Witwen-/Witwerrente: Nach dem Tod deines Ehe- oder eingetragenen Partners bekommst du einen Teil seiner Rente.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Online beantragen oder Formular holen
- 2Einreichen: Online
Wichtig: Den Vorschuss für das Sterbevierteljahr musst du innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod beim Renten Service der Deutschen Post beantragen (oft hilft der Bestatter oder die DRV-Beratungsstelle). Die eigentliche Rente stellst du mit R0500 – online, per Post oder vor Ort; bis 12 Monate rückwirkend.
Ein formloser Antrag sichert den Rentenbeginn; R0500 nachreichen.
- 3Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Formloser Antrag (sichert den Monat) · Word ↓
Worum geht’s?
Die große Witwenrente beträgt 55 % der Rente des Verstorbenen (ab 47 Jahren, bei Erziehung eines Kindes unter 18 oder bei Erwerbsminderung), die kleine 25 % für max. 24 Monate. In den ersten 3 Monaten gibt es die volle Rente (Sterbevierteljahr). Eigenes Einkommen über einem Freibetrag wird zu 40 % angerechnet: ab 01.07.2026 Freibetrag 1.122,53 € netto + 238,11 € je waisenrentenberechtigtem Kind.
Wer bekommt Witwen-/Witwerrente?
- Ehe/eingetragene Partnerschaft mit Verstorbenem, mind. 1 Jahr (Ausnahmen)
- Verstorbener hat 5 Jahre Wartezeit erfüllt
- Keine Wiederheirat
- Große Witwenrente: ab 47 Jahren ODER Erziehung eines Kindes unter 18 ODER erwerbsgemindert
Einkommen: Freibetrag ab 01.07.2026: 1.122,53 € netto/Monat + 238,11 € je Kind; Mehreinkommen zu 40 % angerechnet
Wie viel gibt es?
Große Witwenrente = 55 % (Rentenartfaktor 0,55), kleine = 25 % der Versichertenrente; erste 3 Monate 100 %. Abzüglich 40 % des Einkommens über dem Freibetrag (26,4 × Rentenwert = 1.122,53 €; je Kind 5,6 × Rentenwert = 238,11 €).
Beispiel: Versichertenrente 1.500 € → große Witwenrente 825 € brutto (vor Einkommensanrechnung).
Werte: ab 01.07.2026
So beantragst du Witwen-/Witwerrente
Zuständig: Deutsche Rentenversicherung; Vorschuss Sterbevierteljahr über Renten Service der Deutschen Post
Frist: Vorschuss innerhalb 30 Tagen nach Tod beantragen; Rente bis 12 Monate rückwirkend
Rückwirkend: bis 12 Kalendermonate
Das brauchst du:
- Sterbeurkunde
- Heiratsurkunde
- Rentenversicherungsnummer beider Partner
- Einkommensnachweise
- Geburtsurkunden der Kinder
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Kostenlose Rentenberatung der Deutschen Rentenversicherung (Auskunfts- und Beratungsstellen, Servicetelefon 0800 1000 4800)
- Versichertenälteste / Versichertenberater der DRV in deiner Gemeinde (ehrenamtlich, kostenlos)
- Sozialverbände VdK und SoVD (Mitgliedsbeitrag, Beratung bei Widerspruch)
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Waisenrente, Wohngeld, Erziehungsrente
Eigene Rente, Lohn usw. werden über dem Freibetrag zu 40 % angerechnet. Bei Wiederheirat Abfindung (24-fache Monatsrente) möglich.
Was sich ändert
Freibetrag steigt mit jeder Rentenanpassung zum 01.07.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir