Arbeitnehmer-Sparzulage: Legst du vermögenswirksame Leistungen an und verdienst nicht zu viel, legt der Staat bis zu 122,30 € im Jahr obendrauf (20 % auf Fondssparen, 9 % auf Bausparen).
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Formular holenOnlineEinkommensteuererklärung ESt 1 A inkl. aller Anlagen (ELSTER, Mein ELSTER)FormularseiteEinkommensteuererklärung (Hauptvordruck ESt 1 A mit Abschnitt „Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage“) im Formular-Management-SystemFormularseiteInfoseite Arbeitnehmer-Sparzulage (Finanzverwaltung NRW)
- 2Einreichen: Mit der Steuererklärung
Kreuze in der Einkommensteuererklärung (ESt 1 A) den „Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage“ an – das geht auch, wenn du sonst keine Erklärung abgeben müsstest. Frist: 4 Jahre nach dem Sparjahr (für 2022 also bis 31.12.2026); vorher dem VL-Anbieter deine Steuer-ID geben (Einwilligung in die Datenübermittlung).
Worum geht’s?
Für VL in Aktienfonds/Beteiligungen gibt es 20 % Zulage auf bis zu 400 € im Jahr (= 80 €), für Bausparen oder Wohnungsbau-Tilgung 9 % auf bis zu 470 € (= 42,30 €). Beides kann kombiniert werden. Seit 2024 gelten höhere Einkommensgrenzen: 40.000 € zu versteuerndes Einkommen (Paare 80.000 €) – das entspricht oft einem Bruttolohn von deutlich über 45.000 €.
Wer bekommt Arbeitnehmer-Sparzulage?
- Vermögenswirksame Leistungen werden angelegt (Arbeitgeber zahlt oder du lässt Teile deines Lohns umwandeln).
- Zu versteuerndes Einkommen im Sparjahr max. 40.000 € (zusammenveranlagt 80.000 €).
- Einwilligung zur Datenübermittlung beim Anbieter (mit Steuer-ID).
- 7 Jahre Sperrfrist einhalten, sonst entfällt die Zulage.
Einkommen: zvE max. 40.000 € (Einzel) / 80.000 € (Zusammenveranlagung); seit 2024
Wie viel gibt es?
20 % auf max. 400 € (Beteiligungen/Fonds) = 80 € + 9 % auf max. 470 € (Bausparen/Wohnungsbau) = 42,30 € → max. 122,30 €/Jahr je Arbeitnehmer. Auszahlung erst nach Ablauf der Sperrfrist (i. d. R. 7 Jahre) bzw. bei Zuteilung.
Beispiel: 40 €/Monat VL in ETF-Sparplan (480 €/Jahr) → 80 € Zulage pro Jahr, über 6 Einzahlungsjahre 480 €.
Werte: seit 01.01.2024, gilt 2026
So beantragst du Arbeitnehmer-Sparzulage
Zuständig: Finanzamt – mit der Einkommensteuererklärung (Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage)
Frist: Bis Ende des 4. Jahres nach dem Sparjahr (Sparjahr 2024 → 31.12.2028), nicht verlängerbar
Rückwirkend: 4 Jahre
Das brauchst du:
- Einwilligung Datenübermittlung beim Anbieter
- Steuer-ID
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- ELSTER
- Personalabteilung
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Vermögenswirksame Leistungen, Wohnungsbauprämie
Nicht zusätzlich Wohnungsbauprämie auf dieselben VL-Beträge. Die Zulage zählt nicht als Einkommen (nicht steuer-/SV-pflichtig). Ist der Haushalt kein Paar, gilt 40.000 € – Engine muss Grenze nach ist_paar unterscheiden.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir