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Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung (BEG EM)

Wenn ein Energieeffizienz-Experte deine geförderte Sanierung plant und begleitet, übernimmt der Staat die Hälfte seines Honorars.

Allgemeine Höchstwerte – was du persönlich bekommst, zeigt der Check
2.500 €einmalig, max.
50 %Fördersatz
Kurz gesagt

Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung: Wenn ein Energieeffizienz-Experte deine geförderte Sanierung plant und begleitet, übernimmt der Staat die Hälfte seines Honorars.

Höhe
einmalig bis 2.500 €, 50 % der Kosten
Art
Zuschuss
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
BAFA bzw. KfW – zusammen mit dem Antrag für die Einzelmaßnahme
Frist
Vor Vorhabenbeginn, mit der Maßnahme
Rückwirkend
Nein
Status
aktiv seit 2021
Stand
02.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Wird zusammen mit der eigentlichen Maßnahme beantragt – kein zweiter großer Papierkram.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

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    Einreichen: Online

    Fachplanung und Baubegleitung beantragst du zusammen mit deiner Einzelmaßnahme im BAFA-Portal, nicht separat hinterher. Dein Energieeffizienz-Experte liefert die nötigen Angaben (TPB-ID).

    Nur online gemeinsam mit dem Maßnahmenantrag.

Worum geht’s?

Bei einer geförderten Einzelmaßnahme (z. B. Dämmung, neue Heizung) darfst du einen Experten für Planung und Bauüberwachung einschalten. 50 % seiner Kosten werden bezuschusst. Das sorgt dafür, dass die Arbeiten richtig ausgeführt werden und die Förderung nicht gefährdet ist.

Wer bekommt Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung?

  • Nur zusammen mit einer geförderten BEG-Einzelmaßnahme (Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizung, Heizungsoptimierung)
  • Leistung durch Energieeffizienz-Experten mit direktem Bezug zur Maßnahme

Wie viel gibt es?

50 % der förderfähigen Ausgaben (Nr. 8.4.7 RL BEG EM). Förderfähige Ausgaben gedeckelt (Nr. 8.3.1 b): 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern; bei Mehrfamilienhäusern ab 3 WE 2.000 € je WE, insgesamt max. 20.000 €. Zuschuss EFH/ZFH also max. 2.500 €, MFH max. 10.000 €. Kein iSFP-Bonus auf FPBB.

Werte: Förderrichtlinie BEG EM vom 17.07.2026 (Anträge ab 21.07.2026)

So beantragst du Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung

Zuständig: BAFA bzw. KfW – zusammen mit dem Antrag für die Einzelmaßnahme

Frist: Vor Vorhabenbeginn, mit der Maßnahme

Rückwirkend: Nein

Das brauchst du:

  • Vertrag mit Energieeffizienz-Experten
  • Rechnung

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Energieberatung der Verbraucherzentrale (Beratungsstelle, Telefon, Video – kostenlos)
  • Energieeffizienz-Expertin/-Experte aus der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes (kostenpflichtig, aber über EBW zu 50 % gefördert)

Kombinieren

Nicht zusammen mit: Steuerermäßigung für energetische Sanierung

Gut kombinierbar mit: Zuschuss für Dämmung, Fenster, Lüftung und Heizungsoptimierung, Heizungsförderung für Privatpersonen

Bei Effizienzhaus-Sanierung (KfW 261) gibt es eine eigene Baubegleitungsförderung im Kredit (50 % Tilgungszuschuss, max. 5.000 € EFH).

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung

Wie viel Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung gibt es 2026?
Einmalig bis 2.500 €, 50 % der Kosten. 50 % der förderfähigen Ausgaben (Nr. 8.4.7 RL BEG EM). Förderfähige Ausgaben gedeckelt (Nr. 8.3.1 b): 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern; bei Mehrfamilienhäusern ab 3 WE 2.000 € je WE, insgesamt max. 20.000 €. Zuschuss EFH/ZFH also max. 2.500 €, MFH max. 10.000 €. Kein iSFP-Bonus auf FPBB.
Wer hat Anspruch auf Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung?
Nur zusammen mit einer geförderten BEG-Einzelmaßnahme (Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizung, Heizungsoptimierung). Leistung durch Energieeffizienz-Experten mit direktem Bezug zur Maßnahme.
Wo beantrage ich Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung?
BAFA bzw. KfW – zusammen mit dem Antrag für die Einzelmaßnahme. Online-Antrag: https://fms.portal.bafa.de/
Gibt es Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung auch rückwirkend?
Nein
Kann ich Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung mit anderen Leistungen kombinieren?
Nicht gleichzeitig mit: Steuerermäßigung für energetische Sanierung. Kombinierbar mit: Zuschuss für Dämmung, Fenster, Lüftung und Heizungsoptimierung, Heizungsförderung für Privatpersonen.

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