Neue geförderte Altersvorsorge ab 2027: Ab 2027 gibt der Staat bis zu 540 € Zulage im Jahr für ein Vorsorgedepot mit ETFs – plus bis 300 € je Kind.
Wir haben es für dich rausgesucht.
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Erst ab 01.01.2027 – dann schließt du einen zertifizierten Vertrag bei Bank, Broker oder Versicherung ab, die Zulage läuft voraussichtlich über den Anbieter.
Worum geht’s?
Das Altersvorsorgereformgesetz ersetzt Riester für neue Verträge. Ab 01.01.2027: 50 Cent Zulage je Euro auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, 25 Cent je Euro bis 1.800 € – zusammen max. 540 €/Jahr. Pro Kind 1:1 bis 300 €/Jahr. Unter 25 einmalig 200 € Bonus. Mindestbeitrag 120 €/Jahr. Neu: auch Selbstständige sind förderberechtigt. Anlage z. B. in ETFs ohne Garantiepflicht; Auszahlung ab 65–70 als Rente oder Auszahlplan bis mind. 85.
Wer bekommt Neue geförderte Altersvorsorge ab 2027?
- Ab 01.01.2027 abgeschlossener zertifizierter Vertrag (Altersvorsorgedepot oder anderes gefördertes Produkt)
- Förderberechtigt: rentenversicherungspflichtige Beschäftigte, Beamte, neu auch Selbstständige/Gewerbetreibende und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke
- Mindesteigenbeitrag 120 €/Jahr
Wie viel gibt es?
Grundzulage: 50 % auf Eigenbeitrag bis 360 € (=180 €) + 25 % auf Eigenbeitrag von 360,01 bis 1.800 € (=360 €) = max. 540 €. Kinderzulage 100 % der Beiträge, max. 300 € je Kind. Berufseinsteigerbonus einmalig 200 € (unter 25). Mindesteigenbeitrag 120 €/Jahr (§ 86 n.F.).
Beispiel: 150 €/Monat Eigenbeitrag (1.800 €/Jahr) = 540 € Zulage; Elternteil mit 2 Kindern zusätzlich 600 €.
Werte: ab 01.01.2027 (Gesetz verkündet, BGBl. 2026 I Nr. 156)
So beantragst du Neue geförderte Altersvorsorge ab 2027
Zuständig: Anbieter (Bank, Broker, Versicherung) ab 2027
Frist: ab 01.01.2027
Das brauchst du:
- Steuer-ID
- Kindergeldnachweis für Kinderzulage
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Verbraucherzentrale NRW (Altersvorsorgeberatung)
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Kindergeld
Riester-Altverträge (vor 2027) können mit alter Förderung weiterlaufen oder umgestellt werden. Zulagen und Sonderausgabenabzug (bis 1.800 € Eigenbeitrag zzgl. Zulage) mit Günstigerprüfung.
Was sich ändert
Verkündet: BGBl. 2026 I Nr. 156 vom 29.05.2026; Zulagen-/Depot-Regeln treten am 01.01.2027 in Kraft (Art. 14 Abs. 2). Anbieter/Produkte noch nicht am Markt.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir