherungsniveau, aber unter der Wohngeld-Grenze (abhängig von Haushaltsgröße, Miete, Mietenstufe). Du bekommst keine Leistung, die die Wohnkosten schon abdeckt (Bürgergeld/Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter; in der Regel auch nicht bei BAföG/BAB-Anspruch). Kein erhebliches Vermögen (Orientierung Verwaltungsvorschrift: 60.000 € für das erste und 30.000 € für jedes weitere Haushaltsmitglied – unverbindlich, nicht doppelt geprüft).
Wo beantrage ich Wohngeld?
Wohngeldstelle deiner Stadt/Gemeinde (in kleinen Gemeinden: Kreisverwaltung). Online-Antrag: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGEMIZUEA
Gibt es Wohngeld auch rückwirkend?
Nein – nur ab Antragsmonat (formloser Antrag sichert den Monat).
Kann ich Wohngeld mit anderen Leistungen kombinieren?
Nicht gleichzeitig mit: Grundsicherungsgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld als Lastenzuschuss, BAföG für Studierende, Berufsausbildungsbeihilfe. Kombinierbar mit: Kinderzuschlag, Kindergeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Wohnberechtigungsschein NRW, Wohnberechtigungsschein.

Passt oft dazu