Blindenhilfe: Bedürftige blinde Menschen bekommen vom Sozialamt die Differenz bis zur Bundes-Blindenhilfe – z. B. ab 60 in NRW bis zu 478 € mehr.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Formular holenFormularseiteLVR: Blindenhilfe beantragen (Info, Antragswege)Online-FormularSozialhilfegrundantrag (Rheinland, Online-Formular) Stand 11.05.2021Online-FormularGHBG – Fremdkontoermächtigung (Rheinland) Stand 10.05.2022
Je nach Stadt oder Kasse unterschiedlich – der Link führt zur Übersicht.
- 2Einreichen: Per Post
Blindenhilfe ist Sozialhilfe und hängt von Einkommen/Vermögen ab; in NRW spielt sie praktisch erst ab 60 eine Rolle (Aufstockung zum gekürzten Landesblindengeld). Am besten zusammen mit dem Blindengeldantrag beim Landschaftsverband (LVR/LWL) stellen oder bei der Kommune abgeben.
Sozialhilfe setzt ein, sobald der Träger vom Bedarf erfährt (§ 18 SGB XII) – ein formloses Schreiben sichert den Beginn; Formulare und Einkommensnachweise folgen.
- 3Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Formloser Antrag (sichert den Monat) · Word ↓
Worum geht’s?
Die Blindenhilfe nach § 72 SGB XII beträgt ab 01.07.2026 951,92 € (Erwachsene) bzw. 476,78 € (Minderjährige). Landesblindengeld wird voll angerechnet. Interessant in NRW vor allem ab 60, weil das Landesblindengeld dann nur 473 € beträgt. Es gilt eine Einkommens- und Vermögensprüfung (höhere Grenzen als bei Sozialhilfe).
Wer bekommt Blindenhilfe?
- Blind
- Einkommen/Vermögen unter den Grenzen der Hilfe in besonderen Lebenslagen
Einkommen: Einkommensgrenze nach §§ 85 ff. SGB XII (Fachwissen)
Vermögen: Schonvermögen (Fachwissen: 10.000 €)
Wie viel gibt es?
Differenz zwischen 951,92 € (Erwachsene) und Landesblindengeld; in NRW ab 60: bis 478,92 €/Monat.
Werte: ab 01.07.2026
So beantragst du Blindenhilfe
Zuständig: Sozialamt
Frist: ab Kenntnis des Sozialamts
Das brauchst du:
- Antrag
- Nachweis Blindheit
- Einkommens-/Vermögensnachweise
- Blindengeldbescheid
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- EUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (kostenlos)
- Sozialverbände VdK/SoVD
- Behindertenbeauftragte der Stadt/des Kreises
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Blindengeld NRW
Landesblindengeld wird zu 100 % angerechnet.
Was sich ändert
Anpassung jährlich zum 01.07. mit Rentenwert.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir