Steuerermäßigung für energetische Sanierung: Statt Förderantrag: 20 % deiner Sanierungskosten ziehst du über drei Jahre direkt von deiner Einkommensteuer ab – bis zu 40.000 €.
Wir haben es für dich rausgesucht.
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- 2Einreichen: Mit der Steuererklärung
Du machst die Kosten in der Einkommensteuererklärung mit der Anlage „Energetische Maßnahmen“ geltend – für das Jahr, in dem die Maßnahme abgeschlossen ist. Wichtig: Der Fachbetrieb muss dir die Bescheinigung nach amtlichem Muster ausstellen, und die Rechnung muss unbar bezahlt sein.
Worum geht’s?
Wenn du dein selbst bewohntes Haus (älter als 10 Jahre) energetisch sanierst – z. B. Dämmung, Fenster, neue Heizung – kannst du die Kosten in der Steuererklärung angeben. Die Steuer sinkt im ersten und zweiten Jahr um je 7 %, im dritten um 6 % der Kosten. Das ist eine Alternative zur BEG-Förderung: für dieselbe Maßnahme gibt es nur eines von beiden. Vorteil: kein Antrag vor Baubeginn nötig.
Wer bekommt Steuerermäßigung für energetische Sanierung?
- Selbst genutztes Wohneigentum (im jeweiligen Jahr ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken)
- Gebäude bei Durchführung älter als 10 Jahre
- Ausführung durch Fachunternehmen mit Bescheinigung nach amtlichem Muster
- Mindestanforderungen der Energetische-Sanierungsmaßnahmen-Verordnung
- Keine BEG-Förderung, kein zinsverbilligter Kredit/Zuschuss und keine § 35a-Ermäßigung für dieselbe Maßnahme
- Zahlung per Überweisung (keine Barzahlung)
Wie viel gibt es?
Direkter Abzug von der Steuerschuld (kein Freibetrag, daher keine 30-%-Umrechnung): Jahr 1 und 2 je 7 % (max. 14.000 €), Jahr 3 6 % (max. 12.000 €); insgesamt 20 % von max. 200.000 € = 40.000 € je Objekt. Kosten für Energieberater bei Baubegleitung: 50 % Steuerermäßigung.
Beispiel: Fenster für 20.000 €: 1.400 € + 1.400 € + 1.200 € = 4.000 € weniger Steuer.
Werte: Maßnahmen begonnen nach 31.12.2019 und abgeschlossen vor 01.01.2030
So beantragst du Steuerermäßigung für energetische Sanierung
Zuständig: Finanzamt – Einkommensteuererklärung, Anlage „Energetische Maßnahmen“
Frist: Mit der Steuererklärung für das Jahr des Abschlusses der Maßnahme
Rückwirkend: Ja – kein Antrag vor Baubeginn nötig
Das brauchst du:
- Bescheinigung des Fachunternehmens (amtliches Muster)
- Rechnungen
- Überweisungsnachweise
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Lohnsteuerhilfeverein (Mitgliedsbeitrag)
- Energieberatung der Verbraucherzentrale
Kombinieren
Nicht zusammen mit: Heizungsförderung für Privatpersonen, Zuschuss für Dämmung, Fenster, Lüftung und Heizungsoptimierung, Sanierung zum Effizienzhaus, Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung, progres.nrw
Gut kombinierbar mit: Energieberatung für Wohngebäude mit Sanierungsfahrplan
Ausschluss gilt je Maßnahme: z. B. Heizung mit KfW 458, Fenster über § 35c ist möglich. Lohnt sich vor allem, wenn kein Einkommensbonus bei KfW 458 greift oder die Maßnahme schon begonnen wurde. Wirkt nur, wenn genug Einkommensteuer anfällt.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir