SozialversicherungLaufende Zahlung

Krankengeld

Bist du länger als 6 Wochen krankgeschrieben, zahlt die Krankenkasse 70 % deines Bruttolohns (max. 90 % netto) – bis 135,63 € pro Tag.

Allgemeine Höchstwerte – was du persönlich bekommst, zeigt der Check
4.068,90 €max. pro Monat
Kurz gesagt

Krankengeld: Bist du länger als 6 Wochen krankgeschrieben, zahlt die Krankenkasse 70 % deines Bruttolohns (max. 90 % netto) – bis 135,63 € pro Tag.

Höhe
bis 4.068,90 € im Monat
Art
Laufende Zahlung
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Krankenkasse – automatisch über eAU
Frist
AU lückenlos, spätestens am nächsten Werktag nach Ende verlängern
Status
aktiv
Stand
02.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Die Krankenkasse meldet sich meist von selbst; die AU kommt elektronisch vom Arzt. Bei Problemen hilft die unabhängige Patientenberatung.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

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    Formular holen

    Je nach Stadt oder Kasse unterschiedlich – der Link führt zur Übersicht.

  2. 2
    Einreichen: Kommt automatisch

    Meist kein Antrag nötig: Arzt übermittelt die AU elektronisch, der Arbeitgeber die Entgeltbescheinigung; ggf. schickt dir die Kasse einen Fragebogen. Wichtig: AU lückenlos spätestens am nächsten Werktag nach Ablauf verlängern lassen.

    Krankengeld ist formfrei; ein formloses Schreiben genügt, falls die Kasse nicht von selbst tätig wird.

Worum geht’s?

Nach der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (6 Wochen) zahlt die Kasse Krankengeld: 70 % des Bruttos, max. 90 % des Nettos, höchstens 135,63 € pro Kalendertag (2026). Davon gehen noch Sozialversicherungsbeiträge ab. Dauer max. 78 Wochen in 3 Jahren für dieselbe Krankheit. Wichtig: Krankschreibung lückenlos verlängern!

Wer bekommt Krankengeld?

  • Gesetzlich versichert mit Anspruch auf Krankengeld (Beschäftigte, ALG-I-Bezieher; Selbstständige mit Wahlerklärung)
  • Arbeitsunfähig, ärztlich festgestellt

Wie viel gibt es?

70 % Regelentgelt, max. 90 % netto; Höchstkrankengeld 2026 135,63 €/Tag (70 % von 193,75 €), Monat = 30 Tage → max. 4.068,90 €/Monat brutto.

Werte: 2026

So beantragst du Krankengeld

Zuständig: Krankenkasse – automatisch über eAU

Frist: AU lückenlos, spätestens am nächsten Werktag nach Ende verlängern

Das brauchst du:

  • eAU (elektronisch)
  • Entgeltbescheinigung Arbeitgeber

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Krankenkasse (Beratung kostenlos)
  • Unabhängige Patientenberatung / Verbraucherzentrale NRW
  • Sozialverbände VdK/SoVD

Kombinieren

Nicht zusammen mit: Arbeitslosengeld, Erwerbsminderungsrente, Übergangsgeld während Reha oder beruflicher Reha

Was sich ändert

Höchstbetrag steigt 2027 mit der BBG KV. BESCHLOSSEN (BGBl. 2026 I Nr. 228): ab 01.01.2027 beträgt das Krankengeld nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses während der AU nur noch 60 % (mit Kind 67 %) des Nettoentgelts (§ 47 Abs. 2a SGB V n.F.); teilweises Krankengeld bei Teil-AU ab 01.01.2028.

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Krankengeld

Wie viel Krankengeld gibt es 2026?
Bis 4.068,90 € im Monat. 70 % Regelentgelt, max. 90 % netto; Höchstkrankengeld 2026 135,63 €/Tag (70 % von 193,75 €), Monat = 30 Tage → max. 4.068,90 €/Monat brutto.
Wer hat Anspruch auf Krankengeld?
Gesetzlich versichert mit Anspruch auf Krankengeld (Beschäftigte, ALG-I-Bezieher; Selbstständige mit Wahlerklärung). Arbeitsunfähig, ärztlich festgestellt.
Wo beantrage ich Krankengeld?
Krankenkasse – automatisch über eAU.
Kann ich Krankengeld mit anderen Leistungen kombinieren?
Nicht gleichzeitig mit: Arbeitslosengeld, Erwerbsminderungsrente, Übergangsgeld während Reha oder beruflicher Reha.

Passt oft dazu