Ehrenamtspauschale: Für jede ehrenamtliche Tätigkeit im gemeinnützigen Bereich (z. B. Vorstand, Kassenwart, Platzwart) bleiben seit 2026 bis 960 € im Jahr steuerfrei.
Wir haben es für dich rausgesucht.
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Kein Antrag nötig: Der Verein zahlt bis 960 € im Jahr steuerfrei, meist gegen eine kurze Erklärung von dir, dass du die Pauschale nicht schon woanders nutzt. Gibst du ohnehin eine Steuererklärung ab, trägst du die steuerfreien Einnahmen in Anlage N (steuerfreie Aufwandsentschädigungen) bzw. Anlage S ein.
Worum geht’s?
Die Ehrenamtspauschale deckt alle nebenberuflichen Tätigkeiten für gemeinnützige Organisationen oder öffentliche Stellen ab, die nicht unter die Übungsleiterpauschale fallen – z. B. Vereinsvorstand, Kassierer, Schiedsrichter, Helfer. Bis 960 € pro Jahr bleiben steuer- und abgabenfrei.
Wer bekommt Ehrenamtspauschale?
- Nebenberufliche Tätigkeit für gemeinnützige/mildtätige/kirchliche Zwecke im Auftrag einer gemeinnützigen Organisation oder öffentlichen Stelle.
- Nicht für dieselbe Tätigkeit wie Übungsleiterpauschale.
Wie viel gibt es?
Steuerfrei bis 960 €/Jahr; Ersparnis bei 30 % Grenzsteuersatz = 288 €.
Beispiel: Kassenwart mit 80 €/Monat → 960 €/Jahr steuerfrei.
Werte: ab 01.01.2026 (vorher 840 €)
So beantragst du Ehrenamtspauschale
Zuständig: Kein Antrag
Frist: —
Rückwirkend: —
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Verein/Ehrenamtsagentur
Kombinieren
Nicht zusammen mit: Übungsleiterpauschale
Ausschluss nur für dieselbe Tätigkeit.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir