SozialversicherungGutschein / Sachleistung

Kinderwunschbehandlung: Krankenkasse zahlt 50 % (IVF, ICSI, Insemination)

Seid ihr verheiratet und gesetzlich versichert, übernimmt die Krankenkasse die Hälfte der genehmigten Kosten für künstliche Befruchtung – bei IVF und ICSI für bis zu drei Versuche.

Kurz gesagt

Kinderwunschbehandlung: Seid ihr verheiratet und gesetzlich versichert, übernimmt die Krankenkasse die Hälfte der genehmigten Kosten für künstliche Befruchtung – bei IVF und ICSI für bis zu drei Versuche.

Art
Gutschein / Sachleistung
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Krankenkasse (beider Partner) – Behandlungsplan der Kinderwunschpraxis zur Genehmigung vor Beginn
Frist
Vor Beginn der Behandlung – ohne genehmigten Behandlungsplan keine Kostenübernahme.
Rückwirkend
nein
Status
aktiv
Stand
03.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Die Kinderwunschpraxis erstellt den Behandlungsplan und schickt ihn meist direkt an die Kasse. Wichtig ist nur: Erst genehmigen lassen, dann anfangen.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

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    Einreichen: Per Post

    Die Praxis stellt den Behandlungsplan aus; reicht ihn bei beiden Krankenkassen ein, falls ihr unterschiedlich versichert seid – jede Kasse zahlt für die Maßnahmen an ihrer versicherten Person.

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    Unsere Vorlage nutzen

    Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.

    Begleitschreiben zum Antrag · Word ↓

Worum geht’s?

Klappt es mit dem Kinderwunsch nicht, zahlt die Krankenkasse die Diagnostik voll. Für die Behandlung selbst übernimmt sie 50 % der Kosten, die sie vorher mit einem Behandlungsplan genehmigt hat. Bezahlt werden laut Richtlinie z. B. bis zu 3 Versuche IVF oder ICSI, 3 Inseminationen mit Hormonstimulation oder 8 ohne. Voraussetzung: Ihr seid verheiratet, es werden nur eure eigenen Ei- und Samenzellen verwendet, und ihr habt euch vorher bei einer anderen Ärztin oder einem anderen Arzt beraten lassen. Manche Kassen zahlen freiwillig mehr – vergleichen lohnt sich. Nach einer Geburt kann der Anspruch neu entstehen.

Wer bekommt Kinderwunschbehandlung?

  • Ihr seid miteinander verheiratet
  • Beide mindestens 25 Jahre; die Frau unter 40, der Mann unter 50
  • Die Behandlung ist ärztlich notwendig und hat hinreichende Erfolgsaussicht (bei IVF/ICSI nicht mehr nach drei erfolglosen Versuchen)
  • Nur Ei- und Samenzellen der Ehepartner
  • Vorher Beratung durch eine Ärztin/einen Arzt, die/der nicht selbst behandelt, und Überweisung an eine zugelassene Einrichtung
  • Behandlungsplan vor Beginn von der Kasse genehmigt

Wie viel gibt es?

50 % der im Behandlungsplan genehmigten Kosten der Maßnahmen, die bei der jeweils versicherten Person durchgeführt werden. Diagnostik zahlt die Kasse voll. Satzungsleistungen einzelner Kassen können mehr übernehmen.

Beispiel: Ein IVF-Zyklus kostet laut Plan z. B. 3.000 € an Leistungen, die bei der Frau anfallen: Ihre Kasse zahlt 1.500 €, den Rest trägt ihr selbst (Zahlen beispielhaft).

Werte: § 27a SGB V, Stand November 2026

So beantragst du Kinderwunschbehandlung

Zuständig: Krankenkasse (beider Partner) – Behandlungsplan der Kinderwunschpraxis zur Genehmigung vor Beginn

Frist: Vor Beginn der Behandlung – ohne genehmigten Behandlungsplan keine Kostenübernahme.

Rückwirkend: nein

Das brauchst du:

  • Behandlungsplan der Kinderwunschpraxis
  • Nachweis über die Beratung und Überweisung
  • Heiratsurkunde (falls von der Kasse verlangt)

Dauer: meist wenige Wochen; genehmigter Plan in der Regel 1 Jahr gültig

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Schwangerschafts- und Familienberatungsstellen (z. B. pro familia)
  • Informationsportal Kinderwunsch des BMBFSFJ
  • Beratung deiner Krankenkasse

Kombinieren

Zusätzlich gibt es in einigen Bundesländern Zuschüsse aus dem Bund-Länder-Programm zur Kinderwunschbehandlung; in NRW ist die Landesförderung ausgelaufen (siehe nw_kinderwunsch_foerderung). Kryokonservierung vor einer keimzellschädigenden Therapie (z. B. Krebs) zahlt die Kasse unabhängig von der unteren Altersgrenze.

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 03.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Kinderwunschbehandlung

Wie viel Kinderwunschbehandlung gibt es 2026?
50 % der im Behandlungsplan genehmigten Kosten der Maßnahmen, die bei der jeweils versicherten Person durchgeführt werden. Diagnostik zahlt die Kasse voll. Satzungsleistungen einzelner Kassen können mehr übernehmen.
Wer hat Anspruch auf Kinderwunschbehandlung?
Ihr seid miteinander verheiratet. Beide mindestens 25 Jahre; die Frau unter 40, der Mann unter 50. Die Behandlung ist ärztlich notwendig und hat hinreichende Erfolgsaussicht (bei IVF/ICSI nicht mehr nach drei erfolglosen Versuchen). Nur Ei- und Samenzellen der Ehepartner. Vorher Beratung durch eine Ärztin/einen Arzt, die/der nicht selbst behandelt, und Überweisung an eine zugelassene Einrichtung. Behandlungsplan vor Beginn von der Kasse genehmigt.
Wo beantrage ich Kinderwunschbehandlung?
Krankenkasse (beider Partner) – Behandlungsplan der Kinderwunschpraxis zur Genehmigung vor Beginn.
Gibt es Kinderwunschbehandlung auch rückwirkend?
nein

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