SozialversicherungLaufende Zahlung

Witwen-/Witwerrente (große und kleine)

Nach dem Tod deines Ehe- oder eingetragenen Partners bekommst du einen Teil seiner Rente.

Kurz gesagt

Witwen-/Witwerrente: Nach dem Tod deines Ehe- oder eingetragenen Partners bekommst du einen Teil seiner Rente.

Art
Laufende Zahlung
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Deutsche Rentenversicherung; Vorschuss Sterbevierteljahr über Renten Service der Deutschen Post
Frist
Vorschuss innerhalb 30 Tagen nach Tod beantragen; Rente bis 12 Monate rückwirkend
Rückwirkend
bis 12 Kalendermonate
Status
aktiv
Stand
02.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Den Antrag nimmt auch das Bürgeramt/Versicherungsamt auf. Für das Sterbevierteljahr gibt es einen Vorschuss über den Renten Service der Post – das geht schnell.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

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    Einreichen: Online

    Wichtig: Den Vorschuss für das Sterbevierteljahr musst du innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod beim Renten Service der Deutschen Post beantragen (oft hilft der Bestatter oder die DRV-Beratungsstelle). Die eigentliche Rente stellst du mit R0500 – online, per Post oder vor Ort; bis 12 Monate rückwirkend.

    Ein formloser Antrag sichert den Rentenbeginn; R0500 nachreichen.

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    Unsere Vorlage nutzen

    Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.

    Formloser Antrag (sichert den Monat) · Word ↓

Worum geht’s?

Die große Witwenrente beträgt 55 % der Rente des Verstorbenen (ab 47 Jahren, bei Erziehung eines Kindes unter 18 oder bei Erwerbsminderung), die kleine 25 % für max. 24 Monate. In den ersten 3 Monaten gibt es die volle Rente (Sterbevierteljahr). Eigenes Einkommen über einem Freibetrag wird zu 40 % angerechnet: ab 01.07.2026 Freibetrag 1.122,53 € netto + 238,11 € je waisenrentenberechtigtem Kind.

Wer bekommt Witwen-/Witwerrente?

  • Ehe/eingetragene Partnerschaft mit Verstorbenem, mind. 1 Jahr (Ausnahmen)
  • Verstorbener hat 5 Jahre Wartezeit erfüllt
  • Keine Wiederheirat
  • Große Witwenrente: ab 47 Jahren ODER Erziehung eines Kindes unter 18 ODER erwerbsgemindert

Einkommen: Freibetrag ab 01.07.2026: 1.122,53 € netto/Monat + 238,11 € je Kind; Mehreinkommen zu 40 % angerechnet

Wie viel gibt es?

Große Witwenrente = 55 % (Rentenartfaktor 0,55), kleine = 25 % der Versichertenrente; erste 3 Monate 100 %. Abzüglich 40 % des Einkommens über dem Freibetrag (26,4 × Rentenwert = 1.122,53 €; je Kind 5,6 × Rentenwert = 238,11 €).

Beispiel: Versichertenrente 1.500 € → große Witwenrente 825 € brutto (vor Einkommensanrechnung).

Werte: ab 01.07.2026

So beantragst du Witwen-/Witwerrente

Zuständig: Deutsche Rentenversicherung; Vorschuss Sterbevierteljahr über Renten Service der Deutschen Post

Frist: Vorschuss innerhalb 30 Tagen nach Tod beantragen; Rente bis 12 Monate rückwirkend

Rückwirkend: bis 12 Kalendermonate

Das brauchst du:

  • Sterbeurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Rentenversicherungsnummer beider Partner
  • Einkommensnachweise
  • Geburtsurkunden der Kinder

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Kostenlose Rentenberatung der Deutschen Rentenversicherung (Auskunfts- und Beratungsstellen, Servicetelefon 0800 1000 4800)
  • Versichertenälteste / Versichertenberater der DRV in deiner Gemeinde (ehrenamtlich, kostenlos)
  • Sozialverbände VdK und SoVD (Mitgliedsbeitrag, Beratung bei Widerspruch)

Kombinieren

Gut kombinierbar mit: Waisenrente, Wohngeld, Erziehungsrente

Eigene Rente, Lohn usw. werden über dem Freibetrag zu 40 % angerechnet. Bei Wiederheirat Abfindung (24-fache Monatsrente) möglich.

Was sich ändert

Freibetrag steigt mit jeder Rentenanpassung zum 01.07.

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Witwen-/Witwerrente

Wie viel Witwen-/Witwerrente gibt es 2026?
Große Witwenrente = 55 % (Rentenartfaktor 0,55), kleine = 25 % der Versichertenrente; erste 3 Monate 100 %. Abzüglich 40 % des Einkommens über dem Freibetrag (26,4 × Rentenwert = 1.122,53 €; je Kind 5,6 × Rentenwert = 238,11 €).
Wer hat Anspruch auf Witwen-/Witwerrente?
Ehe/eingetragene Partnerschaft mit Verstorbenem, mind. 1 Jahr (Ausnahmen). Verstorbener hat 5 Jahre Wartezeit erfüllt. Keine Wiederheirat. Große Witwenrente: ab 47 Jahren ODER Erziehung eines Kindes unter 18 ODER erwerbsgemindert.
Wo beantrage ich Witwen-/Witwerrente?
Deutsche Rentenversicherung; Vorschuss Sterbevierteljahr über Renten Service der Deutschen Post. Online-Antrag: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Services/online-services_node.html
Gibt es Witwen-/Witwerrente auch rückwirkend?
bis 12 Kalendermonate
Kann ich Witwen-/Witwerrente mit anderen Leistungen kombinieren?
Kombinierbar mit: Waisenrente, Wohngeld, Erziehungsrente.

Passt oft dazu