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Steuerermäßigung für energetische Sanierung (§ 35c EStG)

Statt Förderantrag: 20 % deiner Sanierungskosten ziehst du über drei Jahre direkt von deiner Einkommensteuer ab – bis zu 40.000 €.

Allgemeine Höchstwerte – was du persönlich bekommst, zeigt der Check
14.000 €max. Steuervorteil / Jahr (keine Auszahlung)
40.000 €einmalig, max.
20 %Fördersatz
Kurz gesagt

Steuerermäßigung für energetische Sanierung: Statt Förderantrag: 20 % deiner Sanierungskosten ziehst du über drei Jahre direkt von deiner Einkommensteuer ab – bis zu 40.000 €.

Höhe
bis 14.000 € im Jahr, einmalig bis 40.000 €, 20 % der Kosten
Art
Steuervorteil
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Finanzamt – Einkommensteuererklärung, Anlage „Energetische Maßnahmen“
Frist
Mit der Steuererklärung für das Jahr des Abschlusses der Maßnahme
Rückwirkend
Ja – kein Antrag vor Baubeginn nötig
Status
befristet seit 01.01.2020, bis 31.12.2029
Stand
02.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Du brauchst nur die Bescheinigung vom Handwerksbetrieb (amtliches Muster) und trägst die Kosten in die Anlage „Energetische Maßnahmen“ ein. Lohnsteuerhilfevereine helfen günstig.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

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    Einreichen: Mit der Steuererklärung

    Du machst die Kosten in der Einkommensteuererklärung mit der Anlage „Energetische Maßnahmen“ geltend – für das Jahr, in dem die Maßnahme abgeschlossen ist. Wichtig: Der Fachbetrieb muss dir die Bescheinigung nach amtlichem Muster ausstellen, und die Rechnung muss unbar bezahlt sein.

Worum geht’s?

Wenn du dein selbst bewohntes Haus (älter als 10 Jahre) energetisch sanierst – z. B. Dämmung, Fenster, neue Heizung – kannst du die Kosten in der Steuererklärung angeben. Die Steuer sinkt im ersten und zweiten Jahr um je 7 %, im dritten um 6 % der Kosten. Das ist eine Alternative zur BEG-Förderung: für dieselbe Maßnahme gibt es nur eines von beiden. Vorteil: kein Antrag vor Baubeginn nötig.

Wer bekommt Steuerermäßigung für energetische Sanierung?

  • Selbst genutztes Wohneigentum (im jeweiligen Jahr ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken)
  • Gebäude bei Durchführung älter als 10 Jahre
  • Ausführung durch Fachunternehmen mit Bescheinigung nach amtlichem Muster
  • Mindestanforderungen der Energetische-Sanierungsmaßnahmen-Verordnung
  • Keine BEG-Förderung, kein zinsverbilligter Kredit/Zuschuss und keine § 35a-Ermäßigung für dieselbe Maßnahme
  • Zahlung per Überweisung (keine Barzahlung)

Wie viel gibt es?

Direkter Abzug von der Steuerschuld (kein Freibetrag, daher keine 30-%-Umrechnung): Jahr 1 und 2 je 7 % (max. 14.000 €), Jahr 3 6 % (max. 12.000 €); insgesamt 20 % von max. 200.000 € = 40.000 € je Objekt. Kosten für Energieberater bei Baubegleitung: 50 % Steuerermäßigung.

Beispiel: Fenster für 20.000 €: 1.400 € + 1.400 € + 1.200 € = 4.000 € weniger Steuer.

Werte: Maßnahmen begonnen nach 31.12.2019 und abgeschlossen vor 01.01.2030

So beantragst du Steuerermäßigung für energetische Sanierung

Zuständig: Finanzamt – Einkommensteuererklärung, Anlage „Energetische Maßnahmen“

Frist: Mit der Steuererklärung für das Jahr des Abschlusses der Maßnahme

Rückwirkend: Ja – kein Antrag vor Baubeginn nötig

Das brauchst du:

  • Bescheinigung des Fachunternehmens (amtliches Muster)
  • Rechnungen
  • Überweisungsnachweise

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Lohnsteuerhilfeverein (Mitgliedsbeitrag)
  • Energieberatung der Verbraucherzentrale

Kombinieren

Nicht zusammen mit: Heizungsförderung für Privatpersonen, Zuschuss für Dämmung, Fenster, Lüftung und Heizungsoptimierung, Sanierung zum Effizienzhaus, Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung, progres.nrw

Gut kombinierbar mit: Energieberatung für Wohngebäude mit Sanierungsfahrplan

Ausschluss gilt je Maßnahme: z. B. Heizung mit KfW 458, Fenster über § 35c ist möglich. Lohnt sich vor allem, wenn kein Einkommensbonus bei KfW 458 greift oder die Maßnahme schon begonnen wurde. Wirkt nur, wenn genug Einkommensteuer anfällt.

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Steuerermäßigung für energetische Sanierung

Wie viel Steuerermäßigung für energetische Sanierung gibt es 2026?
Bis 14.000 € im Jahr, einmalig bis 40.000 €, 20 % der Kosten. Direkter Abzug von der Steuerschuld (kein Freibetrag, daher keine 30-%-Umrechnung): Jahr 1 und 2 je 7 % (max. 14.000 €), Jahr 3 6 % (max. 12.000 €); insgesamt 20 % von max. 200.000 € = 40.000 € je Objekt. Kosten für Energieberater bei Baubegleitung: 50 % Steuerermäßigung.
Wer hat Anspruch auf Steuerermäßigung für energetische Sanierung?
Selbst genutztes Wohneigentum (im jeweiligen Jahr ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken). Gebäude bei Durchführung älter als 10 Jahre. Ausführung durch Fachunternehmen mit Bescheinigung nach amtlichem Muster. Mindestanforderungen der Energetische-Sanierungsmaßnahmen-Verordnung. Keine BEG-Förderung, kein zinsverbilligter Kredit/Zuschuss und keine § 35a-Ermäßigung für dieselbe Maßnahme. Zahlung per Überweisung (keine Barzahlung).
Wo beantrage ich Steuerermäßigung für energetische Sanierung?
Finanzamt – Einkommensteuererklärung, Anlage „Energetische Maßnahmen“. Online-Antrag: https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/est
Gibt es Steuerermäßigung für energetische Sanierung auch rückwirkend?
Ja – kein Antrag vor Baubeginn nötig
Kann ich Steuerermäßigung für energetische Sanierung mit anderen Leistungen kombinieren?
Nicht gleichzeitig mit: Heizungsförderung für Privatpersonen, Zuschuss für Dämmung, Fenster, Lüftung und Heizungsoptimierung, Sanierung zum Effizienzhaus, Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung, progres.nrw. Kombinierbar mit: Energieberatung für Wohngebäude mit Sanierungsfahrplan.
Gibt es Steuerermäßigung für energetische Sanierung noch?
Status: befristet seit 01.01.2020, bis 31.12.2029.

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