Betriebsrente für Geringverdiener: Verdienst du bis 2.575 € brutto im Monat, kann dein Arbeitgeber dir mind. 240 € im Jahr in eine Betriebsrente zahlen – der Staat übernimmt 30 % davon.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Einreichen: Über den Arbeitgeber
Kein Antrag von dir – dein Arbeitgeber zahlt den Beitrag ein und holt sich den Förderbetrag über die Lohnsteuer-Anmeldung zurück. Frag aktiv nach, ob er das anbietet.
- 2Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Anfrage an den Arbeitgeber · Word ↓
Worum geht’s?
Zahlt der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn mindestens 240 € im Jahr in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds ein, bekommt er 30 % (max. 288 €) über die Lohnsteuer zurück. Für dich ist das Geld geschenkt – kein Eigenanteil nötig. 2026 gilt: Monatslohn max. 2.575 € brutto. Ab 2027 steigt die Förderung (max. 360 € bei 1.200 € Beitrag) und die Einkommensgrenze wird dynamisch.
Wer bekommt Betriebsrente für Geringverdiener?
- Erstes Dienstverhältnis, Arbeitnehmer
- Laufender Arbeitslohn 2026 max. 2.575 €/Monat (30.900 €/Jahr)
- Arbeitgeber zahlt zusätzlich mind. 240 €/Jahr in Direktversicherung/Pensionskasse/-fonds
Einkommen: 2026: laufender Arbeitslohn max. 2.575 €/Monat (§ 100 Abs. 3 Nr. 3 EStG). Ab 01.01.2027: max. 3 % der (jährlichen) BBG der allg. RV pro Monat (mit BBG 2026 wären das 3.042 €; maßgeblich ist die BBG 2027).
Wie viel gibt es?
Förderbetrag 30 % des AG-Beitrags, max. 288 €/Jahr (bei 960 € AG-Beitrag).
Werte: 2026
So beantragst du Betriebsrente für Geringverdiener
Zuständig: Arbeitgeber (verrechnet über Lohnsteuer-Anmeldung)
Frist: keine; Arbeitgeber ansprechen
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Betriebsrat
- Gewerkschaft
- Verbraucherzentrale
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Riester-Zulagen
Kein Rechtsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Steuerfreie AG-Beiträge bis 960 €/Jahr (2026).
Was sich ändert
Verkündet: Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 14 vom 21.01.2026), ab 01.01.2027: Förderbetrag max. 360 € bei AG-Beiträgen bis 1.200 €, Lohngrenze 3 % der BBG allg. RV.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir