Erziehungsrente: Stirbt dein geschiedener Ehepartner und du erziehst ein Kind unter 18, bekommst du eine Rente aus deiner eigenen Rentenversicherung – als Ersatz für den weggefallenen Unterhalt.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Online beantragen oder Formular holenOnlineAntrag auf Versichertenrente (R0100) – dort 'Erziehungsrente' ankreuzen (Online-Formular)PDFAntrag auf Versichertenrente (R0100), PDF, Stand 01.07.2026PDFAnlage zum Antrag auf Erziehungsrente (R0220)PDFAnlage zum Antrag auf Hinterbliebenenrente / Erziehungsrente – Angaben zum Einkommen (R0660)
- 2Einreichen: Online
Die Erziehungsrente ist eine Rente aus deinem eigenen Konto – du stellst sie mit dem normalen Rentenantrag R0100 (Ziffer 'Erziehungsrente nach dem Tod des geschiedenen Ehegatten') und legst R0220 und R0660 bei. Die Beratungsstellen der DRV füllen den Antrag auch mit dir zusammen aus.
Wird die 3-Monats-Frist knapp, sichert ein formloser schriftlicher Antrag bei der DRV den Rentenbeginn; Formulare reichst du nach.
- 3Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Formloser Antrag (sichert den Monat) · Word ↓
Worum geht’s?
Die Erziehungsrente ist kaum bekannt. Sie ersetzt den Unterhalt, der mit dem Tod des früheren Ehepartners wegfällt. Anders als die Witwenrente kommt sie aus deiner eigenen Versicherung. Deshalb musst du selbst bis zum Tod des Ex-Partners mindestens fünf Jahre Beitragszeiten haben. Die Rente ist so hoch wie eine volle Erwerbsminderungsrente aus deinem Konto. Sie läuft, bis das Kind 18 wird (bei einem Kind mit Behinderung, das sich nicht selbst unterhalten kann, auch länger), längstens bis zur Regelaltersgrenze. Eigenes Einkommen über einem Freibetrag wird zu 40 % angerechnet.
Wer bekommt Erziehungsrente?
- Deine Ehe wurde nach dem 30.06.1977 geschieden (oder für nichtig erklärt/aufgehoben); gilt auch für aufgehobene eingetragene Lebenspartnerschaften
- Dein geschiedener Ehepartner ist gestorben
- Du hast nicht wieder geheiratet und keine neue Lebenspartnerschaft begründet
- Du erziehst ein eigenes Kind oder ein Kind des Ex-Partners (auch Stief-, Pflege-, Enkelkind oder Geschwister) unter 18 – oder sorgst für ein Kind mit Behinderung, das sich nicht selbst unterhalten kann
- Du hast bis zum Tod des Ex-Partners selbst mindestens 5 Jahre Versicherungszeit (allgemeine Wartezeit)
- Du hast die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht
- Auch möglich: Verwitwete, bei denen ein Rentensplitting unter Ehegatten durchgeführt wurde
Einkommen: Freibetrag ab 01.07.2026: 1.122,53 € netto im Monat plus 238,11 € je waisenrentenberechtigtem Kind; darüber werden 40 % des Nettoeinkommens angerechnet. Anrechnungsfreier Bruttoverdienst: 1.870,88 € (mit einem waisenrentenberechtigten Kind 2.267,73 €).
Wie viel gibt es?
So hoch wie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aus deinem eigenen Rentenkonto. Beginnt die Rente vor deinem 65. Geburtstag, gibt es einen Abschlag. Davon wird eigenes Einkommen abgezogen: 40 % des Nettoeinkommens, das über dem Freibetrag (1.122,53 € + 238,11 € je waisenrentenberechtigtem Kind, ab 01.07.2026) liegt.
Beispiel: Wie viel es bei dir ist, steht ungefähr in deiner Renteninformation unter 'Rente wegen voller Erwerbsminderung'.
Werte: Freibeträge ab 01.07.2026 (DRV-Broschüre Hinterbliebenenrente, 21. Auflage 7/2026)
So beantragst du Erziehungsrente
Zuständig: Deutsche Rentenversicherung (online, per Post, in einer Auskunfts- und Beratungsstelle oder über das Versicherungsamt der Gemeinde)
Frist: Innerhalb von drei Kalendermonaten nach Erfüllung der Voraussetzungen beantragen – dann beginnt die Rente am Ersten des Folgemonats. Bei späterem Antrag erst ab dem Antragsmonat.
Rückwirkend: nur bei Antrag innerhalb von 3 Kalendermonaten
Das brauchst du:
- Rentenversicherungsnummer
- Sterbeurkunde des geschiedenen Ehepartners
- Scheidungsurteil bzw. Nachweis zur Auflösung der Ehe
- Geburtsurkunde(n) des Kindes/der Kinder
- Nachweise über dein Einkommen (Anlage R0660)
- Bankverbindung
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Kostenlose Rentenberatung der Deutschen Rentenversicherung – Servicetelefon 0800 1000 4800
- Versichertenälteste / Versichertenberater der DRV (ehrenamtlich, kostenlos)
- Versicherungsamt deiner Stadt oder Gemeinde
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Waisenrente
Hast du für denselben Zeitraum Anspruch auf mehrere Renten, wird nur die höchste gezahlt. Je waisenrentenberechtigtem Kind steigt dein Freibetrag. Bei Wiederheirat endet die Rente – anders als bei der Witwenrente ohne Abfindung. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze wird automatisch die Altersrente gezahlt.
Was sich ändert
Freibeträge steigen jährlich zum 1. Juli mit der Rentenanpassung (nächste: 01.07.2027).
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 03.11.2026. So prüfen wir