Schwerbehindertenausweis / GdB-Feststellung in NRW: Der GdB ist der Schlüssel zu vielen Vorteilen. In NRW beantragst du ihn beim Kreis oder der kreisfreien Stadt – auch online über ELSA.NRW.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Online beantragen oder Formular holen
Je nach Stadt oder Kasse unterschiedlich – der Link führt zur Übersicht.
- 2Einreichen: Online
Online über ELSA.NRW ausfüllen, dann die Kurzfassung mit Erklärung ausdrucken, eigenhändig unterschreiben und per Post oder Fax an deinen Kreis/deine kreisfreie Stadt schicken. Arztberichte gleich beilegen, das beschleunigt.
Der Antrag ist formfrei und wirkt ab Eingang – ein unterschriebenes formloses Schreiben an den Kreis sichert das Datum (wichtig z. B. für Steuer); das Formular folgt.
- 3Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Begleitschreiben zum Antrag · Word ↓
Worum geht’s?
Auf Antrag wird der Grad der Behinderung (ab 20, in Zehnerschritten) und ggf. Merkzeichen festgestellt; ab GdB 50 gibt es den Schwerbehindertenausweis. Damit öffnen sich Steuerpauschbeträge, Zusatzurlaub, Kündigungsschutz, früherer Rentenbeginn, Freifahrt, Rundfunkermäßigung u. v. m. Auf Antrag kann der GdB rückwirkend festgestellt werden, wenn ein besonderes Interesse besteht (z. B. Steuer).
Wer bekommt Schwerbehindertenausweis / GdB-Feststellung in NRW?
- Gesundheitliche Beeinträchtigung länger als 6 Monate
- Wohnsitz NRW
Wie viel gibt es?
Feststellung – Türöffner für Nachteilsausgleiche.
Werte: ab 01.01.2026
So beantragst du Schwerbehindertenausweis / GdB-Feststellung in NRW
Zuständig: Kreis/kreisfreie Stadt (Fachbereich Schwerbehindertenrecht)
Frist: keine Frist; Wirkung ab Antragstellung, rückwirkend bei besonderem Interesse
Rückwirkend: auf Antrag möglich
Das brauchst du:
- Antrag (online über ELSA.NRW oder Papier) – Online-Kurzfassung muss unterschrieben an die zuständige Stelle geschickt werden
- Arztberichte, Krankenhaus-/Reha-Berichte
- Schweigepflichtentbindung
- Passfoto (ab GdB 50)
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- EUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (kostenlos)
- Sozialverbände VdK/SoVD
- Behindertenbeauftragte der Stadt/des Kreises
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir