Arbeitsassistenz: Brauchst du wegen einer Schwerbehinderung regelmäßig Unterstützung bei der Arbeit (z. B. Vorlesekraft, Handreichungen, Gebärdensprachdolmetscher), zahlt das Integrationsamt die vollen Kosten der notwendigen Assistenz.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Formular holenFormularseiteIntegrationsämter – Kontakt und AnschriftenPDFBIH-Empfehlungen zur Arbeitsassistenz (§ 185 Abs. 5 SGB IX) Stand 13.11.2019, korr. 24.08.2020PDFZB-Ratgeber: Die Leistungen des Integrationsamts Stand 2022
Je nach Stadt oder Kasse unterschiedlich – der Link führt zur Übersicht.
- 2Einreichen: Per Post
Jedes Integrationsamt hat eigene Antragsvordrucke. Ein formloser Antrag reicht für den Anfang; das Amt schickt dir die Unterlagen und stellt den Bedarf mit dir fest.
Ein formloser schriftlicher Antrag beim Integrationsamt sichert den Zeitpunkt.
- 3Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Antrag auf Kostenübernahme · Word ↓
Worum geht’s?
Arbeitsassistenz ist eine persönliche Hilfe am Arbeitsplatz: Eine Assistenzkraft erledigt Handgriffe, die du wegen deiner Behinderung nicht selbst schaffst – deine eigentlichen Kernaufgaben machst du weiter selbst. Du stellst die Assistenzkraft entweder selbst an (Arbeitgebermodell) oder beauftragst einen Dienst (Dienstleistermodell). Das Integrationsamt (in manchen Ländern Inklusionsamt) bewilligt dafür ein monatliches Budget, meist für bis zu drei Jahre. Auch Selbstständige können Arbeitsassistenz bekommen. Brauchst du die Assistenz, um einen Job erst zu bekommen, zahlt in den ersten drei Jahren der Reha-Träger (z. B. Agentur für Arbeit oder Rentenversicherung), die Leistung läuft aber trotzdem über das Integrationsamt.
Wer bekommt Arbeitsassistenz?
- Du bist schwerbehindert (GdB ab 50) oder schwerbehinderten Menschen gleichgestellt.
- Du arbeitest in einem förderfähigen Beschäftigungsverhältnis mit mindestens 15 Stunden pro Woche (in Inklusionsbetrieben 12 Stunden) – angestellt, verbeamtet oder selbstständig.
- Du brauchst wegen der Behinderung regelmäßig Unterstützung, kannst die Kernaufgaben deiner Arbeit aber selbst erledigen.
- Du kannst die Assistenzkraft selbst anleiten und organisieren.
- Andere Hilfen (z. B. technische Arbeitshilfen, Unterstützung durch Kollegen) reichen nicht aus.
Wie viel gibt es?
Übernahme der vollen Kosten der als notwendig festgestellten Arbeitsassistenz als monatliches Budget. Im Arbeitgebermodell werden die Lohnkosten samt Arbeitgeberanteilen erstattet (mindestens Mindestlohn, Orientierung meist TV-L EG 3 Stufe 1); zusätzlich kann eine Aufwandspauschale von bis zu 35 € im Monat bewilligt werden. Bewilligung in der Regel für bis zu 36 Monate.
Beispiel: Ein blinder Sachbearbeiter braucht täglich eine Stunde Vorlesekraft: Das Integrationsamt zahlt ihm ein Monatsbudget, mit dem er die Vorlesekraft bezahlt.
Werte: § 185 Abs. 5 SGB IX; BIH-Empfehlung Arbeitsassistenz Stand 13.11.2019 (korr. 24.08.2020)
So beantragst du Arbeitsassistenz
Zuständig: Integrationsamt/Inklusionsamt deines Bundeslandes (bei neuem Job auch über Agentur für Arbeit oder Rentenversicherung)
Frist: Vor Beginn der Assistenz beantragen; das Integrationsamt stellt den Bedarf fest. Weiterbewilligung rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums beantragen.
Rückwirkend: nein (keine Erstattung selbst beschaffter Assistenz ohne Bedarfsfeststellung)
Das brauchst du:
- Schwerbehindertenausweis bzw. Gleichstellungsbescheid
- Arbeitsvertrag oder Nachweis der selbstständigen Tätigkeit (Wochenstunden)
- Beschreibung deiner Aufgaben und des Assistenzbedarfs
- Einverständniserklärung des Arbeitgebers zum Einsatz einer Assistenzkraft
- Angebot des Assistenzdienstes bzw. geplanter Arbeitsvertrag mit der Assistenzkraft
Dauer: einige Wochen bis Monate
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Integrationsfachdienst (IFD)
- EUTB – unabhängige Teilhabeberatung
- Schwerbehindertenvertretung im Betrieb
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: EUTB
Leistungen der Reha-Träger gehen vor; das Integrationsamt stockt sie nicht auf. Eine selbst beschaffte Assistenz ohne vorherige Bedarfsfeststellung durch das Integrationsamt wird nicht erstattet.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 03.11.2026. So prüfen wir