Heizungsförderung für Privatpersonen: Zuschuss für eine neue klimafreundliche Heizung (z. B. Wärmepumpe, Pelletheizung, Solarthermie, Fernwärmeanschluss): mindestens 30 %, wenn du selbst drin wohnst und wenig verdienst bis zu 80 % der Kosten.
Wir haben es für dich rausgesucht.
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- 2Einreichen: Online
Erst Liefer-/Leistungsvertrag mit Förder-Bedingung (aufschiebend oder auflösend) abschließen, dann in „Meine KfW“ den Zuschuss beantragen – und zwar bevor der Heizungsbauer loslegt. Die Bestätigung zum Antrag (BzA) bekommst du vom Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experten.
Nur online über „Meine KfW“; ohne fristgerechten Online-Antrag vor Arbeitsbeginn gibt es keine Förderung.
Worum geht’s?
Die KfW bezahlt einen Teil deiner neuen Heizung, wenn sie mit erneuerbarer Energie läuft. Alle bekommen 30 % Grundförderung. Wer selbst im Haus wohnt, kann Boni bekommen: einen Bonus fürs schnelle Austauschen einer alten Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung und einen Einkommensbonus bis 40 %. Gefördert werden höchstens 28.000 € Kosten für die erste Wohnung. Seit 21.07.2026 gelten neue, teils niedrigere Sätze.
Wer bekommt Heizungsförderung für Privatpersonen?
- Bestehendes Wohngebäude, Bauantrag mindestens 5 Jahre alt
- Neue Heizung auf Basis erneuerbarer Energien (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle, wasserstofffähige Heizung, Anschluss an Gebäude-/Wärmenetz)
- Hydraulischer Abgleich bzw. Optimierung des Heizsystems ist Pflicht
- Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung (Förderzusage) – sonst gilt das als verbotener Vorhabenbeginn
- Antrag vor Beginn der Arbeiten vor Ort
- Boni (Klimageschwindigkeit, Einkommen) nur für selbst genutzte Wohneinheit; Vermieter nur 30 % Grundförderung
- Einkommensbonus: zu versteuerndes Haushaltseinkommen (Durchschnitt 2./3. Jahr vor Antrag) bis 50.000 € bzw. bis 60.000 € mit kindergeldberechtigtem Kind unter 18
- Klimageschwindigkeitsbonus: funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung bzw. mindestens 20 Jahre alte Gas-/Biomasseheizung wird ersetzt und fachgerecht entsorgt
Einkommen: Keine für die Grundförderung. Einkommensbonus: zvE Haushalt bis 30.000 € = 40 %, 30.001–40.000 € = 30 %, 40.001–50.000 € = 10 %; mit kindergeldberechtigtem Kind unter 18 (Familienzuschlag, Grenze +10.000 €): bis 40.000 € = 40 %, bis 50.000 € = 30 %, bis 60.000 € = 10 %.
Wie viel gibt es?
Grundförderung 30 % + Klimageschwindigkeitsbonus 16 % (nur Selbstnutzer, Antrag ab 21.07.2026) + Einkommensbonus 10/30/40 % (nur Selbstnutzer). Deckel 70 % bzw. 80 % bei zvE bis 30.000 € (bis 40.000 € mit Kind). Förderfähige Kosten: 28.000 € für die 1. Wohneinheit, je 15.000 € für 2.–6. WE, je 8.000 € ab 7. WE. Maximal 22.400 € (80 % von 28.000 €), sonst max. 19.600 € (70 %); Vermieter max. 8.400 € (30 %).
Beispiel: Familie mit 1 Kind, zvE 38.000 €, ersetzt alte Gasheizung durch Wärmepumpe für 32.000 €: förderfähig 28.000 €; 30 % + 16 % + 40 % = 86 % → Deckel 80 % → 22.400 € Zuschuss.
Werte: Anträge ab 21.07.2026
So beantragst du Heizungsförderung für Privatpersonen
Zuständig: KfW, Kundenportal „Meine KfW“ (online)
Frist: Vor Beginn der Arbeiten vor Ort; Vertrag nur mit Förder-Bedingung. Umsetzung innerhalb 36 Monaten ab Zusage. Boni bei WEG/MFH per Zusatzantrag spätestens 6 Monate nach Zusage.
Rückwirkend: Nein – nach Vorhabenbeginn keine Förderung.
Das brauchst du:
- Bestätigung zum Antrag (BzA) vom Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten (15-stellige BzA-ID)
- Liefer-/Leistungsvertrag mit Förder-Bedingung
- nach Umsetzung: Bestätigung nach Durchführung (BnD), Rechnungen
- Steuer-ID
- für Einkommensbonus: Steuerbescheide des 2. und 3. Jahres vor Antrag
- für Familienzuschlag: Nachweis Kind im Haushalt (z. B. Meldebescheinigung)
Dauer: Zusage meist sofort im Portal; Auszahlung i. d. R. innerhalb von 2 Monaten nach Nachweis
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Energieberatung der Verbraucherzentrale (Beratungsstelle, Telefon, Video – kostenlos)
- Energieeffizienz-Expertin/-Experte aus der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes (kostenpflichtig, aber über EBW zu 50 % gefördert)
Kombinieren
Nicht zusammen mit: Steuerermäßigung für energetische Sanierung
Gut kombinierbar mit: Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen, Energieberatung für Wohngebäude mit Sanierungsfahrplan, Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung, Zuschuss für Dämmung, Fenster, Lüftung und Heizungsoptimierung, NRW.BANK.Gebäudesanierung, Günstigeres Netzentgelt für Wärmepumpe, Wallbox und Speicher
Für dieselbe Maßnahme entweder BEG-Zuschuss oder Steuerermäßigung § 35c EStG. Kumulierungsverbot BEG EM ↔ KfW 261 (Effizienzhaus): 3 Jahre Wartezeit, wenn beide Zusagen nach dem 21.07.2026 erteilt wurden.
Was sich ändert
Beschlossen (KfW-Produktseite/BAFA-Förderübersicht Stand 28.07.2026): ab 01.02.2027 Klimageschwindigkeitsbonus 12 %, ab 01.08.2027 8 %, ab 01.02.2028 4 %, ab 01.08.2028 entfällt; förderfähige Kosten 1. WE sinken ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 € (bis 01.08.2030 auf 22.000 €). Angekündigt ab voraussichtlich Q1 2027 (BAFA-Förderübersicht, Fußnoten): Grundförderung Wärmepumpen 15 % + Wertschöpfungs-Bonus 15 % (EU-Fertigung, Details offen). Ab 01.07.2027 Wärmepumpen mit § 14a-Schnittstelle, ab 01.01.2028 natürliche Kältemittel Pflicht (nur Sekundärquelle Ökozentrum). Rechtsrahmen: Gebäudemodernisierungsgesetz am 28.07.2026 im BGBl. verkündet, in Kraft 29.07.2026 (Bundesregierung).
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir