Übungsleiterpauschale: Verdienst du nebenbei Geld als Trainer/in, Ausbilder/in, Betreuer/in, Chorleiter/in oder in der Pflege für einen gemeinnützigen Verein oder eine öffentliche Stelle, sind seit 2026 bis 3.300 € im Jahr steuerfrei.
Wir haben es für dich rausgesucht.
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- 2Einreichen: Mit der Steuererklärung
Kein Antrag: Dem Verein bestätigst du schriftlich, dass du den Freibetrag (ab 2026: 3.300 €) nicht anderweitig nutzt. In der Steuererklärung als Angestellter in Anlage N (steuerfreie Einnahmen Zeile 19, Übersteigendes Zeile 18), als Selbstständiger in Anlage S (Zeilen 46/47).
Worum geht’s?
Die Übungsleiterpauschale gilt für nebenberufliche pädagogische, künstlerische oder pflegerische Tätigkeiten für gemeinnützige Organisationen, Kirchen, Schulen oder Kommunen – z. B. Jugendtrainer, Nachhilfe im Verein, Musikunterricht, Betreuung im Offenen Ganztag. Nebenberuflich heißt: höchstens etwa ein Drittel einer Vollzeitstelle. Bis 3.300 € bleiben steuer- und sozialabgabenfrei.
Wer bekommt Übungsleiterpauschale?
- Nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, Künstler oder Pfleger.
- Für gemeinnützige/mildtätige/kirchliche Zwecke im Auftrag einer gemeinnützigen Organisation oder öffentlichen Stelle (EU/EWR/CH).
Wie viel gibt es?
Steuerfreier Betrag 3.300 €/Jahr; Ersparnis bei 30 % Grenzsteuersatz = 990 € (zzgl. ersparte Sozialabgaben, nicht eingerechnet).
Beispiel: Jugendtrainer, 250 €/Monat = 3.000 €/Jahr → komplett steuerfrei.
Werte: ab 01.01.2026 (vorher 3.000 €)
So beantragst du Übungsleiterpauschale
Zuständig: Kein Antrag; Angabe gegenüber Verein; in der Steuererklärung angeben
Frist: —
Rückwirkend: —
Das brauchst du:
- Bestätigung des Vereins über Tätigkeit und Zahlungen
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Verein/Landessportbund NRW
- ELSTER
Kombinieren
Nicht zusammen mit: Ehrenamtspauschale
Gut kombinierbar mit: Geld zurückholen
Ausschluss Ehrenamtspauschale nur für DIESELBE Tätigkeit; für verschiedene Tätigkeiten sind beide nebeneinander möglich. Beim Bürgergeld/Grundsicherung bleiben Einnahmen dieser Art bis zu einem Freibetrag anrechnungsfrei (Details Bereich grundsicherung_armut).
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir