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Spenden und Beiträge an Parteien/Wählervereinigungen – halbe Steuer zurück

Für Parteispenden und Parteibeiträge sinkt deine Steuer um 50 % des Betrags – seit 2026 bis 1.650 € (Ehepaare 3.300 €) im Jahr.

Allgemeine Höchstwerte – was du persönlich bekommst, zeigt der Check
1.650 €max. Steuervorteil / Jahr (keine Auszahlung)
50 %Fördersatz
Kurz gesagt

Spenden und Beiträge an Parteien/Wählervereinigungen: Für Parteispenden und Parteibeiträge sinkt deine Steuer um 50 % des Betrags – seit 2026 bis 1.650 € (Ehepaare 3.300 €) im Jahr.

Höhe
bis 1.650 € im Jahr, 50 % der Kosten
Art
Steuervorteil
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Finanzamt – Anlage Sonderausgaben
Frist
Mit der Steuererklärung
Rückwirkend
Für Vorjahre gelten die alten Höchstbeträge (825/1.650 €)
Status
aktiv seit 01.01.2026
Stand
02.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Die Partei schickt dir die Zuwendungsbestätigung meist automatisch zu Jahresbeginn.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

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    Einreichen: Mit der Steuererklärung

    Spenden und Mitgliedsbeiträge an Parteien in der Anlage Sonderausgaben eintragen; 50 % von max. 1.650 € (Zusammenveranlagung 3.300 €) gibt es direkt als Steuerermäßigung (§ 34g). Zuwendungsbestätigung der Partei aufbewahren – Kontoauszug reicht bis 300 €.

Worum geht’s?

Beiträge und Spenden an politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen werden besonders gefördert: Die Hälfte des Betrags wird direkt von der Steuer abgezogen. Seit 2026 sind die Höchstbeträge verdoppelt. Darüber hinausgehende Parteispenden kannst du zusätzlich als Sonderausgabe (bis 3.300/6.600 €) absetzen.

Wer bekommt Spenden und Beiträge an Parteien/Wählervereinigungen?

  • Zahlung an eine politische Partei (nicht von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen) oder unabhängige Wählervereinigung.
  • Zuwendungsbestätigung.
  • Wirkt nur bei Steuerlast > 0.

Wie viel gibt es?

Direkter Abzug: 50 % der Zahlungen, max. 1.650 € (Einzel) / 3.300 € (Zusammenveranlagung).

Beispiel: Parteibeitrag 240 €/Jahr → 120 € weniger Steuer.

Werte: ab Veranlagungszeitraum 2026 (Steueränderungsgesetz 2025)

So beantragst du Spenden und Beiträge an Parteien/Wählervereinigungen

Zuständig: Finanzamt – Anlage Sonderausgaben

Frist: Mit der Steuererklärung

Rückwirkend: Für Vorjahre gelten die alten Höchstbeträge (825/1.650 €)

Das brauchst du:

  • Zuwendungsbestätigung der Partei

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • ELSTER

Kombinieren

Gut kombinierbar mit: Spenden und Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Organisationen

Rechenweg: erst §34g (50 %), Rest als Sonderausgabe nach §10b Abs. 2.

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Spenden und Beiträge an Parteien/Wählervereinigungen

Wie viel Spenden und Beiträge an Parteien/Wählervereinigungen gibt es 2026?
Bis 1.650 € im Jahr, 50 % der Kosten. Direkter Abzug: 50 % der Zahlungen, max. 1.650 € (Einzel) / 3.300 € (Zusammenveranlagung).
Wer hat Anspruch auf Spenden und Beiträge an Parteien/Wählervereinigungen?
Zahlung an eine politische Partei (nicht von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen) oder unabhängige Wählervereinigung. Zuwendungsbestätigung. Wirkt nur bei Steuerlast > 0.
Wo beantrage ich Spenden und Beiträge an Parteien/Wählervereinigungen?
Finanzamt – Anlage Sonderausgaben. Online-Antrag: https://www.elster.de/eportal/start
Gibt es Spenden und Beiträge an Parteien/Wählervereinigungen auch rückwirkend?
Für Vorjahre gelten die alten Höchstbeträge (825/1.650 €)
Kann ich Spenden und Beiträge an Parteien/Wählervereinigungen mit anderen Leistungen kombinieren?
Kombinierbar mit: Spenden und Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Organisationen.

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