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Vermögenswirksame Leistungen (VL) vom Arbeitgeber

Viele Arbeitgeber zahlen dir bis zu 40 € im Monat zusätzlich, wenn du einen VL-Vertrag (Fondssparplan, Bausparvertrag) abschließt. Das ist geschenktes Geld.

Allgemeine Höchstwerte – was du persönlich bekommst, zeigt der Check
40 €max. pro Monat
480 €max. pro Jahr
Kurz gesagt

Vermögenswirksame Leistungen: Viele Arbeitgeber zahlen dir bis zu 40 € im Monat zusätzlich, wenn du einen VL-Vertrag (Fondssparplan, Bausparvertrag) abschließt. Das ist geschenktes Geld.

Höhe
bis 40 € im Monat
Art
Info & Recht
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Arbeitgeber (Personalabteilung) + Anbieter des VL-Vertrags
Frist
Keine; VL fließen erst ab Vorlage des Vertrags beim Arbeitgeber (nicht rückwirkend)
Rückwirkend
Nein
Status
aktiv
Stand
02.11.2026 · Amtlich belegt
Keine Sorge.Einfach in der Personalabteilung fragen, ob es VL gibt – sie hilft meist auch beim Formular.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

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    Einreichen: Über den Arbeitgeber

    Erst VL-Vertrag beim Anbieter (Bausparkasse, Fondsgesellschaft) abschließen, dann den Vertragsnachweis mit schriftlichem Antrag an die Personalabteilung geben – VL fließen erst ab Vorlage, nicht rückwirkend. Ob und wie viel der Arbeitgeber zuschießt, regeln Tarif- oder Arbeitsvertrag; Steuer-ID beim Anbieter für die Sparzulage hinterlegen.

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    Unsere Vorlage nutzen

    Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.

    Anfrage an den Arbeitgeber · Word ↓

Worum geht’s?

VL sind ein Zuschuss des Arbeitgebers zum Sparen, meist durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag geregelt (häufig 6,65 € bis 40 €/Monat). Du schließt einen VL-Vertrag ab, gibst ihn beim Arbeitgeber ab – der überweist direkt. Bei niedrigem Einkommen gibt's zusätzlich die Arbeitnehmer-Sparzulage vom Staat. Auch Azubis und Teilzeitkräfte haben oft Anspruch.

Wer bekommt Vermögenswirksame Leistungen?

  • Angestellt (auch Azubi, Teilzeit, Beamte) und Arbeitgeber zahlt VL (Tarif-/Arbeitsvertrag).
  • VL-Vertrag bei Bank/Fondsgesellschaft/Bausparkasse.
  • Sperrfrist 7 Jahre (Fonds/Bausparen).

Wie viel gibt es?

Höhe nach Tarif-/Arbeitsvertrag; meist 6–40 €/Monat (Verbraucherzentrale NRW), keine gesetzliche Obergrenze im 5. VermBG. 40 €/Monat = dokumentierte Modell-Obergrenze für die Gesamtrechnung. Brutto, d. h. steuer- und SV-pflichtig.

Beispiel: Arbeitgeber zahlt 26,59 €/Monat in einen ETF-Sparplan → 319 €/Jahr.

Werte: 2026

So beantragst du Vermögenswirksame Leistungen

Zuständig: Arbeitgeber (Personalabteilung) + Anbieter des VL-Vertrags

Frist: Keine; VL fließen erst ab Vorlage des Vertrags beim Arbeitgeber (nicht rückwirkend)

Rückwirkend: Nein

Das brauchst du:

  • VL-Vertrag/Bescheinigung des Anbieters für den Arbeitgeber

Dauer: 1 Monat

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Personalabteilung/Betriebsrat
  • Gewerkschaft (für Mitglieder)

Kombinieren

Gut kombinierbar mit: Arbeitnehmer-Sparzulage, Wohnungsbauprämie

VL sind lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn. Dieselben VL-Beträge bekommen nicht zusätzlich Wohnungsbauprämie (nur eigene Zusatzeinzahlungen). Kein gesetzlicher Anspruch ohne Tarif-/Arbeitsvertrag.

Quellen

Prüfstatus: Amtlich belegt · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Vermögenswirksame Leistungen

Wie viel Vermögenswirksame Leistungen gibt es 2026?
Bis 40 € im Monat. Höhe nach Tarif-/Arbeitsvertrag; meist 6–40 €/Monat (Verbraucherzentrale NRW), keine gesetzliche Obergrenze im 5. VermBG. 40 €/Monat = dokumentierte Modell-Obergrenze für die Gesamtrechnung. Brutto, d. h. steuer- und SV-pflichtig.
Wer hat Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen?
Angestellt (auch Azubi, Teilzeit, Beamte) und Arbeitgeber zahlt VL (Tarif-/Arbeitsvertrag). VL-Vertrag bei Bank/Fondsgesellschaft/Bausparkasse. Sperrfrist 7 Jahre (Fonds/Bausparen).
Wo beantrage ich Vermögenswirksame Leistungen?
Arbeitgeber (Personalabteilung) + Anbieter des VL-Vertrags.
Gibt es Vermögenswirksame Leistungen auch rückwirkend?
Nein
Kann ich Vermögenswirksame Leistungen mit anderen Leistungen kombinieren?
Kombinierbar mit: Arbeitnehmer-Sparzulage, Wohnungsbauprämie.

Passt oft dazu