Befreiung vom Rundfunkbeitrag: Wer Grundsicherung, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, BAföG/BAB (nicht bei den Eltern wohnend) oder Hilfe zur Pflege bekommt, muss den Rundfunkbeitrag (18,36 €/Monat) nicht zahlen – bis zu 3 Jahre rückwirkend.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Online beantragen oder Formular holen
- 2Einreichen: Online
Online-Formular ausfüllen und eine Kopie deines Leistungsbescheids (z. B. Grundsicherungsgeld, Grundsicherung im Alter) bzw. die Bescheinigung der Behörde hochladen; die Befreiung gilt rückwirkend nur ab Bescheidbeginn, wenn du innerhalb von 2 Monaten nach Bescheiderstellung beantragst. Denk nach jedem neuen Bewilligungszeitraum an den Folgeantrag.
- 3Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Begleitschreiben zum Antrag · Word ↓
Worum geht’s?
Die Befreiung kommt nicht automatisch: Du stellst einen Antrag beim Beitragsservice und schickst den Leistungsbescheid mit. Sie gilt für die ganze Wohnung (Partner, Kinder bis 25). Härtefall: Liegt dein Einkommen weniger als 18,36 € über der Grenze einer Sozialleistung, kannst du trotzdem befreit werden (Ablehnungsbescheid beilegen). Wohngeld allein berechtigt nicht.
Wer bekommt Befreiung vom Rundfunkbeitrag?
- Bezug von Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter/EM, AsylbLG, Hilfe zur Pflege/Pflegegeld nach Landesrecht oder Sozialrecht, BAföG/BAB/Ausbildungsgeld (nicht bei den Eltern wohnend), Blindenhilfe, Taubblindheit
- Oder Härtefall: Einkommen übersteigt Bedarfsgrenze um weniger als 18,36 €
Einkommen: Über Bezug der Sozialleistung; Härtefall bei Überschreitung < 18,36 €.
Wie viel gibt es?
Wegfall des Beitrags von 18,36 €/Monat (220,32 €/Jahr); rückwirkend bis 3 Jahre = max. 660,96 € Erstattung/Ersparnis.
Beispiel: Student mit BAföG, eigene Wohnung: spart 220,32 € im Jahr.
Werte: Beitrag 18,36 €/Monat seit 01.04.2021, 2026 unverändert
So beantragst du Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Zuständig: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Frist: Jederzeit; Beginn mit Gültigkeit des Leistungsbescheids.
Rückwirkend: Bis zu 3 Jahre ab Antragsdatum.
Das brauchst du:
- Kopie des aktuellen Leistungsbescheids (oder Bescheinigung der Behörde)
- Beitragsnummer (falls vorhanden)
Dauer: wenige Wochen
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Sozialberatung
- Verbraucherzentrale
- Jobcenter/Sozialamt stellen Bescheinigung aus
Kombinieren
Nicht zusammen mit: Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
Gut kombinierbar mit: Grundsicherungsgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, BAföG für Studierende, Berufsausbildungsbeihilfe
Befreiungsbescheid ist Nachweis für den Telekom-Sozialtarif.
Was sich ändert
Beitragshöhe ab 2027 offen: KEF empfiehlt im 25. Bericht (Feb. 2026) 18,64 € ab 01.01.2027 – von den Ländern (Stand 02.11.2026) nicht beschlossen; BVerfG-Verfahren „Rundfunkfinanzierung II“ (mündl. Verhandlung 23.06.2026), Entscheidung bis 02.11.2026 nicht gefunden.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir