BundBefreiung / Rabatt

Übungsleiterpauschale – 3.300 € steuerfrei nebenbei

Verdienst du nebenbei Geld als Trainer/in, Ausbilder/in, Betreuer/in, Chorleiter/in oder in der Pflege für einen gemeinnützigen Verein oder eine öffentliche Stelle, sind seit 2026 bis 3.300 € im Jahr steuerfrei.

Allgemeine Höchstwerte – was du persönlich bekommst, zeigt der Check
990 €max. Steuervorteil / Jahr (keine Auszahlung)
Kurz gesagt

Übungsleiterpauschale: Verdienst du nebenbei Geld als Trainer/in, Ausbilder/in, Betreuer/in, Chorleiter/in oder in der Pflege für einen gemeinnützigen Verein oder eine öffentliche Stelle, sind seit 2026 bis 3.300 € im Jahr steuerfrei.

Höhe
bis 990 € im Jahr
Art
Befreiung / Rabatt
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Kein Antrag; Angabe gegenüber Verein; in der Steuererklärung angeben
Frist
—
Rückwirkend
—
Status
aktiv seit 01.01.2026
Stand
02.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Meist reicht eine kurze Erklärung gegenüber dem Verein, dass du die Pauschale nicht schon woanders nutzt.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

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    Einreichen: Mit der Steuererklärung

    Kein Antrag: Dem Verein bestätigst du schriftlich, dass du den Freibetrag (ab 2026: 3.300 €) nicht anderweitig nutzt. In der Steuererklärung als Angestellter in Anlage N (steuerfreie Einnahmen Zeile 19, Übersteigendes Zeile 18), als Selbstständiger in Anlage S (Zeilen 46/47).

Worum geht’s?

Die Übungsleiterpauschale gilt für nebenberufliche pädagogische, künstlerische oder pflegerische Tätigkeiten für gemeinnützige Organisationen, Kirchen, Schulen oder Kommunen – z. B. Jugendtrainer, Nachhilfe im Verein, Musikunterricht, Betreuung im Offenen Ganztag. Nebenberuflich heißt: höchstens etwa ein Drittel einer Vollzeitstelle. Bis 3.300 € bleiben steuer- und sozialabgabenfrei.

Wer bekommt Übungsleiterpauschale?

  • Nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, Künstler oder Pfleger.
  • Für gemeinnützige/mildtätige/kirchliche Zwecke im Auftrag einer gemeinnützigen Organisation oder öffentlichen Stelle (EU/EWR/CH).

Wie viel gibt es?

Steuerfreier Betrag 3.300 €/Jahr; Ersparnis bei 30 % Grenzsteuersatz = 990 € (zzgl. ersparte Sozialabgaben, nicht eingerechnet).

Beispiel: Jugendtrainer, 250 €/Monat = 3.000 €/Jahr → komplett steuerfrei.

Werte: ab 01.01.2026 (vorher 3.000 €)

So beantragst du Übungsleiterpauschale

Zuständig: Kein Antrag; Angabe gegenüber Verein; in der Steuererklärung angeben

Frist: —

Rückwirkend: —

Das brauchst du:

  • Bestätigung des Vereins über Tätigkeit und Zahlungen

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Verein/Landessportbund NRW
  • ELSTER

Kombinieren

Nicht zusammen mit: Ehrenamtspauschale

Gut kombinierbar mit: Geld zurückholen

Ausschluss Ehrenamtspauschale nur für DIESELBE Tätigkeit; für verschiedene Tätigkeiten sind beide nebeneinander möglich. Beim Bürgergeld/Grundsicherung bleiben Einnahmen dieser Art bis zu einem Freibetrag anrechnungsfrei (Details Bereich grundsicherung_armut).

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Übungsleiterpauschale

Wie viel Übungsleiterpauschale gibt es 2026?
Bis 990 € im Jahr. Steuerfreier Betrag 3.300 €/Jahr; Ersparnis bei 30 % Grenzsteuersatz = 990 € (zzgl. ersparte Sozialabgaben, nicht eingerechnet).
Wer hat Anspruch auf Übungsleiterpauschale?
Nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, Künstler oder Pfleger. Für gemeinnützige/mildtätige/kirchliche Zwecke im Auftrag einer gemeinnützigen Organisation oder öffentlichen Stelle (EU/EWR/CH).
Wo beantrage ich Übungsleiterpauschale?
Kein Antrag; Angabe gegenüber Verein; in der Steuererklärung angeben. Online-Antrag: https://www.elster.de/eportal/start
Gibt es Übungsleiterpauschale auch rückwirkend?
—
Kann ich Übungsleiterpauschale mit anderen Leistungen kombinieren?
Nicht gleichzeitig mit: Ehrenamtspauschale. Kombinierbar mit: Geld zurückholen.

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