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Neue geförderte Altersvorsorge ab 2027 (Altersvorsorgedepot)

Ab 2027 gibt der Staat bis zu 540 € Zulage im Jahr für ein Vorsorgedepot mit ETFs – plus bis 300 € je Kind.

Allgemeine Höchstwerte – was du persönlich bekommst, zeigt der Check
540 €max. pro Jahr
200 €einmalig, max.
Kurz gesagt

Neue geförderte Altersvorsorge ab 2027: Ab 2027 gibt der Staat bis zu 540 € Zulage im Jahr für ein Vorsorgedepot mit ETFs – plus bis 300 € je Kind.

Höhe
bis 540 € im Jahr, einmalig bis 200 €
Art
Zuschuss
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Anbieter (Bank, Broker, Versicherung) ab 2027
Frist
ab 01.01.2027
Status
angekündigt seit 01.01.2027
Stand
02.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Noch musst du nichts tun. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter – vergleiche ab 2027 in Ruhe, ob ein Wechsel lohnt.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

  1. 1
    Einreichen: Kommt automatisch

    Erst ab 01.01.2027 – dann schließt du einen zertifizierten Vertrag bei Bank, Broker oder Versicherung ab, die Zulage läuft voraussichtlich über den Anbieter.

Worum geht’s?

Das Altersvorsorgereformgesetz ersetzt Riester für neue Verträge. Ab 01.01.2027: 50 Cent Zulage je Euro auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, 25 Cent je Euro bis 1.800 € – zusammen max. 540 €/Jahr. Pro Kind 1:1 bis 300 €/Jahr. Unter 25 einmalig 200 € Bonus. Mindestbeitrag 120 €/Jahr. Neu: auch Selbstständige sind förderberechtigt. Anlage z. B. in ETFs ohne Garantiepflicht; Auszahlung ab 65–70 als Rente oder Auszahlplan bis mind. 85.

Wer bekommt Neue geförderte Altersvorsorge ab 2027?

  • Ab 01.01.2027 abgeschlossener zertifizierter Vertrag (Altersvorsorgedepot oder anderes gefördertes Produkt)
  • Förderberechtigt: rentenversicherungspflichtige Beschäftigte, Beamte, neu auch Selbstständige/Gewerbetreibende und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke
  • Mindesteigenbeitrag 120 €/Jahr

Wie viel gibt es?

Grundzulage: 50 % auf Eigenbeitrag bis 360 € (=180 €) + 25 % auf Eigenbeitrag von 360,01 bis 1.800 € (=360 €) = max. 540 €. Kinderzulage 100 % der Beiträge, max. 300 € je Kind. Berufseinsteigerbonus einmalig 200 € (unter 25). Mindesteigenbeitrag 120 €/Jahr (§ 86 n.F.).

Beispiel: 150 €/Monat Eigenbeitrag (1.800 €/Jahr) = 540 € Zulage; Elternteil mit 2 Kindern zusätzlich 600 €.

Werte: ab 01.01.2027 (Gesetz verkündet, BGBl. 2026 I Nr. 156)

So beantragst du Neue geförderte Altersvorsorge ab 2027

Zuständig: Anbieter (Bank, Broker, Versicherung) ab 2027

Frist: ab 01.01.2027

Das brauchst du:

  • Steuer-ID
  • Kindergeldnachweis für Kinderzulage

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Verbraucherzentrale NRW (Altersvorsorgeberatung)

Kombinieren

Gut kombinierbar mit: Kindergeld

Riester-Altverträge (vor 2027) können mit alter Förderung weiterlaufen oder umgestellt werden. Zulagen und Sonderausgabenabzug (bis 1.800 € Eigenbeitrag zzgl. Zulage) mit Günstigerprüfung.

Was sich ändert

Verkündet: BGBl. 2026 I Nr. 156 vom 29.05.2026; Zulagen-/Depot-Regeln treten am 01.01.2027 in Kraft (Art. 14 Abs. 2). Anbieter/Produkte noch nicht am Markt.

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Neue geförderte Altersvorsorge ab 2027

Wie viel Neue geförderte Altersvorsorge ab 2027 gibt es 2026?
Bis 540 € im Jahr, einmalig bis 200 €. Grundzulage: 50 % auf Eigenbeitrag bis 360 € (=180 €) + 25 % auf Eigenbeitrag von 360,01 bis 1.800 € (=360 €) = max. 540 €. Kinderzulage 100 % der Beiträge, max. 300 € je Kind. Berufseinsteigerbonus einmalig 200 € (unter 25). Mindesteigenbeitrag 120 €/Jahr (§ 86 n.F.).
Wer hat Anspruch auf Neue geförderte Altersvorsorge ab 2027?
Ab 01.01.2027 abgeschlossener zertifizierter Vertrag (Altersvorsorgedepot oder anderes gefördertes Produkt). Förderberechtigt: rentenversicherungspflichtige Beschäftigte, Beamte, neu auch Selbstständige/Gewerbetreibende und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke. Mindesteigenbeitrag 120 €/Jahr.
Wo beantrage ich Neue geförderte Altersvorsorge ab 2027?
Anbieter (Bank, Broker, Versicherung) ab 2027.
Kann ich Neue geförderte Altersvorsorge ab 2027 mit anderen Leistungen kombinieren?
Kombinierbar mit: Kindergeld.
Gibt es Neue geförderte Altersvorsorge ab 2027 noch?
Status: angekündigt seit 01.01.2027. Verkündet: BGBl. 2026 I Nr. 156 vom 29.05.2026; Zulagen-/Depot-Regeln treten am 01.01.2027 in Kraft (Art. 14 Abs. 2). Anbieter/Produkte noch nicht am Markt.

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