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Zuschuss für Dämmung, Fenster, Lüftung und Heizungsoptimierung (BAFA, BEG EM)

Das BAFA zahlt 15 % der Kosten für Dämmung, neue Fenster/Türen, Lüftungs- und Anlagentechnik oder die Optimierung deiner Heizung – mit Sanierungsfahrplan (iSFP) gibt es extra 5 %.

Allgemeine Höchstwerte – was du persönlich bekommst, zeigt der Check
10.500 €einmalig, max.
15 %Fördersatz
Kurz gesagt

Zuschuss für Dämmung, Fenster, Lüftung und Heizungsoptimierung: Das BAFA zahlt 15 % der Kosten für Dämmung, neue Fenster/Türen, Lüftungs- und Anlagentechnik oder die Optimierung deiner Heizung – mit Sanierungsfahrplan (iSFP) gibt es extra 5 %.

Höhe
einmalig bis 10.500 €, 15 % der Kosten
Art
Zuschuss
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
BAFA, elektronisches Antragsformular (BEG EM)
Frist
Vor Vorhabenbeginn; Lieferverträge nur mit Förder-Bedingung.
Rückwirkend
Nein
Status
aktiv seit 2021
Stand
02.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Ein Energieberater oder dein Fachbetrieb erstellt die technische Projektbeschreibung und hilft beim Online-Antrag – die Beratung selbst wird zur Hälfte bezahlt.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

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    Einreichen: Online

    Antrag online im BAFA-Portal (Login z. B. mit BundID) – vor Beginn der Arbeiten und nur mit Vertrag unter Förder-Vorbehalt. Für Dämmung, Fenster und Lüftung brauchst du einen Energieeffizienz-Experten, der dir die TPB-ID (2 Monate gültig) für den Antrag liefert.

    Nur online über das BAFA-Portal; ein formloses Schreiben wahrt keine Frist.

Worum geht’s?

Für einzelne Sanierungsschritte am bestehenden Haus bekommst du einen Zuschuss vom BAFA. Gefördert werden z. B. Wärmedämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke, Fensteraustausch, Lüftungsanlagen und Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich, Pumpentausch). Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan verdoppeln sich die förderfähigen Kosten und es gibt 5 % Bonus auf den Teil über 30.000 €.

Wer bekommt Zuschuss für Dämmung, Fenster, Lüftung und Heizungsoptimierung?

  • Bestehendes Gebäude, Bauantrag mindestens 5 Jahre alt
  • Technische Mindestanforderungen der BEG (Bestätigung durch Energieeffizienz-Experten bzw. technische Projektbeschreibung)
  • Antrag vor Vorhabenbeginn (Vertrag nur mit Förder-Bedingung)
  • Mindestinvestition 300 € brutto
  • Heizungsoptimierung: Gebäude mit max. 5 WE; Wärmeerzeuger älter als 2 Jahre, fossile max. 20 Jahre alt
  • iSFP-Bonus: Maßnahme ist im geförderten individuellen Sanierungsfahrplan enthalten und wird innerhalb von 15 Jahren umgesetzt
  • Mieter/Pächter mit Zustimmung des Eigentümers antragsberechtigt

Wie viel gibt es?

15 % Grundförderung (Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung). +5 % iSFP-Bonus nur auf den Betrag oberhalb der Mindestinvestition (EFH: 30.000 €). Förderfähige Kosten pro Kalenderjahr: 1. WE 30.000 € (mit iSFP 60.000 €), 2.–6. WE je 15.000 € (30.000 €), ab 7. WE je 8.000 € (15.000 €). EFH max.: 15 % × 30.000 € = 4.500 € ohne iSFP; mit iSFP 15 % × 60.000 € + 5 % × 30.000 € = 10.500 €. Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung (Biomasse): 50 %.

Beispiel: Neue Fenster für 15.000 € ohne iSFP: 2.250 € Zuschuss.

Werte: Anträge ab 21.07.2026 (Richtlinie BEG EM, BAnz 27.08.2026)

So beantragst du Zuschuss für Dämmung, Fenster, Lüftung und Heizungsoptimierung

Zuständig: BAFA, elektronisches Antragsformular (BEG EM)

Frist: Vor Vorhabenbeginn; Lieferverträge nur mit Förder-Bedingung.

