Hilfe für hochgradig Sehbehinderte NRW: Hochgradig sehbehinderte Menschen ab 16 Jahren in NRW bekommen 77 € im Monat.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Online beantragen oder Formular holenOnlineOnline-Antrag Blindengeld / Hilfe für hochgradig Sehbehinderte (Westfalen-Lippe)FormularseiteLWL-Serviceportal: Blindengeld / Leistung für hochgradig SehbehinderteOnline-FormularAntrag Blindengeld/Sehbehindertenhilfe nach GHBG (Rheinland, Online-Formular) Stand 24.11.2021Online-FormularAugenfachärztliche Bescheinigung zum Antrag (Rheinland, Online-Formular) Stand 29.08.2010
Je nach Stadt oder Kasse unterschiedlich – der Link führt zur Übersicht.
- 2Einreichen: Online
Gleicher Antrag wie beim Blindengeld (kombiniertes Formular): Westfalen-Lippe online beim LWL, Rheinland beim LVR; augenärztliche Bescheinigung beilegen.
Leistung frühestens ab Antragsmonat – formloses Schreiben sichert den Monat.
- 3Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Begleitschreiben zum Antrag · Word ↓
Worum geht’s?
Wer nicht blind, aber hochgradig sehbehindert ist (Sehschärfe max. 1/20 oder gleichwertig, Fachwissen), erhält ab 16 Jahren eine pauschale Landeshilfe von 77 € monatlich, unabhängig vom Einkommen.
Wer bekommt Hilfe für hochgradig Sehbehinderte NRW?
- Hochgradige Sehbehinderung
- ab 16 Jahren
- Wohnsitz NRW
Wie viel gibt es?
77 €/Monat.
Werte: ab 01.01.2026
So beantragst du Hilfe für hochgradig Sehbehinderte NRW
Zuständig: LWL bzw. LVR
Frist: ab Antragsmonat
Das brauchst du:
- Antrag
- Augenärztliches Gutachten
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- EUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (kostenlos)
- Sozialverbände VdK/SoVD
- Behindertenbeauftragte der Stadt/des Kreises
Kombinieren
Nicht zusammen mit: Blindengeld NRW
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir