Kinderwunschbehandlung: Seid ihr verheiratet und gesetzlich versichert, übernimmt die Krankenkasse die Hälfte der genehmigten Kosten für künstliche Befruchtung – bei IVF und ICSI für bis zu drei Versuche.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Formular holenFormularseiteInformationsportal Kinderwunsch – Das übernimmt die KrankenkasseFormularseiteKrankenkassenliste – zur Website deiner Kasse
Je nach Stadt oder Kasse unterschiedlich – der Link führt zur Übersicht.
- 2Einreichen: Per Post
Die Praxis stellt den Behandlungsplan aus; reicht ihn bei beiden Krankenkassen ein, falls ihr unterschiedlich versichert seid – jede Kasse zahlt für die Maßnahmen an ihrer versicherten Person.
- 3Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Begleitschreiben zum Antrag · Word ↓
Worum geht’s?
Klappt es mit dem Kinderwunsch nicht, zahlt die Krankenkasse die Diagnostik voll. Für die Behandlung selbst übernimmt sie 50 % der Kosten, die sie vorher mit einem Behandlungsplan genehmigt hat. Bezahlt werden laut Richtlinie z. B. bis zu 3 Versuche IVF oder ICSI, 3 Inseminationen mit Hormonstimulation oder 8 ohne. Voraussetzung: Ihr seid verheiratet, es werden nur eure eigenen Ei- und Samenzellen verwendet, und ihr habt euch vorher bei einer anderen Ärztin oder einem anderen Arzt beraten lassen. Manche Kassen zahlen freiwillig mehr – vergleichen lohnt sich. Nach einer Geburt kann der Anspruch neu entstehen.
Wer bekommt Kinderwunschbehandlung?
- Ihr seid miteinander verheiratet
- Beide mindestens 25 Jahre; die Frau unter 40, der Mann unter 50
- Die Behandlung ist ärztlich notwendig und hat hinreichende Erfolgsaussicht (bei IVF/ICSI nicht mehr nach drei erfolglosen Versuchen)
- Nur Ei- und Samenzellen der Ehepartner
- Vorher Beratung durch eine Ärztin/einen Arzt, die/der nicht selbst behandelt, und Überweisung an eine zugelassene Einrichtung
- Behandlungsplan vor Beginn von der Kasse genehmigt
Wie viel gibt es?
50 % der im Behandlungsplan genehmigten Kosten der Maßnahmen, die bei der jeweils versicherten Person durchgeführt werden. Diagnostik zahlt die Kasse voll. Satzungsleistungen einzelner Kassen können mehr übernehmen.
Beispiel: Ein IVF-Zyklus kostet laut Plan z. B. 3.000 € an Leistungen, die bei der Frau anfallen: Ihre Kasse zahlt 1.500 €, den Rest trägt ihr selbst (Zahlen beispielhaft).
Werte: § 27a SGB V, Stand November 2026
So beantragst du Kinderwunschbehandlung
Zuständig: Krankenkasse (beider Partner) – Behandlungsplan der Kinderwunschpraxis zur Genehmigung vor Beginn
Frist: Vor Beginn der Behandlung – ohne genehmigten Behandlungsplan keine Kostenübernahme.
Rückwirkend: nein
Das brauchst du:
- Behandlungsplan der Kinderwunschpraxis
- Nachweis über die Beratung und Überweisung
- Heiratsurkunde (falls von der Kasse verlangt)
Dauer: meist wenige Wochen; genehmigter Plan in der Regel 1 Jahr gültig
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Schwangerschafts- und Familienberatungsstellen (z. B. pro familia)
- Informationsportal Kinderwunsch des BMBFSFJ
- Beratung deiner Krankenkasse
Kombinieren
Zusätzlich gibt es in einigen Bundesländern Zuschüsse aus dem Bund-Länder-Programm zur Kinderwunschbehandlung; in NRW ist die Landesförderung ausgelaufen (siehe nw_kinderwunsch_foerderung). Kryokonservierung vor einer keimzellschädigenden Therapie (z. B. Krebs) zahlt die Kasse unabhängig von der unteren Altersgrenze.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 03.11.2026. So prüfen wir