Rückwirkend: Nein

Das brauchst du:

  • Technische Projektbeschreibung (TPB) des Energieeffizienz-Experten bzw. Fachunternehmens (seit 20.07.2026 nur neue TPB gültig)
  • Angebot/Vertrag mit Förder-Bedingung
  • nach Umsetzung: Rechnungen, technischer Projektnachweis
  • ggf. iSFP

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Energieberatung der Verbraucherzentrale (Beratungsstelle, Telefon, Video – kostenlos)
  • Energieeffizienz-Expertin/-Experte aus der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes (kostenpflichtig, aber über EBW zu 50 % gefördert)
  • BAFA-Hotline BEG: 06196 908-1625

Kombinieren

Nicht zusammen mit: Steuerermäßigung für energetische Sanierung

Gut kombinierbar mit: Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen, Energieberatung für Wohngebäude mit Sanierungsfahrplan, Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung, Heizungsförderung für Privatpersonen, NRW.BANK.Gebäudesanierung, progres.nrw

Je Maßnahme entweder BEG-Zuschuss oder § 35c EStG. Kumulierung mit progres.nrw Lüftung bis 60 % Gesamtförderquote. Kumulierungsverbot mit KfW 261 (3 Jahre), wenn beide Zusagen nach 21.07.2026.

Was sich ändert

Worst-Performing-Building-Bonus +5 % nur für Dämmung der Gebäudehülle (max. 3 Anträge): BAFA-Förderübersicht (Stand 28.07.2026) führt ihn bereits ohne Startvorbehalt, Ökozentrum-Zusammenfassung nennt "ab Q1 2027" – Starttermin widersprüchlich, vor Ausspielung klären. Seit 21.07.2026: iSFP-Bonus nur bei mind. 30.000 € Investition je Antrag und nur auf den Betrag oberhalb (BAFA-Merkblatt), gestaffelte Höchstgrenzen im MFH.

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Zuschuss für Dämmung, Fenster, Lüftung und Heizungsoptimierung

Wie viel Zuschuss für Dämmung, Fenster, Lüftung und Heizungsoptimierung gibt es 2026?
Einmalig bis 10.500 €, 15 % der Kosten. 15 % Grundförderung (Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung). +5 % iSFP-Bonus nur auf den Betrag oberhalb der Mindestinvestition (EFH: 30.000 €). Förderfähige Kosten pro Kalenderjahr: 1. WE 30.000 € (mit iSFP 60.000 €), 2.–6. WE je 15.000 € (30.000 €), ab 7. WE je 8.000 € (15.000 €). EFH max.: 15 % × 30.000 € = 4.500 € ohne iSFP; mit iSFP 15 % × 60.000 € + 5 % × 30.000 € = 10.500 €. Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung (Biomasse): 50 %.
Wer hat Anspruch auf Zuschuss für Dämmung, Fenster, Lüftung und Heizungsoptimierung?
Bestehendes Gebäude, Bauantrag mindestens 5 Jahre alt. Technische Mindestanforderungen der BEG (Bestätigung durch Energieeffizienz-Experten bzw. technische Projektbeschreibung). Antrag vor Vorhabenbeginn (Vertrag nur mit Förder-Bedingung). Mindestinvestition 300 € brutto. Heizungsoptimierung: Gebäude mit max. 5 WE; Wärmeerzeuger älter als 2 Jahre, fossile max. 20 Jahre alt. iSFP-Bonus: Maßnahme ist im geförderten individuellen Sanierungsfahrplan enthalten und wird innerhalb von 15 Jahren umgesetzt. Mieter/Pächter mit Zustimmung des Eigentümers antragsberechtigt.
Wo beantrage ich Zuschuss für Dämmung, Fenster, Lüftung und Heizungsoptimierung?
BAFA, elektronisches Antragsformular (BEG EM). Online-Antrag: https://fms.portal.bafa.de/
Gibt es Zuschuss für Dämmung, Fenster, Lüftung und Heizungsoptimierung auch rückwirkend?
Nein
Kann ich Zuschuss für Dämmung, Fenster, Lüftung und Heizungsoptimierung mit anderen Leistungen kombinieren?
Nicht gleichzeitig mit: Steuerermäßigung für energetische Sanierung. Kombinierbar mit: Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen, Energieberatung für Wohngebäude mit Sanierungsfahrplan, Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung, Heizungsförderung für Privatpersonen, NRW.BANK.Gebäudesanierung, progres.nrw.

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