Vermögenswirksame Leistungen: Viele Arbeitgeber zahlen dir bis zu 40 € im Monat zusätzlich, wenn du einen VL-Vertrag (Fondssparplan, Bausparvertrag) abschließt. Das ist geschenktes Geld.
Wir haben es für dich rausgesucht.
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- 2Einreichen: Über den Arbeitgeber
Erst VL-Vertrag beim Anbieter (Bausparkasse, Fondsgesellschaft) abschließen, dann den Vertragsnachweis mit schriftlichem Antrag an die Personalabteilung geben – VL fließen erst ab Vorlage, nicht rückwirkend. Ob und wie viel der Arbeitgeber zuschießt, regeln Tarif- oder Arbeitsvertrag; Steuer-ID beim Anbieter für die Sparzulage hinterlegen.
- 3Unsere Vorlage nutzen
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Anfrage an den Arbeitgeber · Word ↓
Worum geht’s?
VL sind ein Zuschuss des Arbeitgebers zum Sparen, meist durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag geregelt (häufig 6,65 € bis 40 €/Monat). Du schließt einen VL-Vertrag ab, gibst ihn beim Arbeitgeber ab – der überweist direkt. Bei niedrigem Einkommen gibt's zusätzlich die Arbeitnehmer-Sparzulage vom Staat. Auch Azubis und Teilzeitkräfte haben oft Anspruch.
Wer bekommt Vermögenswirksame Leistungen?
- Angestellt (auch Azubi, Teilzeit, Beamte) und Arbeitgeber zahlt VL (Tarif-/Arbeitsvertrag).
- VL-Vertrag bei Bank/Fondsgesellschaft/Bausparkasse.
- Sperrfrist 7 Jahre (Fonds/Bausparen).
Wie viel gibt es?
Höhe nach Tarif-/Arbeitsvertrag; meist 6–40 €/Monat (Verbraucherzentrale NRW), keine gesetzliche Obergrenze im 5. VermBG. 40 €/Monat = dokumentierte Modell-Obergrenze für die Gesamtrechnung. Brutto, d. h. steuer- und SV-pflichtig.
Beispiel: Arbeitgeber zahlt 26,59 €/Monat in einen ETF-Sparplan → 319 €/Jahr.
Werte: 2026
So beantragst du Vermögenswirksame Leistungen
Zuständig: Arbeitgeber (Personalabteilung) + Anbieter des VL-Vertrags
Frist: Keine; VL fließen erst ab Vorlage des Vertrags beim Arbeitgeber (nicht rückwirkend)
Rückwirkend: Nein
Das brauchst du:
- VL-Vertrag/Bescheinigung des Anbieters für den Arbeitgeber
Dauer: 1 Monat
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Personalabteilung/Betriebsrat
- Gewerkschaft (für Mitglieder)
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Arbeitnehmer-Sparzulage, Wohnungsbauprämie
VL sind lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn. Dieselben VL-Beträge bekommen nicht zusätzlich Wohnungsbauprämie (nur eigene Zusatzeinzahlungen). Kein gesetzlicher Anspruch ohne Tarif-/Arbeitsvertrag.
Quellen
Prüfstatus: Amtlich belegt · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir