Pflegesachleistungen: Die Pflegekasse bezahlt einen Pflegedienst zu Hause mit bis zu 796 € bis 2.299 € im Monat.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Formular holenFormularseiteBMG: PflegesachleistungenFormularseiteListe aller gesetzlichen Kranken-/Pflegekassen (Kontakt zur eigenen Kasse finden)
Je nach Stadt oder Kasse unterschiedlich – der Link führt zur Übersicht.
- 2Einreichen: Online
Pflegesachleistung im Pflegeantrag ankreuzen und einen zugelassenen Pflegedienst beauftragen – der rechnet direkt mit der Kasse ab. Kombination mit Pflegegeld möglich.
Pflegeleistungen gibt es ab Antragstellung (§ 33 SGB XI) – ein formloser Antrag per Telefon, Mail oder Brief sichert den Monat; das Kassenformular reichst du nach.
- 3Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Antrag / Anfrage an die Stelle · Word ↓
Worum geht’s?
Kommt ein zugelassener ambulanter Pflegedienst ins Haus, rechnet er direkt mit der Pflegekasse ab – bis zum Höchstbetrag deines Pflegegrads. Nutzt du den Betrag nicht voll, gibt es anteilig Pflegegeld (Kombinationsleistung). Bis zu 40 % des Sachleistungsbetrags können auch für Alltagshilfen umgewidmet werden.
Wer bekommt Pflegesachleistungen?
- Pflegegrad 2 bis 5
- Zugelassener ambulanter Pflegedienst
Wie viel gibt es?
Höchstbetrag nach Pflegegrad, direkte Abrechnung.
Werte: ab 01.01.2026
So beantragst du Pflegesachleistungen
Zuständig: Pflegekasse; Vertrag mit Pflegedienst
Frist: ab Antragsmonat
Das brauchst du:
- Antrag bei der Pflegekasse (formlos/telefonisch möglich)
- Pflegegrad-Bescheid
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Pflegestützpunkt bzw. kommunale Pflegeberatung (kostenlos)
- Pflegeberatung der Pflegekasse (kostenlos, Anspruch nach § 7a SGB XI)
- Sozialverbände VdK/SoVD (Widerspruch gegen Pflegegrad)
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Pflegegeld, Entlastungsbetrag 131 €, Tages- und Nachtpflege
Kombinationsleistung: z. B. 60 % Sachleistung genutzt → 40 % des Pflegegeldes. Umwidmung bis 40 % für Angebote zur Unterstützung im Alltag (aus Fachwissen).
Was sich ändert
Geplant, nicht beschlossen: Pflegeneuordnungsgesetz (Kabinett 30.09.2026, BT-Drs. 21/8869, 1. Lesung Bundestag KW 45/2026), Start laut Quellen 01.01.2027 bzw. 01.07.2027.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir