Altersrente: Zur Altersrente – auch zur vorgezogenen – darfst du seit 2023 so viel dazuverdienen, wie du willst.
Wir haben es für dich rausgesucht.
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Für den Hinzuverdienst brauchst du keinen Antrag – die Grenzen bei Altersrenten sind weggefallen. Die Altersrente selbst beantragst du mit R0100 (siehe Altersrente).
Worum geht’s?
Seit 2023 gibt es bei Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr, auch nicht bei vorzeitigen Altersrenten. Deine Rente wird also nicht gekürzt, wenn du arbeitest. Wer als Rentner weiter Beiträge zahlt, erhöht seine Rente. Achtung: Bei Erwerbsminderungs- und Witwenrenten gelten weiterhin Grenzen.
Wer bekommt Altersrente?
- Bezug einer Altersrente (regulär oder vorgezogen)
Wie viel gibt es?
Keine Kürzung der Altersrente durch Hinzuverdienst.
Werte: ab 01.01.2026
So beantragst du Altersrente
Zuständig: kein Antrag
Frist: entfällt
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Kostenlose Rentenberatung der Deutschen Rentenversicherung (Auskunfts- und Beratungsstellen, Servicetelefon 0800 1000 4800)
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Aktivrente
Bei Erwerbsminderungsrente siehe erwerbsminderungsrente, bei Witwenrente siehe witwen_witwerrente.
Quellen
Prüfstatus: Amtlich belegt · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir