Steuerfreie Mitarbeiterkapitalbeteiligung: Bekommst du von deinem Arbeitgeber kostenlos oder verbilligt Aktien/Anteile am Unternehmen, bleibt der Vorteil bis 2.000 € im Jahr steuer- und abgabenfrei.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Einreichen: Über den Arbeitgeber
Kein Antrag beim Finanzamt: Der Arbeitgeber berücksichtigt bis 2.000 € im Jahr steuerfrei in der Lohnabrechnung (§ 3 Nr. 39 EStG), wenn er allen Beschäftigten eine Beteiligung anbietet. Frag in der Personalabteilung nach, ob es ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm gibt.
- 2Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Anfrage an den Arbeitgeber · Word ↓
Worum geht’s?
Viele Unternehmen bieten Mitarbeiteraktien oder Genussrechte an. Der Preisvorteil ist bis 2.000 € pro Jahr steuerfrei, wenn das Angebot allen Beschäftigten offensteht, die mindestens ein Jahr dabei sind. Das ist bares Geld, das sonst als Lohn versteuert würde.
Wer bekommt Steuerfreie Mitarbeiterkapitalbeteiligung?
- Arbeitgeber bietet Beteiligung am eigenen Unternehmen/Konzern an.
- Angebot steht allen offen, die mindestens 1 Jahr beschäftigt sind.
Wie viel gibt es?
Steuerfreier Vorteil max. 2.000 €/Jahr; Ersparnis bei 30 % Grenzsteuersatz = 600 € (zzgl. ersparte Sozialabgaben, nicht eingerechnet).
Beispiel: Mitarbeiteraktien im Wert von 3.000 € für 1.000 € → Vorteil 2.000 € komplett steuerfrei.
Werte: seit 01.01.2024 (Zukunftsfinanzierungsgesetz), gilt 2026
So beantragst du Steuerfreie Mitarbeiterkapitalbeteiligung
Zuständig: Arbeitgeber
Frist: Nach Angebot des Arbeitgebers
Rückwirkend: Nein
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Personalabteilung/Betriebsrat
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Vermögenswirksame Leistungen, Arbeitnehmer-Sparzulage
Nur wenn der Arbeitgeber ein solches Programm hat – kein Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber.
Quellen
Prüfstatus: Amtlich belegt · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir